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Kein Ausweis ist kein Ausweis. Punkt.

An der Kasse wollten ein paar Jugendliche mit offensichtlichem Migrationshintergrund Zigaretten kaufen. Einer von ihnen wirkte wie höchstens 16, alle anderen noch deutlich jünger. Also fragte meine Kassiererin nach einem Ausweis. Hatte er nicht dabei, also gab es auch keine Kippen.

"Das machen Sie doch nur, weil wir Ausländer sind."

Den Satz haben wir schon so oft gehört. Es kitzelt seit einer Weile ernsthaft in den Fingern, da jedes Mal mit "Ja!" zu antworten. Aber das ist vermutlich lebensgefährlich. :-O

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Kommentare

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Julchen am :

Sollen die Rotznasen sich ihre Kippen doch im Lädchen des Migrationsgenossen nebenan kaufen. Die gibt es doch zuhauf.
Tun sie aber nicht, weil sie da nämlich völlig fremdenfeindlich-frei direkt eine aufs Maul bekämen ... oder vielleicht sogar schon bekommen haben :-P

Vielleicht doch lieber wieder den Zettel hinhängen? Auch wenn's blaues Klebeband ist ;-)

DerBanker am :

"Ach, Sie sind Ausländer? Woher soll ich denn das wissen? Sie haben ja keinen Ausweis."

oder:
"Wieso? Ich bin auch Ausländer. Fast überall."

<...>< am :

..... einfach Schild hin, in die vorheschenden Sprachen Übersetzen und dann müssen sie das nicht so posten.

Bulli am :

Die vorherrschende Sprache ist schnödes Kartoffeldeutsch.

Wer die Sprache des Landes nicht lernen will, wo er gerne lebt, muss mit den Konsequenzen leben oder wegziehen.

Stefan W. am :

Freunde habe ich mir mit meinem schon paar mal gemachten Vorschlag bisher nicht gemacht: Beim Verkauf von Alkohol und Zigaretten die Vorlage des Ausweises verpflichtend machen, unabhängig vom Alter.

Nach einer kurzen Eingewöhnungszeit ist es dann normal, den Ausweis vorzulegen. Machen andere Ketten ja auch so z.B. für Spiele oder Filme ab 18.

Johnny am :

Oder, je nach Laden und Zielgruppe, beim Bezahlvorgang die Altersinfo der EC-Karten auswerten. In meinem Lieblingsedeka sind es gefühlte 70%, die mit der Karte zahlen. Die, die das nicht tun, könnten dann immer noch nach dem Ausweis gefragt werden.

impetrare am :

Ist nicht die Wahre, im Sinne des JuSchG, schon verkauft wenn man beim Bezahlvorgang auf diese Information zugreift?

Uwe Wetter am :

juristisch ja, denn es braucht zwei übereinstimmende Willenserklärungen:
Kunde: Ich will das Zeugs haben!
Kassierer: Darfst du haben!
--> Bazing! Kauf getätigt!

Wann man das Geld als Gegenleistung einfordert, ist noch nicht mal mehr zweitrangig. Man könnte ja auch Kredit einräumen oder ein Zahlungsziel.

Natürlich könnte man den Kauf auch nachträglich rückgängig machen, jedoch nur, wenn die Jungs dann auch zustimmen. Und gegen das JuSchG wars trotzdem, da es dort keine Rolle spielt, wie lange man den Kiddies etwas verkauft, nur dass man es tut.

In der Praxis denke ich aber, dass das OA hier keinen großen Aufriss machen wird. So lange kontrolliert wird und die Jungs nicht mit den Zigaretten aus dem Laden spazieren können, sollte es passen.

Monimon am :

Den Vorschlag würde ich auch durchaus unterstützen.
In den USA ist es z.B. völlig normal, dass auch ganz offensichtlich erwachsene Menschen beim Betreten einer Kneipe ihren Ausweis/Führerschein vorlegen müssen. Keiner meckert, keiner beschwert sich.
Hierzulande dagegen wird auf die Frage nach dem Ausweis bestenfalls mit einem genervten Seufzer reagiert, sofern der Kunde nicht gleich beleidigt ist oder ausfallend wird.
Was bitte ist denn so ehrenrührig daran, für solche Fälle hat man doch den Ausweis??? Und dass man sich ausweisen soll, bedeutet doch auch, dass der Kassierer einen für JÜNGER hält, darüber sollte man sich doch eigentlich freuen...

Bulli am :

Wenn man mich nach dem Alter wegen der Altersgrenze 18 Jahre fragen würde, wäre ich eher geschmeichelt. ;-)

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