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Fotonutzer ärgern?

Folgende Situation: Ein von mir erstelltes Foto wird ungefragt und unerlaubt von mehreren Onlinehändlern (u.a. hier) verwendet. Der Weg zum Anwalt war ernüchternd, da ging es um Fragen des "Erstverwenders", um den Nachweis, dass und von wem das Bild zu Unrecht verwendet wurde, wann ich die unerlaubte Verwendung festgestellt habe usw.

Erfahrungsgemäß zahle ich immer drauf, wenn ich meine "Rechte" durch einen Rechtsbeistand vertreten lasse und darum habe ich dem Rechtsanwalt das Mandat wieder entzogen. Auf meine eigenen Mails habe ich von den (ja, mehrere!) Händlern gar keine oder patzige bis freche Antworten bekommen.

Habt ihr noch Ideen, was man anstellen könnte, um den Händlern den Spaß am Foto zu nehmen? Seid doch mal richtig schön kreativ, aber bitte auf dieser Seite des Gesetzes. :-)

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Kommentare

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Carom am :

Abgezockte Abmahnkanzlei per Erfolgshonorar beauftragen, und dann mit denen die Überschüsse brüderlich teilen.
Klingt widerlich, ist widerlich, funktioniert aber und ist legal.

Dennis am :

Man kann ja einmal freundlich bitten, und dann die Hunde los lassen.

Daniel am :

Das Abmahnen ist legal, aber das "brüderliche Teilen" danach nicht!

Christian B am :

Wenn das Bild per Hotlinking (also per "img src=http://shopblogger.de/...") eingebunden ist, lassen sich mit mod_rewrite anhand des Referers lustige Dinge tun, z. B. andere Bilder ausliefern. Welche das sind, kommt auf Deine Bosheit an ;-)

Christian B am :

Wenn das Bild per Hotlinking (also direkt von shopblogger.de) eingebunden ist, lassen sich mit mod_rewrite anhand des Referers lustige Dinge tun, z. B. andere Bilder ausliefern. Welche das sind, kommt auf Deine Bosheit an ;-)

Helge am :

Carom hat es wohl am besten Beschrieben. Nicht viel anders würde ich das auch machen. Ich kenne die Situation - auch die patzigen, frechen und "wusste ich nicht" Antworten. Da vergeht einem ALLES!!!

BTW: Hat noch jemand Probleme mit dem RSS-Feed dieses Blogs über Feedly?

Egal ob RSS 1.0, RSS 2.0 oder ATOM 1.0 - bei allen ist der letzte Beitrag vom 04. Juli 2013 ("Baustelle 2.0") - scheinbar aber nur bei Feedly. :o

FlyByFx am :

Wir schauen es uns mal an.

tyler am :

Ja, ich!
Genau das gleiche Problem!

Wäre nett wenn jemand eine Lösung hätte.

Bilderdieb am :

Der erste Schritt könnte es sein, ab sofort alle Bilder mit einem sichtbaren oder unsichtbaren Wasserzeichen zu versehen. Das klärt schon mal die Urheberschaft. Im Falle des sichtbaren Wasserzeichens wirkt es auch abschreckend.

Sobald jemand auf die Idee kommt, das sichtbare Wasserzeichen "auszuschneiden" hast du immer noch das größere Bild mit mehr Informationen. Ist klar, wer wohl der Urheber ist ;-)

Das kann im Prinzip übrigens auch deine Shopsoftware vollautomatisch mit allen Warenbildern machen.

Der zweite mögliche Schritt: Schreib doch in die AGB, was die Nutzung eines Bildes kostet. Dafür kann man ruhig einen reellen Preis ansetzen. Statt Beschwerden zu schreiben, schreibst du dann eine Rechnung. Und eine Mahnung ... wie weit du das treibst, liegt dann ganz an dir. Mit etwas Glück kommt sogar Kohle ins Haus.

Peter Geher am :

Hatte die tage den Spaß, das Fotos aus meinen Blog in einem Forum eingesetzt worden sind, die aber weiter hin bei mir lagen. Hatte die Fotos dann ausgetauscht durch XXX-Bildchen :-)

SW am :

Naja, solange du nicht selber "aktiv" wirst und dabei fotografierst, setzt Du dich mit XXX-Bildern aber selber einem Urheberrechts-Risiko aus, außerdem natürlich dem Jugendschutz.

