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Kommentare
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kein Lebensmittelkontrolleur am :
Springmaus am :
1.
Sofern die Prüfer nachlässig arbeiten und mögliche Verstösse übersehen könnten sie keine Strafen/Gebühren fordern. Dann würden ihnen durch die eigene Unfähigkeit Einnahmen entgehen. Damit fällt das schon mal flach.
2.
"Die Verbraucherminister des Bundes und der Länder haben beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich Gedanken über kostendeckende Gebühren machen soll. Bezahlen soll derjenige, der von den Prüfern kontrolliert wird - auch wenn nichts zu beanstanden ist."
Das erinnert schon eher an die Methode GEZ/Haushaltsabgabe. Sichere Einnahmen, unabhängig vom Ergebnis.
Dann werden hauptsächlich und in ständiger Wiederholung immer die gleichen ausgewählten Betriebe besucht, bei denen eine mögliche Beanstandung als eher unwahrscheinlich gilt.
Das erspart langwierige Nachkontrollen und lästige Strafverfahren.
Ständige und verlässliche Einnahmen bei möglichst geringem Aufwand - das passt nach meiner Ansicht eher ins Konzept.