BGHW-Beitragsbescheid 2103
Mit der Tagespost den alljährlichen Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft "Handel und Warendistribution" bekommen.
Mal ehrlich… Für den Kurs haben wir hier aber noch ein paar Ehrenrunden im Cruncher des Leergutautomaten gut.
Mal ehrlich… Für den Kurs haben wir hier aber noch ein paar Ehrenrunden im Cruncher des Leergutautomaten gut.
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Kommentare
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MiniMoppel am :
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Ein Mitleser am :
MiniMoppel am :
Ich kenne einen Malermeister, der vom Gerüst gefallen ist und sich an der Schulter verletzt hat, so dass er mehrere Monate arbeitsunfähig war. Die BauBG hat mit fadenscheinigen Begründungen und rechtlichen Winkelzügen sämtliche Zahlungen (Behandlungskosten, Arbeitsausfall) verweigert. Das einzige Resultat: Er ist in eine höhere (= teurere) Risikogruppe eingestuft worden.
Geh mer fott mit Berufsgenossenschaften.
Die setzen ihre Beiträge willkürlich und annähernd ohne Kontrolle fest, und du als Arbeitgeber bist verpflichtet, zu zahlen, was die verlangen.
Man könnte ja von Schutzgeld sprechen, wenn sie denn wenigstens eine Gegenleistung bieten würden.
Floxur am :
MiniMoppel am :
Ich habe nie gehört, dass das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde jemals etwas dagegen unternommen hätte.
MiniMoppeI am :
Carlos am :
Mark am :