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Worüber man sich freuen kann…

Hahaa, die nächste klassische Leuchtstoffröhre in der Deckenbeleuchtung hier im Markt ist eben gestorben.

Gleich mal auf LED umbauen. :-)

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Kommentare

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Klodeckel am :

Wenn du dich darüber nicht mehr freuen kannst ist es Zeit, an die Rente zu denken. ;-)

Robert H. am :

Sind die eingesetzten LED-Röhren eigentlich TÜV-zertifiziert?

Unser Versicherungsmakler hat vor kurzem darauf hingewiesen, dass man wegen Versicherungsschutz darauf aufpassen muss. :-/

Cliff am :

Herzlichen Glückwunsch zum Tod der letzten Leuchtröhre! Die Trauergemeinde versammelt sich morgen um 14 Uhr zum Begräbnis in der Gastfeldstraße. Freibier wird erwartet.

@Robert, meines Wissens reicht eine CE-Zertifizierung, TÜV ist nicht unbedingt notwendig.

Cosmo am :

Welche LED-Röhren sind es denn jetzt, Philips?

Michael am :

Es handelt sich um Leuchtstofflampen. Die elektrische Sicherheit dieses Laieneingriffs würde ich mir nochmals von einem Elektrofachbetrieb schriftlich bescheinigen lassen.

So etwas kann man gut im Rahmen der Wiederholungsprüfung erledigen. Diese muss gemäß Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 3 (vormals BGV A3) alle 4 Jahre für die fest installierten elektrischen Betriebsmittel und für ortsveränderliche Betriebsmittel alle 2 Jahre, von einer Elektrofachkraft dokumentiert, stattfinden.

Es gibt bei deiner Aktion leider Sachen, die kritisch sind: Die Vorschaltgeräte (Drosselspulen) sind im Rahmen dieser Aktion entfernt worden. Sinn dieses Bauelements ist die Strombegrenzung beim Einsatz von Gasentladungslampen.

Es ist für einen Außenstehenden nicht nachvollziehbar, dass dergestalt in die Leuchte eingegriffen wurde. Wenn jetzt jemand nichts ahnend in die so modifizierte Leuchte wieder eine herkömmliche Leuchtstofflampe einsetzt, dann kommt es zur sofortigen Zerstörung des Leuchtmittels.

Von einem lila Blitz in der Röhre bis zum Zerknallen des Glaskörpers ist alles möglich. Das birgt eine Unfallgefahr.

Da du durch den Eingriff in die Leuchte zum Hersteller mit allen Verpflichtungen geworden bist, solltest du wenigstens einen Warnhinweis in Form von Aufklebern anbringen.

Wenn Vorschaltgeräte entfernt werden, muss auch der zugehörige Kompensationskondensator raus, da du sonst aufgrund des nun schlechten cos Phi übermäßig Blindleistung beziehst. Für solche Scheinleistungen sind die Leitungen nicht ausgewählt, und es kann zu einer thermischen Überlastung einhergehend mit Feuergefahr bzw. übermäßiger Alterung der Leitungskunststoffe kommen.

Dass die Stadtwerke, wie in der Industrie üblich, Blindleistung teuer abrechnen ist nicht zu erwarten, kann aber dank intelligenten Stromzählern noch kommen.

Ich würde mich an deiner Stelle auch mal von einem Fachbetrieb dahingehend beraten lassen, ob die Nachrüstung mit Fehlerstromschutzschaltern (RCDs) und/oder einem Brandschutzschalter (z. B. Siemens 5SM6) sinnvoll und zu leisten ist.

Die Betriebssicherheit dieser LED-Nachrüstlösungen wird sich zeigen. Ich habe da meine Zweifel und schon zuviel China-Schrott gesehen.

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