Texterweiterung Impressum
In meinem Impressum findet sich folgender Hinweis:
"Die auf dieser Seite ohne Quellen- oder Copyrightangabe dargestellten Bilder stammen grundsätzlich von mir und dürfen auch ohne vorherige Genehmigung zu privaten, nicht kommerziellen, Zwecken unter Angabe der Quelle verwendet werden. Ausdrücklich nicht gestattet ist eine direkte Verlinkung auf meinen Server! Wer die Bilder benutzen möchte, soll bitte eine Kopie davon in seinem eigenen Webspace speichern!"Ich habe ihn nun um diesen Satz ergänzt:
Alle Bilder, zu denen im jeweiligen Beitrag ein Einsender oder eine Quelle genannt ist, dürfen nicht ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung verwendet werden.Meine eigenen Bilder sind mir relativ egal, aber nachdem vor einer Weile mal ein paar Leser-Bilder in einem gedruckten Magazin gelandet waren, bin ich da doch etwas vorsichtiger…
Trackbacks
Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
the other one am :
Ich surfe mir hier die Maus wund um im Internet Bilder zu finden und dann kommen da irgendwelche Trittbrettfahrer. Richtig so.
NetzBlogR am :
Wirklich sinnvoll ist lediglich der Teil, dass Deine Bilder auch ohne Genehmigung verwendet werden dürfen. Dass die Quelle generell angegeben werden muss, ist dann schon wieder übers Urheberrecht geregelt.
Ganz davon ab interessiert es einen, der ungefragt Bilder anderer benutzt, eh nicht, was irgendwo im Impressum steht. Bindend ist nur das jeweils gültige Gesetz.
Aber da kann Udo Vetter sicherlich besser Auskunft geben.
dj teac am :
NetzBlogR am :
Was ich nur sagen wollte: Das ist alles schon durch Gesetze geregelt, auf die man sich im Falle des Falles berufen kann. Dazu bedarf es keiner Romane auf der Website.
Natürlich gilt immer: Unwissen schützt vor Strafe nicht. Wobei "Erst fragen, dann machen" sowieso zur guten Kinderstube gehört.
EK am :
Ja genau. Wir haben ja alles gesetzlich geregelt, da muss man sich keine Sorgen machen.
Es ist auch verboten Menschen zu verletzten, oder gar zu töten.
Juckt das die Täter? Eher nicht.
Auf die bestehenden Gesetze kannst Du dich dann im Zweifel nicht mehr berufen.
Und in der nachfolgenden Gerichtsverhandlung wird wirklich jeder Versuch unternommen die Täter möglichst gering zu bestrafen.
Ich weiß, Populismus, aber eben auch Tatsache: Ein Mörder, 21 Jahre, setzt sich mit einer S-Klasse in die Türkei ab um dort Immobiliengeschäfte zu erledigen. Nachdem dann in der Türkei auch die Luft dünn wird geht er zurück nach Deutschland.
Und hier wird er dann nach "Jugendstrafrecht" abgeurteilt.
Wir dürfen uns nicht wundern über den steten Zustrom von neuen Mitbürgern.
Wie hat das ein Vergewaltiger aus dem Libanon so schön formuliert: "Im Libanon hätte ich das nie gemacht, die hätten mir den Schwanz abgeschnitten."
Herzlich Willkommen in Deutschland.
Das Land in dem alles gesetzlich geregelt ist.
TheK am :
Was Zeitungen angeht, ist das allerdings wirkungslos: Für die hat das Urheberrecht nur dann einen Wert, wenn es sie selbst betrifft und die Quelle wird schlicht mit "Internet" erschlagen…
dj teac am :
Nein heißt es nicht. Aber nicht alles was hinkt ist auch ein Vergleich.
Gerade das Urheberrechtsgesetz ist für die meisten Leute ein Buch mit sieben Siegeln, nein teilweise kennen sie es sogar nicht.
Man kann also mit solch einem Text eventuell eine dieser Personen davon abhalten für einen selbst, oder andere, unnötig Arbeit zu fabrizieren
the other one am :
Jetzt habe ich aber mal wieder etwas gelernt. Dankeschön.