Skip to content

Anhörung

Dafür, daß am letzten Montag wegen eines Fehlalarms die Polizei vor Ort war, kam heute die Rechnung Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen der Polizei.
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

Ich beabsichtige deshalb, für folgende Amtshandlungen bzw. Leistungen die entstandenen Kosten von Ihnen anzufordern:
So lange er nur beabsichtigt, habe ich doch eigentlich nichts zu befürchten, oder?

Ich hab jetzt eine Woche Zeit, mich zu dem Sachverhalt schriftlich zu äußern.
Falls innerhalb dieser Frist keine Antwort eingeht, gehe ich davon aus, dass Sie von Ihrem Äußerungsrecht keinen Gebrauch machen wollen. Sie erhalten dann ohne weitere Anhörung einen Heranziehungsbescheid.
Heranziehungsbescheid? Soll ich jetzt doch noch zum Bund, oder nennt man Rechnungen so im Beamtendeutsch?

Wie auch immer: Eine Alarmanlage ist dem "Risikobereich des Betreibers" anzurechnen und dadurch, daß auf Grund einer Fehlfunktion die Polizei "ungerechtfertigt alarmiert" wurde, muß ich jetzt 112,- Euro bezahlen. Ganz schön happig dafür, daß die beiden Polizisten da ein paar Minuten eher untätig rumliefen.

Die Summe wird natürlich von mir bezahlt. Aber diese skurrilen Floskeln und Äußerungen in dem Schreiben sind irgendwie unbezahlbar... ;-)

Hätten die nicht 110,- Euro machen können? Bei 112,- Euro vermute ich eher einen Einsatz der Feuerwehr. :-)

Trackbacks

Der Shopblogger am : Einbruchalarm in Achim (II)

Vorschau anzeigen
Gestern Abend nach 21 Uhr rief mich noch unsere Wach- und Schließgesellschaft an: Im Markt in Achim hätte es einen Einbruchalarm gegeben. Die Polizei sei zwar informiert, aber per Ferndiagnose könnten sie mir auch nicht sagen, was genau los sei. Ich setzt

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

marcc am :

Was kostet denn eine eingeschlagene Scheibe? ;-)

Basti am :

Genausoviel wie ein sinnloser Beitrag. Nämlich nix. Das bezahlt die Versicherung.

der jörg. am :

Die Polizei kommt zur ersten Absicherung des Objektes, prüft, ob ggf. noch Täter im Objekt sind und sichert dann jenes Objekt.

Wenn ich mich recht erinnere, konnte man früher "Pauschalen" abschließen, wenn z.B. die Alarmanlage nicht bei einer Sicherheitsfirma, sondern direkt bei der Polizei aufläuft.

Martin am :

Naja,... falls das wirklich in Verbindung steht, kann man von Glück sagen, dass unsere Notrufnummer nicht 911 ist ;-)

Sybok am :

tja...beamtendeutsch und beamtenrechnungen....zwei der nicht durchschaubaren dinge dieser welt

Jens Matheuszik am :

Formaljuristisch ist es wohl eine Anhörung, da die Polizei ja beabsichtigt, Dir eine Summe in Rechnung zu stellen. Da es ja nicht ausgeschlossen ist, dass da ein Fehler vorkommt sind meines Wissens Behörden angewiesen in solchen Dingen vorab eine Anhörung durchzuführen, da ja in Deine Rechte eingegriffen wird.

Würde z.B. die TV Spielfilm auch sowas machen würden, könnte man auf die Anhörung ganz einfach antworten "Hab ja gar kein TV Spielfilm-Abo abgeschlossen!" und es sollte sich alles erledigen.

ben am :

was ist eigentlich ein Heranziehungsbescheid der Polizei??????????????????????????????????????? :-O

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen