Agentur für Arbeit III
Anruf einer Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit: Die besagte Arbeitsbescheinigung brauche ich nicht nachzureichen, da die Mitarbeiterin ja auch weiterhin bei mir angestellt ist. Die Androhung des Bußgeldes ist damit natürlich genauso hinfällig.
Na, wenigstens eine gute Nachricht.
Na, wenigstens eine gute Nachricht.
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