Am Ende bist Du ein Raubmordkopier-Kinderschänder und wirst am nächsten Baum aufgeknüpft.

Robin am :

Dokumentarisches Bildmaterial zur Illustration unterschiedlicher Techniken der Reproduktionssimulation dienen dem Bildungsauftrag.

Das kann nicht verwerflich sein.

(Möglicherweise wird er sogar für seine Bemühungen ausgezeichnet mit dem goldenen Schniedelwutz am Band.)

dj teac am :

So fotos gibt es auch auf Wikipedia ;-)

Rena am :

Statt xxx Bilder könnte man auch ein Bild entwerfen mit dem Text: 'dieses Bild wurde beim Shopblogger geklaut'

stoppe am :

rechnung schicken..
doppelter preis weil ungefragt, fünffacher preis weil ohne quellenangabe

avicennia am :

Einfach mal ne Rechnung schicken nach der Tabelle der djv und MfM
http://www.djv.de/uploads/media/web_Wissen2_2013_02.pdf
ab Seite 30

DerBanker am :

Jepp.
Allerdings wäre es schon von Vorteil, wenn man zu den geklauten Bild auch noch die Originaldatei besitzt oder zumindest eine Version mit einem größeren Bildausschnitt.

Russe am :

Also erst mal sollten wir klären, auf welcher Seite des Gesetzes Du stehst, damit wir wissen, auf welcher Seite wir bleiben sollen. "Diese Seite" kann je nach Standpunkt des Sprechers (also Dir) auch eine ganz andere sein.

Macros am :

Wie oben schon genannt, einfach eine Rechnung schreiben und die dann entsprechend durch die Instanzen mahnen ...

Kostet fast nichts, und bringt viel Spass.

schnabeltasse am :

Vielleicht weiß der Autor des lawblogs was in diesem Falle zu tun ist.

Lemon am :

Der Autor des lawblog tritt ja erst auf den Plan wenn man selbst Bilder geklaut hat und nun Strafen drohen.

Dann erklärt er den Geschädigten ganz genau warum das in diesem Fall alles gar nicht so schlimm ist.

TOMRA am :

Frage doch mal bei "Marions Kochbuch" nach. ;-)
Die sollen zumindest gerüchteweise über reichhaltige Erfahrung verfügen. :-|

Jürgen am :

Ja, kann man nicht bei Marions Kochbuch ein Rezept posten mit deinem Bild. Dann erledigt sich das von selbst ;-)

Martin am :

Genau.

"... nun die gefüllte Pute für etwa 6 Monate über dem elektronischen Teelicht platzieren bis sich ihre Farbe ändert."

Björn Harste am :

Es war ursprünglich der selbe Anwalt, der bearbeitet jedoch derartige Fälle nicht mehr.

Horst Björnte am :

Würde es sich rechnen wenn du den Anwalt mit Einkaufsgutscheinen "bezahlst"? ;-)


Du könntest auch einen auf potenzieller Kunde - in diesem Fall bei dem Amazonhändler - machen und einen Kommentar dort schreiben in dem du zum Björn Harste verlinkst wo man das Bild an seiner Quelle sehen kann, und sagst du kaufst bei keinem Bilderklauer.

unbekannter am :

Lieber Herr Harste,
u.U. sollten sie sich erst einmal über ihre
"Webfundstücke" machen - ohne Link zur
Fundstelle sondern auf ihrem Webspace.

Ihr Unbekannter

Der Sparsame am :

RIESIGES Wasserzeichen. Und Hotlinking. Und direkte Verbindung zu Inkasso Moskau.

as am :

Als nächstes könntest Du Dich noch an den Hoster wenden.

whois IP

Und dann E-Mail an die abuse-mailbox.

Aber wenn sich der Hoster nicht kümmert, hilft das auch nix. Aber ein Versuch ist es wert.

Abmahner am :

Kommt darauf an...

