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WER?! – 2

Von der Schuldnerberatung hatte ich keine Antwort mehr bekommen, aber das war letztendlich wohl auch egal.

Nun bekam ich dicke Post von einer Anwaltskanzlei. Es handelte sich dabei um den Eröffnungsbeschluss für ein Insolvenzverfahren. Ahja, mir sagte der Name aber immer noch nichts. Auch ein Anruf bei der Kanzlei half mir nur bedingt weiter: Der Mann schuldet mir angeblich 50 Euro. Wofür, konnte ich jedoch nicht herausfinden. Es könnte bei der Summe eine Fangprämie sein, die ich von Ladendieben verlange – allerdings taucht der Name dieses Schuldners nicht ein einziges Mal in meinem gesamten "LD"-Ordner auf.

Da ich keine Idee habe, wo ich die Unterlagen ablegen könnte, habe ich den Schriftsatz mal durch den Aktenvernichter gedrückt. Wird schon so passen.

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Kommentare

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Jürgen am :

QUOTE:
allerdings taucht der Name dieses Schuldners nicht ein einziges Mal in meinem gesamten "LD"-Ordner auf.



geklaut! ;-)

Paterfelis am :

Daß Schulderberatungen auf Rückfragen nicht antworten scheint Programm zu sein. Geht mir im Büro auch regelmäßig so. Woran man erkennt, daß es nur darum geht, den so genannten flexiblen Nullplan anzubieten, den sowieso kein Gläubiger akzeptiert, um dann ins Insolvenzverfahren gehen zu können.

Martin am :

"Daß Schulderberatungen auf Rückfragen nicht antworten scheint Programm zu sein."

Die Beratungen können in aller Regel auch keine Rückzahlungsmodi anbieten. Da erübrigt sich jede weitere Mühe.

Paterfelis am :

Ist schon klar. Ziel ist in den meisten Fällen ja die Verbraucherinsolvenz, welche eben die vorherige erfolglose Unterbreitung eines Schuldenbereinigungsplanes gesetzlich vorsieht.

Aber dennoch halte ich es für daneben, sachgerechte Rückfragen nicht zu beantworten. Und die Klärung der Identität des Schuldners dürfte ja wohl ausgesprochen sachgerecht sein.

Aber auch die Schuldnerberater müssen eben sparen und reduzieren sich auf das Notwendigste. Ist schon nachvollziehbar.

Martin am :

Aber in keinem Fall gerecht.

Bei Steuererklärungen machen sich viele Beamte die Mühe Angaben genau zu prüfen, es könnte ja noch etwas zu holen sein. Sofern Unregelmäßigkeiten erkannt werden sind zusätzliche Strafen zu zahlen.

Aber bei Privatinsolvenzen erlahmt sofort jede (staatliche) Mühe, die Gläubiger bleiben auf ihrem Schaden sitzen.

Hansi am :

Was für ein Unsinn. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass in Bremen und Niedersachsen Einkommensteuererklärungen praktisch gar nicht mehr geprüft werden.

Martin am :

"Was für ein Unsinn."

Schönes Argument, untermauert durch zwei wilde Beispiele, Bremen und Niedersachsen, die restlichen Bundesländer spielen keine Rolle.

Das kann ich nicht nachprüfen, Belege führst Du auch nicht an, aber zumindest ist meine Aussage Unsinn. Soweit hätten wir das also geklärt. Dankeschön.

Stephan535 am :

Schuldnerberatungen haben mit "staatlich" nichts zu tun.
Anders das Insolvenzgericht. Aber selbst alle "geballte staatliche Macht" könnte einem nackten Menschen nicht in die Tasche packen.
Wo nichts ist, ist nichts.

Herbert am :

Dann sollten ähnliche Strafen verhängt werden wie bei Steuerhinterziehung. Ob ich jetzt den Staat oder eine private Person um ihr Geld betrüge sollte keinen Unterschied machen.

Fraubert am :

Du vergleichst hier Zahlungsunwilligkeit mit Zahlungsunfähigkeit.

Der Steuerhinterzieher kann (in der Regel) zahlen, will aber nicht. Der Insolvente kann (ebenfalls in der Regel) nicht zahlen, selbst wenn er wollen würde.

