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Was denn nun?

Handelsblatt, 19.04.2012:
http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/arbeitsrecht/urteil-ueber-bewerbungen-unternehmen-muessen-absage-nicht-begruenden/6529222.html

Focus Money, 19.04.2012:
http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/verdacht-auf-diskriminierung-arbeitgeber-muessen-absagen-begruenden_aid_739908.html

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Kommentare

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dj teac am :

Auch wenn sich die Überschriften Widersprechen ist der Inhalt ja der selbe.


Forder die Bewerbungsunterlagen von dem der eingestellt wurde..... manchmal haben Leute aber auch einen an der Waffel.

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