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Mark?

Übrigens: Nach wie vor kann man hier mit D-Mark bezahlen. :-)


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Kommentare

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Tim G. am :

Ich habe kürzlich gelesen, da die DM nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel gilt, darf diese (zumindest aus strafrechtlicher Sicht) frei reproduziert werden. (Die Bundesbank bittet allerdings, solche Reproduktionen zu kennzeichnen).
Da Du ja noch DM als Zahlungsmittel annimmst, wie groß schätzt du da das Risiko, dass jemand versucht mit "reproduzierten DM-Noten" zu bezahlen? Wäre ja zwar immer noch Betrug(bzw. der Versuch) und keine Fälschung mehr.
Oder hast Du gar schon Erfahrungen gemacht?

Manu am :

Das stimmt. Es handelt sich nicht um Falschgeld (im engeren Sinne), aber natürlich ist dies Betrug, wenn man mit nachgemachten DM bezahlt, d.h. weiterhin strafbar.

Toto am :

Quatsch. Natürlich handelt es sich dann um Falschgeld. Schliesslich kann dieses gefälschte Geld im Zweifelsfall ja gegen echtes eingetauscht werden.

Manu am :

Bevor man etwas als Quatsch bezeichnet, sollte man sich erst einmal informieren.
Konkret sind hier einschlägig "§ 146 Geldfälschung" StGB. Dort wird ausgeführt, dass man bestraft wird, wenn man falsches "Geld" herstellt. In BGH WM 1984, 222 hat der BGH entschieden, was (strafrechtlich) Geld ist und zwar: " jedes vom Staat[...] zum Umlauf im öffentlichen Verkehr bestimmtes Zahlungsmittel ohne Rücksicht auf einen allgemeinen Annahmezwang". Die DM ist aber kein öffentliches Zahlungsmittel mehr nach dem DM-Beendigungsgesetz. Dort heißt es in Paragraf 1: "Mit Ablauf des 31. Dezember 2001 verlieren die von der Deutschen Bundesbank ausgegebenen, auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und die von der Bundesrepublik Deutschland ausgegebenen, auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesmünzen ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel. "
Zusammenfassend also ist es nicht strafbar DM-Münzen und Scheine herzustellen, sehr aber damit zu bezahlen, da dies Betrug ist. Genauso sieht es auch die Bundesbank wie man mit einer leichten Google-Suche herausfinden kann:
http://www.emuenzen.de/forum/archive/index.php/t-25174.html

dj teac am :

Gesetze lesen und verstehen sind zwei unterschiedliche Dinge.

[url=http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Presse/Bildarchiv/DM_Banknoten_und_Muenzen/dm_banknoten_und_muenzen.html[/url]

QUOTE:
Da die DM-Banknoten aller Serien nicht mehr gesetzliches Zahlungsmittel sind, gelten die Restriktionen des § 128 OWiG (ebenso wie die strafrechtlichen Vorschriften zum Schutz von Geldzeichen nach §§ 146 ff. StGB) und damit auch daraus abgeleitete Vorgaben hinsichtlich Größe, Auflösung, Kennzeichnungspflicht o. ä. für deren Abbildung mittlerweile nicht mehr; sie sind damit aus straf- bzw. ordnungswidrigkeitenrechtlicher Sicht grundsätzlich frei reproduzierbar.

Omma am :

Nur teilweise richtig. Die Herstellung und der Vertrieb von Materialien, die Sicherheitsmerkmale von Banknoten immitieren stellt eine Ordnungswidrigkeit nach §127 OWiG dar.
Das in Verkehr bringen dieser bedruckten Scheine, also der Versuch, sie gegen Euro zu tauschen ist ein Betrugsdelikt.
Und wer nachgemachte Scheine z.b. bei ebay verticken will, der sollte wissen das das Urheberrecht für das Design immer noch bei der Bundesbank liegt.

Jürgen am :

Mit dem Wechelkurs 2:1 verdienst du ja sogar 2,3% mehr gegenüber dem offiziellen Kurs. Wenn man eine Gewinnmarge von sowieso nur 4% hat (wurde das hier nicht mal geschrieben?), sind das ja mehr als 50% zusätzlicher Gewinn 8-)

Bulli am :

Bei 1 Million DM am Tag macht das schon richtig was aus. ;-)

Georg am :

Ich habe noch Mark der DDR und Reichsmark,darf ich damit auch im Sparmarkt Harste bezahlen ??? 8-)

      Î ┘Ï┌ am :

Würde ich nicht tun. Da die aus Aluminium waren, ist der Materialwert mittlerweile vermutlich höher als der Nennwert :-D

Jürgen am :

Also wenn Björn Reichsmark auch 2:1 tauscht, dann kaufe ich den Laden ;-)

RandomSpike am :

Kann man auch Zeitschriften mit DM bezahlen? Die unterliegen doch der Preisbindung und dürfen somit nicht billiger oder teurer als zum aufgedruckten Preis verkauft werden.

Rene am :

Rein rechtlich kann ich es mir so vorstellen, dass die Annahme der DM keine Zahlung eines bestimmten, festgelegten Preises ist, sondern durch die Annahme der DM eine Leistung an Erfüllung statt ist. Was dann als gleichwertige Gegenleistung angesehen wird, das liegt im Ermessen der Vertragsparteien.

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