Herbert am :

Ich vergleiche nicht, sondern setze ganz pragmatisch gleich.

Es entsteht ein finanzieller Schaden. Punkt.

Für den Geschädigten sind die Umstände doch völlig belanglos. Er schaut auf seinen Kontoauszug und das ist sein Maß. Das finde ich auch völlig in Ordnung.

Bei Steuerhinterziehung wird immer die moralische Keule geschwungen. Bei allen anderen Zahlungsausfällen hat dann eben jemand einfach Pech gehabt.

Das ist nach meiner Einschätzung aber nicht in Ordnung.

Schau dir die Geschichten hinter vielen Privatinsolvenzen an. Ich habe das hier in meinem privaten Umfeld (Arbeitskollegen, Bekannte, leider auch einer meiner Brüder) in voller Farbe erlebt.

"Der Insolvente kann (ebenfalls in der Regel) nicht zahlen, selbst wenn er wollen würde."

Dieser Insolvente nimmt aber in vollem Bewusstsein seiner finanziellen Situation immer weiter Kredite auf, bestellt Waren, erteilt Aufträge usw., in dem festen Wissen andere dadurch zu schädigen. Unter solchen Umständen kann ich da leider kein Mitleid entwickeln.

Das ist schlicht und einfach kriminell.

Fraubert am :

Es entsteht ein finanzieller Schaden. Da bin ich ganz bei Dir.
Aber nicht jeder Insolvente ist an seiner Zahlungsunfähigkeit selber schuld.
Kleines Beispiel: Ich kaufe mir ein Haus, welches ich zu einem großen Teil über einen Kredit finanzieren muss. Die Bank hat damit kein Problem, da ich gut verdiene und mein Arbeitgeber als solide gilt. Aber leider nicht solide ist. Ich verliere meinen Job und kann den Kredit nicht mehr bedienen. Und jetzt? Zwangsversteigerung und Privatinsolvenz. Im vollen Bewusstein, immer alles bezahlen zu wollen und auch zu können.

Du bewegst Dich da argumentativ auf sehr dünnem Eis.

Herbert am :

"Du bewegst Dich da argumentativ auf sehr dünnem Eis."

Das glaube ich nicht.

Dein "Kleines Beispiel" ist und bleibt ein kleines Beispiel.

Dein kleines Beispiel beschreibt aber nicht die Vielzahl der Privatinsolvenzen in Deutschland.

Ich weiß, es ist plakativ, Privatfernsehen und hat den leichten Geruch der Springer-Presse, aber Peter Zwegat ist nicht unterwegs wegen Hauskäufern, deren Arbeitgeber sich wider besseres Wissen als unsolide erwiesen haben.

Dein kleines Beispiel ist sicherlich nicht in 99% der Fälle von Privatinsolvenz anwendbar.

Dein kleines Beispiel bewegt sich auf dünnem Eis.

Fraubert am :

In meinem Beitrag ging es um eine beispielhafte Privatinsolvenz, wie sie täglich in Deutschland vorkommt.
Jeden Schuldner, der Insolvenzantrag stellt, gleichzeitig als Zahhlungsverweigerer und potentiellen Abzocker darzustellen, halte ich für falsch und realitätsfern.

Herbert am :

Bei deiner Kenntnis der Fakten hast Du natürlich recht.

Ich verfüge leider nicht über tagesgenaue Informationen zu Privatinsolvenzen. Die jeweiligen Hintergründe werden mir, im Gegensatz zu dir, auch nicht mitgeteilt.

Angelika am :

"Im Jahr 1999 entschlossen sich 1.700 Schuldner diese Möglichkeit wahrzunehmen. Bereits sieben Jahre später, im Jahr 2006, ist die Anzahl der Privatinsolvenzen auf sage und schreibe 92.000 angestiegen."

Wahnsinn. Die Menschen kaufen Häuser wie verrückt und dann sind auch noch ihre Arbeitgeber unsolide.

Wer weiß wieviele Häuser in 2013 wieder gekauft werden. Bestimmt über 300.000 Stück.

