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Kein Urteil gegen Containerer

Der "Skurrile Prozess gegen Containerer" (Aus den Links CCLIII) hat übrigens ein Ende gefunden. Die beiden Containerer sind freigesprochen worden.

Allerdings nur, weil Rewe die Anzeige wegen Hausfriedensbruch zurückgezogen und kein Interesse an einer Verfolgung des "Diebstahls" verkündet hat. Dies ist also kein Präzedenzfall, der Containern generell erlaubt.

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Kommentare

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Blogolade am :

Ich las, dass die Anzeige nur durch den stellvertretenden ML zustande kam nachdem eine Nachbarin des Supermarktes die Polizei gerufen hatte. Der ML selbst hatte kein Interesse an der Anzeige.

Melanie am :

Es wird sicher genug Vögel geben, die genau sowas für einen Freifahrtschein halten...

j.f. am :

Es gab keinen Freispruch, sondern (nach zurückgenommenen Strafantrag durch Rewe) zu einer Einstellung wegen Geringfügigkeit.

TheK am :

Man muss in diesem Fall zwei Dinge trennen:
Zum einen haben wir da einen glasklaren Hausfriedensbruch (über den Zaun auf das Firmengelände geklettert). Das ist allerdings ein Antragsdelikt, so dass es mit Rückzug der Anzeige durch Rewe gegenstandslos wurde.

Zum anderen das eigentliche Containern. Ob dies nun überhaupt eine Straftat ist, gehen die Urteile schon auseinander; wenn isses ein Diebstahl – was für einer, hängt stark von der Laune des Staatsanwalts ab. Von "geringfügig" (dann isses wieder Antragssdelikt) bis "schwerer Diebstahl" (das ist keiner mehr) wurde da schon alles behauptet. Exakt das gleiche gilt übrigens für Sperrmüll – obgleich die meisten Leute ihren Kram mit der Einstellung "soll der mitnehmen, der's gebrauchen kann" rausstellen...

Stefan am :

Was soll man dazu sagen?

Diese Typen klettern heute über einen Zaun und halten dann am nächsten Tag elaborierte Vorträge, warum sie ihren Rucksack unter keinen Umständen kontrollieren lassen. Immerhin haben sie ja noch Rechte. Benjamin Franklin sieht das auch so.

Mein Vorschlag: Arschtritt mit Anlauf oder ein Jahr ohne Bewährung. Du kannst wählen.

Kunta Kinte am :

Geringfügiger Diebstahl ist nicht zwingend ein Antragsdelikt. Bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses kann auch ein solcher ohne Antrag verfolgt werden.

Die Frage ist vielmehr, ob hier eine bewusste Eigentumsaufgabe vorgelegen hat und die Sachen daher herrenlos wurden. Dann wäre es kein Diebstahl. Und da Rewe auf den Vorwurf des Hausfriedensbruchs verzichtet hat, müsste das Verfahren ohne Präjudiz eingestellt werden.

Melanie am :

"Die Frage ist vielmehr, ob hier eine bewusste Eigentumsaufgabe vorgelegen hat und die Sachen daher herrenlos wurden. Dann wäre es kein Diebstahl."

Ist das wirklich die Frage?

Horst-Kevin am :

Nein, § 959 BGB steht hier nicht zur Diskussion. Sobald der Supermarkt nicht mehr Eigentümer ist, ist es nämlich das Entsorgungsunternehmen.

Jens am :

Wie ist das eigentlich wenn ich mir einen Pappkarton aus dem Papiercontainer nehme? Altpapier ist ja ein Wertstoff, sprich den könnte der Inhaber ja zu Geld machen, rein rechtlich gesehen wäre das ja dann auch Diebstahl, oder? Björn, was würdest du in dem Fall machen?

Tobias am :

Wir verkaufen unser Altpapier tatsächlich (Industriebetrieb). Dementsprechend hielte sich die Begeisterung sicherlich in Grenzen, auch wenn ein einzelner Karton da nicht viel ausmacht.

Rüdiger am :

Warum gibt es immer wieder Menschen, die unbedingt die Grenzen des rechtlich gerade noch zulässigen Handels ausloten müssen?

Kleiner Tipp fürs Leben: Lass die Finger weg vom Eigentum anderer Leute, dann brauchst Du nie einen Rechtsanwalt.

Im Prinzip eine ganz einfache Sache, aber für viele Menschen offensichtlich schon eine Überforderung.

Vectros am :

Heikel. Ist ein Gegenstand, hier ein Lebensmittel noch mein Eigentum, wenn ich ihn in die graue, grüne, was-auch-immer-farbige Tonne einwerfe?

Juristisch: ja. Bis zur Abholung durch das Entsorgungsunternehmen ist der Inhalt meiner Mülltonnen meins.
Andererseits, ich wüsste jetzt nichtmal das richtige Schlagwort, humanistisch? praxisnah?...
Sobald ich etwas in die Tonne geb, ist es für mich einfach aus den Augen, aus dem Sinn, sicherlich aber raus aus dem Bestand.

