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Wenn die Krieg wollen…

…sollen die ihn bekommen!

In den letzten Tagen und Wochen waren mehrmals zwei sehr heruntergekommene Typen hier und haben größere Mengen Leergut abgegeben. Die Polizei bat darum, sie zu informieren, falls das Duo nochmal auftauchen sollte. Es handelt sich nämlich bei den beiden mit großer Wahrscheinlichkeit um Einbrecher, die u.a. bei einem Einbruch in das Außengelände eines Mitbewerbers von mir das Leergut haben mitgehen lassen. Wir versprachen, die Augen aufzuhalten, aber da wir ansonsten mit den beiden kein Problem haben hatten, war das eher eine Randnotiz.

So weit, so gut.

Eben waren die beiden wieder hier im Markt. Leergut haben sie diesmal nicht abgegeben, aber dafür versucht, zwei Flaschen hochwertigen Rum zu klauen. Nachdem sie feststellten, dass sich unsere Sicherungsetiketten nicht einfach mit bloßen Händen entfernen lassen, legten sie die Flaschen in irgendein Regal und verließen den Markt wieder. Da wir das Ereignis erst anhand der beiden von einem Kollegen entdeckten Flaschen auf dem Video nachträglich beobachten konnten, waren die Typen natürlich schon längst weg.

Aus der "Randnotiz" ist gerade eine Kriegserklärung geworden. Wenn einer von beiden diesen Markt nochmal betritt, werde ich sofort die Polizei verständigen.

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Kommentare

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Fabian Meier am :

Das du noch so ruhig bleiben kannst, ist stark!

Ich hätte längst zur Methode Knüppel über den Kopf -> Seil+Stein -> Weser gegriffen. Aber deshalb führe ich wohl keine Bremer Supermarktladenkette..

0% Rückfälligkeitsrate ;-)

MiniMoppel am :

Wow, du bist ja ein ganz Harter.

dieSchnecke am :

Zwei sehr heruntergekommene Typen geben bei Dir mehrmals Leergut ab. Die Polizei informiert Dich, das es sich bei dem Leergut mit großer Wahrscheinlichkeit um Diebesgut handelt.
Für Dich nur eine Randnotiz wert.

Aber dann versuchen sie, Dich in Deinem eigenen Laden zu beklauen und schon ist es eine Kriegserklärung.

Wie ist das eigentlich rechtlich gesehen, wenn man als Einzelhändler Leergut annimmt, von dem man annehmen muss/kann/darf/sollte, dass es sich dabei um Diebesgut handelt?
Ist man dann Hehler? Oder kann man sich darauf berufen, von nichts gewusst zu haben, weil es letztlich ja keinen Beweis gibt?
Und was ist, wenn es doch einen Beweis gibt und der Mitbewerber sein Leergut mit DNA markiert hat? Hast Du dann noch einen Eigentumsanspruch darauf oder ist das ausgezahlte Pfandgeld dann futsch?

Thomas am :

Das find ich jetzt wirklich heftig, um es mal höflich zu formulieren! Bei deiner Konkurenz wird Leergut geklaut, bei dir eingelöst, die Polizei bittet dich um Mithilfe und dir geht das ganze gepflegt am Arsch vorbei? Das macht mich sprachlos! :-(

Björn Harste am :

"Gepflegt am Arsch vorbei" habe ich nicht gesagt.

Letztendlich war aber nicht klar und schon gar nicht bewiesen, dass die beiden die Täter waren. Mehr als "Augen aufhalten" können wir nicht machen. Der Begriff "Randnotiz" passt also schon, auch ohne, dass es mir "gepflegt am Arsch vorbei" geht.

too am :

Was bist Du denn für ein Vogel?

"Es handelt sich nämlich bei den beiden mit großer Wahrscheinlichkeit um Einbrecher, ...".

Offensichtlich hast Du diesen Satz schon nicht richtig verstanden. Schulabschluss nachholen, danach erneut lesen.

Zusätzlich solltest Du dich mal informieren, wie Polizei- und Justizwesen im Idealfall funktionieren und welche Rolle dabei dem Bürger zugewiesen ist.

Nebenbei bemerkt: Ich persönlich würde deine Empörung gerne umsetzen. Ich begegne immer wieder Menschen, die nicht nur mit großer Wahrscheinlichkeit, sondern objektiv betrachtet mit voller Absicht Sitten, Gebräuche und Gesetze in Deutschland missachten.

Das geht mir nicht am Arsch vorbei. Leider darf ich nichts unternehmen, das ist nicht vorgesehen, sonst wird mein eigenes Verhalten justiziabel.

Gewöhne dich also mal langsam an die neuen Zustände oder verlasse das Land. Danke.

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