Jan am :

Sehr schöne Polemik. Das die Möglichkeit des vereinfachten Insolvenzverfahrens (Privatinsolvenz) erst 1999 eingeführt wurde hat natürlich nichts damit zu tun, dass die Zahlen anfänglich eher gering waren.

Angelika am :

Ach so, natürlich, ganz klar mein Fehler.

Nach der Einführung des Verfahrens der Privatinsolvenz muss man eine gewisse Adaptionsphase berücksichtigen.

Die Bürger müssen ja erst noch den Umgang mit ihren Finanzen erfolgreich verlernen, das dauert natürlich ein paar Jahre.

Die Menschen wurden ja auch nur ganz langsam immer schwerer krank nachdem die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt wurde.

Even am :

Lass den Gregor mal Gregor sein. Der sitzt da in seinem Rollstuhl und langweilt sich. Bringt ein paar tolle Bildchen und legt sich nach und nach mit jedem an. Das hat im lawblog schon nicht geklappt.

Bernd am :

"Dieser Insolvente nimmt aber in vollem Bewusstsein seiner finanziellen Situation immer weiter Kredite auf, bestellt Waren, erteilt Aufträge usw."

Das ist ein Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht, dadurch kippt die gante Insolvenz und der zuständige Amtsrichter gibt den gesamten Vorgang an die Staatsanwaltschaft ab.

Und laut meinem RA kann man, so übel wie es klingt, vom Strafmass her besser ein Kind vergewaltigen als vorsätzlich in betrügerischer Absicht gegen die Wohlverhaltenspflicht zu verstossen.

Herbert am :

Keine Ahnung, kläre mich mal zu diesem Sachverhalt auf.

Ab welchem Zeitpunkt gilt diese Wohlverhaltenspflicht?

Ab dem Zeitpunkt der Erklärung/Feststellung der Insolvenz, oder schon vorher über den gesamten Verlauf der Entstehung der Finanzsituation?

Bernd am :

Die Wohlverhaltenspflicht gilt ab dem Tag, an denm der Antrag beim Amtsgericht eingeht. Erst ab diesem Tag ist er (bei genehmigter Insolvenz) als Insolventer zu bezeichnen.
Bei dem Verhalten daß du beschreibst, kann der zuständige Amtsrichter eine Privatinsolvenz ablehnen, weil die Insolvenz vorsätzlich herbeigeführt worden ist. In dem Fall geht's dann auch zur Staatsanwaltschaft.
Im Regelfall werden dann von den Gläubigern Ehepartner des Schädigers herangezogen, so das diese Insolvenz anmelden müssen, ohne das sie irgendwas mit dem Schaden zu tun hatten.

Bernd am :

Nachtrag:

Ab dem Tag, an dem der Antrag eingeht, ist der Schuldner vorläufig auch von Besuchen des Gerichtsvollziehers geschützt.
Aber nicht vor den Geldeintreibern der Kommunen, des Zolls, des Finanzamtes, der GEZ, der gesetzlichen Krankenkassen und anderen Institutionen, die ohne Gerichtsbeschluss pfänden dürfen.

Herbert am :

"Bei dem Verhalten daß du beschreibst, kann der zuständige Amtsrichter eine Privatinsolvenz ablehnen, weil die Insolvenz vorsätzlich herbeigeführt worden ist."

Das wiederum wage ich zu bezweifeln. Das wird einem Richter nur schwer gelingen, wenn sich der Betroffene durch eine entsprechende Realitätsallergie auszeichnet.

Bernd am :

Nö,
der Richter richtet sich ja auch nach den Aussagen der Gläubiger.
Und die Gläubiger wissen sehr schnell vom Antrag auf Privatinsolvenz, auch wenn der Schulder sie nicht benannt hat.
Und spätestens, wenn die Unterlagen der Gläubiger vorliegen, sieht der Richter, was Sache ist.
Wenn nicht benannte Gläubiger sich selber melden, verursacht das immer ein ungutes Gefühl beim Richter.
Dazu kommt, unbenannte Gläubiger, die sich erst spät melden, so daß sie nicht im Verfahren berücksichtigt werden konnten sind nicht wie früher automatisch mit im Verfahren, sie können jetzt jederzeit während der 7 Jahre und sogar nach der Restschuldbefreiung pfänden.
Und wenn dadurch die Rückzahlungsvereinbarungen kippen, kippt auch die Privatinsolvenz.
Wer da eine Realitätsallergie hat, schneidet sich ins eigene Fleisch.