Find die ganze Diskussion, nein, eher gesagt Posse ums Containern etwas aufgebauscht.
Im hier vorliegenden Fall, also inklusive Übersteigen von Zäunen hätte ich die beiden nicht vom Haken gelassen.

Chris P. Bacon am :

"Sobald ich etwas in die Tonne geb, ist es für mich einfach aus den Augen, aus dem Sinn, sicherlich aber raus aus dem Bestand."

Das lässt sich ja sehr leicht erfragen.

Nur wird diese Frage so gut wie nie gestellt. Warum soll man sich auch um die Rechte anderer Leute kümmern? Man hat ja genug damit zu tun seine eigenen Rechte penibel einzufordern und zu verteidigen.

Vectros am :

Tut mir leid, ich bin grad wohl etwas übermüdet, wie würdest du, möglichst klar, deine Stellung zu dieser Frage darstellen?

Wie oben geschrieben, ich weiss juristisch ist das ne ganz wasserdichte Sache.

Aber, so seh ich es einfach, wenn ich etwas in den Müll gebe, und ein anderer kann damit noch etwas anfangen... wo ist da Diskussionspotential? Soll er doch glücklich werden damit. Solange er dabei nicht ne halbe Tonne rund um die eigentliche Tonne verstreut und alles versaut...immer gib ihm.

Chris P. Bacon am :

"Tut mir leid, ich bin grad wohl etwas übermüdet, wie würdest du, möglichst klar, deine Stellung zu dieser Frage darstellen?"

Ich würde nachfragen, ob ich bestimmte Dinge mitnehmen darf, ganz einfach.

Bekomme ich eine Antwort wie von dir formuliert, dann gibt's auch keine Probleme.

Wird das abgelehnt, dann ist der Fall auch geklärt und ich muss eine andere Meinung, einen anderen Standpunkt akzeptieren.

Vectros am :

Danke dir für diese Antwort.
Konnte vorher nicht wirklich für mich ermitteln, wie du es meinst.
Und, ich finde, du hast damit vollkommen recht.
Im Fall hier, wenn ich meine Mülltonnen auf zugesperrtes Gelände stell, wenn ich die "abschotte", dann geb ich damit auch ein klares Statement ab: "Hier gibt es nichts, woran sich irgendwer vergreifen darf."
Von daher denke ich schon, im vorliegenden Fall, hätte man hier anders entscheiden durchaus können.

Chris P. Bacon am :

Dieses Thema wurde hier ja schon mehrfach lang und breit diskutiert.

Es gibt eine Menge guter Gründe, warum der Zugriff auf diese Dinge nicht zugelassen werden soll, kann oder darf. Es gibt auch eine Menge Gründe, warum eine Weiterverwertung sinnvoll ist.

Hier stehen sich auf beiden Seiten gute Argumente gegenüber. Dieses Thema wird ja mittlerweile immer häufiger auch öffentlich diskutiert. Das ist auch gut so.

Aber nur weil ich persönlich der Ansicht bin, hier läge ein falsches Verhalten vor, kann ich nicht für mich neue Tatsachen schaffen und den Standpunkt des Gegenüber ignorieren.

Entsprechende Eingriffe ins Privatleben oder Privateigentum würden sich die Containerer umgekehrt auch nicht gefallen lassen.

dr. pop am :

"Juristisch: ja. Bis zur Abholung durch das Entsorgungsunternehmen ist der Inhalt meiner Mülltonnen meins."

Ist das tatsächlich so? Schließlich gehört die Tonne ja nicht Dir, sondern wird Dir nur gegen Gebühr überlassen.
Wann beginnt also die Eigentumsaufgabe? Sobald Du etwas in die Tonne wirfst oder erst dann, wenn Du die Tonne an die Straße stellst?
Und gibst Du Deinen Eigentumsanspruch generell auf oder nur zu Gunsten des Entsorgers?

Ich finde, das ist nicht eindeutig geklärt.

Vectros am :

Ist in der Tat so.
Fachdeutsch sagt, dass hier der Einwerfer derelinquiert. Das heisst, er stellt das Gut nicht komplett herrenlos, sondern, noch mit Eigentumsrechten zu jederzeitigen Abholung, und in genau dem Moment auch Eigentumsübereignung, einem bestimmten Dritten, hier in dem Fall, dem Abfallentsorger bereit.

Vectros am :

dabei geht es sogar so weit, fernab von Gebührenordnung und co., dass selbst in einer Gemeinschaftstonne, bspw bereitgestellt für ein 6- oder 8- oder 25-Haushalte-Wohnklotz, dein Nachbar immer noch nicht Zugriff auf dein Weggeworfenes nehmen dürfte.

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