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Zahlungsziel: 0 Tage

Ende März Ware von einem Lieferanten bekommen, inzwischen wurde die Rechnung schon zweimal angemahnt. Da die Papiere von der Filiale in der Münchener Straße zu mir immer mal ein paar Tage unbeachtet in der Schublade liegen können, ist das nicht direkt aufgefallen.

Aber dass eine Rechnung sofort bezahlt werden soll und innerhalb von zehn Tagen gleich mit einem Inkassobüro gedroht wird, ist schon eine ungewöhnliche Vorgehensweise. So wissen wir jetzt aber auch, wo wir nicht wieder bestellen werden.

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Kommentare

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Die Barschlampe am :

Angesichts der Außenstände, die gerade manche mittelständischen Betriebe teilweise haben, kann ich das schon nachvollziehen.

Bulli am :

Manche sind halt sehr klamm und stehen mit dem Rücken an der Wand.

Noch ein Grund den Lieferanten zu wechseln. ;-)

Stephanie am :

Das regt mich auch immer im Supermarkt auf.

An der Kasse wollen die sofort(!) Geld sehen, ohne wenn und aber.

Fürchterlich.

Helga Hartzvier am :

Stimmt,das nervt fürchterlich.Solche Geschäfte muss man boykottieren


;-)

Ell Deh am :

Diese Wegelagerei im Kassenbereich ignoriere ich schon seit einiger Zeit.

Stefan am :

Echt? Bei mir nicht. Ich bezahle mit Karte und das wird erst ein paar Tage später abgebucht. Bei Kreditkarte sogar noch später.

derheiko.de am :

Ich kann das Unternehmen verstehen, wenn du evtl noch kein Stamm oder Altkunde bist. Wie schon drüber erwähnt, du gibst auch keinen Kredit an der Kasse und die Zahkunsmoral der Deutschen lässt auch zu wünschen übrig.

Sollte es aber so sein das du Stammkunde bist, dann hätte mal einen kurzen Anruf erwarten können.

Das machen unsere stammhändler auch.

Chris am :

Dann sollen die halte nicht "Rechnung" als Zahlungsweise anbieten. Mindestzahlungsziel sind übrigens 30 Tage nach BGB.

Erklärbär™ am :

Absoluter Quatsch, den du da von dir gibst. Aber das weißt du ja selbst.

dr. pop am :

Das sehe ich ähnlich.
Laut BGB ist der Schuldner 30 Tage nach Zahlungsziel im Verzug, mehr aber auch nicht.
Ein so genanntes Mindestzahlungsziel gibt es hierzulande jedenfalls nicht.

Audrey am :

Das ist so aber nicht ganz richtig. Du solltest mal den Absatz 2 von § 286 BGB lesen. Wenn nämlich was anderes vereinbart wurde (was hier 10 Tage ist) dann tritt auch schon eher der Verzug ein.

Frank Castle am :

Bis dahin ist es aber nicht seine Kohle, sondern nur seine Ware.

Helmuth am :

Wer auf Erdgas umgestellt hat?

stoppe am :

ich hab die woche auch eine rechnung bekommen mit datum 2.4. und zahlbar bis 1.4. :-O

Sven am :

Sehr nett, ein Jahr lang Zeit zu bekommen ;-)

dr. pop am :

"So wissen wir jetzt aber auch, wo wir nicht wieder bestellen werden."

So wisst Ihr jetzt auch, wo Ihr nicht wieder bestellen braucht.
Da scheint wohl der Insolvenzverwalter Druck zu machen.

Andreas am :

Das nenne ich großzügig. 364 Tage Zeit zum bezahlen.

DerBanker am :

Einer meiner Lieferanten hat auch das Zahlungsziel "Sofort nach Erhalt der Rechnung", von Insolvenz merk ich da aber seit Jahren nix. Im Gegenteil, der Shop von dem wird immer umfangreicher.

Nun kommt der mir aber auch nicht gleich mit Inkasso, wenn ich da mal die Zahlung verpenne.

soso am :

Schlechte Schufaauskunft über den Schuldner führt auch zu so einer Mahnung.

Björn ade.
Ist der Laden doch zu klein ?

Johnny Favorite am :

Wäre es nicht eigentlich Romys Aufgabe gewesen zu erkennen, dass hier ein extrem kurzes Zahlungsziel vorliegt?
Dann hätte sie Dir die Rechnung doch eben mailen oder faxen können und alles wäre in Ordnung gewesen.

Rechnung am :

Zahlungsziel sofort finde ich nicht so ungewöhnlich. Ich denke 1 Woche ist dabei aber noch zu akzeptieren. Gerne wird auch die Variante 8 Tage abzgl. Skonto, 30 Tage netto gewählt.

too am :

"Zahlungsziel sofort finde ich nicht so ungewöhnlich."

Björn praktiziert das in seinem Supermarkt auch.

Jetzt mal abgesehen von diesen armen und kranken Menschen die an Chrematophobie leiden.

Engywuck am :

prinzipiell sollte so ein Zahlungsziel doch auch in den AGB des Lieferanten stehen bzw. beidseitig bei Bestellung vereinbart werden können, z.B. auf der Bestellung von Björn "Zahlung jeweils am zehnten des Monats, jedoch frühestens nach 2 Wochen" - wird dann geliefert dürfte das als vereinbart gelten. Bei reiner "Bestellung auf Zuruf" ("ich brauch mal wieder drei Paletten Schokolade") wird das natürlich schwieriger, außer man kennt sich schon länger.

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