Herbert am :

Ich hatte ja extra nachgefragt, ab wann diese Wohlverhaltenspflicht gilt. Diese Frage wurde auch beantwortet, aber in der Folge wird diese Antwort beständig ignoriert.

Von daher: Noch viel Spaß am Stammtisch, für mich ist das Thema damit abgeschlossen.

Jan am :

Das Insolvenzgericht bewertet nicht das Zustandekommen einer Insolvenz. Daher gibt es auch keine Ablehnung wegen Vorsatz.

Skippy am :

Das wurde bereits gesagt, aber Fraubert und Bernd wissen es natürlich besser. *gähn*

Jan am :

Das wurde so bisher nicht gesagt. Zumindest finde ich diese Aussage nicht.
Hier wurde lediglich ständig aneinander vorbeigeredet. Hat der Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit vorsätzlich verursacht (was dem Insolvenzgericht egal wäre) oder hat er im laufenden Insolvenzverfahren vorsätzlich weitere Schulden angehäuft oder sonst irgendwas getan, was er in der 6-jährigen Wohlverhaltensperiode nicht hätte tun dürfen?

Daggett am :

Doch, das wurde so gesagt. Aber Bernd ist da intellektuell herausgefordert und verrutscht ständig auf dem Zeitstrahl.

KingKongKarl am :

Bei einem Autounfall stirbt ein Kind.

Fall 1: Der Verursacher des Autounfalles hatte während der Fahrt einen Herzanfall und verriss dadurch das Lenkrad mit den entsprechenden Folgen.

Fall 2: Der Verursacher des Autounfalles hat die halbe Nacht lang durchgesoffen und ist mit deutlichem Restalkohol in den Wagen gestiegen. Zudem hat er zum Zeitpunkt des Unfalles noch schnell eine SMS getippt, weil er schon spät dran war, entsprechend zügig war er auch unterwegs.


Ich vergleiche nun auch nicht, sondern setze ganz pragmatisch gleich, wie Du auch.

Es entsteht ein personeller Schaden. Punkt.

Für die Eltern sind die Umstände doch völlig belanglos. Sie schauen in das leere Kinderzimmer und das ist ihr Maß.

Also sind beide Autofahrer komplett gleich strafrechtlich zu belangen! BASTA!

Oder etwa doch nicht???

Jim Panse am :

Fall 1: Ein Vermögenschaden entsteht.
Fall 2: Ein Mensch wird getötet.
Fall 3: Ein Spaten ist umgefallen, er liegt zur Hälfte unerlaubt auf dem Nachbargrundstück.

Ganz klar in allen drei Fällen: Todesstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung der Leiche.

KingKongKarl am :

Oder einfach hinnehmen, dass anders als Herbert es so ganz pragmatisch schreibt, für den geschädigten in den meisten Fällen die Art und Weise, wie es zu der Schädigung kam, doch eine Rolle spielt.

Der Schaden an sich ist zwar der selbe aber das Gefühl bei den betroffenen Personen ist ein komplett anderes!

Wenn ich jemanden 50 Euro leihe und er kauft davon Nahrungsmittel, kann mir dann aber zum vereinbarten Zeitpunkt das Geld nicht zurückzahlen, dann wurmt mich das nicht so sehr, als wenn er vorher das Geld in einer Disko auf den kopf gehauen hätte, nicht zurück zahlen kann und gleichzeitig sein neues Handy herum zeigt.

Das mit dem kind ist nur die drastischere Verbeispielung des ganzen.

Herbert am :

Je mehr Begleitumstände eine Rolle spielen, egal auf welcher Seite, desto ungerechter wird jede Entscheidung.

Es ist nach meiner Ansicht ein Trugschluss, das eine Einbeziehung möglichst vieler Faktoren zu einer besseren oder "richtigen" Entscheidung führt.

Spätestens wenn Vater Staat Geld zahlen soll werden z.B. bestimmte Begleitumstände völlig ausgeblendet.

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