Erstmal ist die Frage, ob man sich überhaupt einen Anwalt nehmen sollte. So eine Unterlassungserklärung samt Abmahnung und Zahlungsaufforderung ist ja keine Zauberei.

Charmant ist die Mandatierung, weil man in der Regel die Gebühen im Wege des Schadenersatzes ersetzt bekommt.

Was würde der Anwalt also prüfen:

- Rechteinhaberschaft seines Mandanten (und Nachweisbarkeit)
- Verstoß gegen dieses Recht
- Verantwortlichkeit des Störers und dessen Verantwortlichkeit

Letzter Punkt sollte bei Online-Shops mit Impressum relativ einfach sein.

Seine Kosten sollte der Rechtsanwalt natürlich in deinem Auftrag direkt beim Störer regulieren.

DerBanker am :

Bei Amazon ist das Ganze noch etwas schwieriger, da ein dort einmal erstelltes Angebot von allen Verkäufern genutzt werden kann. Irgendweiner lädt das Bild hoch und X Leute können sich einklinken und diesen Artikel in demselben Angebot ebenfalls verkaufen. Lädt man dort also ein Produktbild hoch, muss man es gewissermaßen für seine Konkurrenz freigeben.
Umgekehrt weiß keiner, wer das Foto mal hochgeladen hat und ob der überhaupt das Recht am Bild hatte.

Lemon am :

"Umgekehrt weiß keiner, wer das Foto mal hochgeladen hat und ob der überhaupt das Recht am Bild hatte."

Warum? Das haben wir hier doch gelernt. Man gibt die Quelle an, selbst wenn das witzig.de ist, und schon hat man alles richtig gemacht.

Klaus am :

Ich empfehle, die Sache zu ignorieren. Erstens ist diese Kleinigkeit den ganzen Aufwand nicht wert und zweitens ist dein eigener Online-Shop immer noch an diversen rechtlichen Fronten angreifbar, d.h. ein möglicher juristischer Angriff kann ganz schnell nach hinten losgehen. Konzentrier dich auf dein Kerngeschäft und lass die flackernden Teelichter flackernde Teelichter sein.

Horst Björnte am :

Inwiefern ist sein Online-Shop rechtlich angreifbar?

Klaus am :

Zum Beispiel die fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder die fehlenden Grundpreise auf den Übersichtsseiten. Der pauschale Ausschluss des Widerrufsrechts bei Lebensmitteln ist unzulässig und wettbewerbswidrig. Außerdem werden keine Lebensmittel angeboten, auf die sich der im BGB formulierte Ausschlussgrund bezieht.
Immerhin gibt es jetzt AGB, aber man sollte dann auch die Gestaltungshinweise beachten und die Platzhalter ersetzen.

Andreas am :

Melde sie bei Google: https://support.google.com/webmasters/answer/93713?hl=de Stichpunkt Urheberrecht ;-)

Das ärgert mehr als jede Abmahnung!

Ingo am :

Ich hab da gerade mal ein paar Links eines meiner Bilder eingeworfen. Mal schauen, was passiert. Parallel dazu hab ich auf ein paar Facebook Seiten, die eines meiner Bilder verwenden, einen freundlichen Kommentar hinterlassen. Nun schauen wir mal, was passiert. Vermutlich nichts. Höchstwahrscheinlich wird man bei FB eher noch von irgendwelchen Deppen deswegen angemacht.

markus am :

ich wuerd denen eine rechnung ueber zb 200 Euro stellen. so ein betrag dass es nicht zu hoch ist und sie zahlen, du aber trotzdem zufrieden sein kannst. dass sie dein bild benutzen kann dir ja eigentlich egal sein (ausser dass es nervt - aber 200 Euro wären dann ja ok)

WobIntosh am :

Wenn Sie nur eingebunden und nicht kopiert sind, andere Dateien ausliefern. Beispielsweise Bilder, auf denen "Dieses Bild wurde bei shopblogger.de geklaut" steht.

Sonst hilft wohl nur ein Wasserzeichen auf deinen Bildern - wenn's geht aber ein unsichtbares ;-)

BTW: Dein Blog sollte nicht immer die selbe Sicherheitsfrage stellen ;-)

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