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Eingesteckter Leergutbon

Ein Kunde vermisste einen Leergutbon. Er hatte ihn am Automaten vergessen und wie sich auf der Videoaufzeichnung herausstellte, hatte ihn ein anderer Kunde wie selbstverständlich eingesteckt.

Erstaunlich aber, wie regelrecht wütend genau dieser Kunde schließlich wurde, als ich ihn auf den gesuchten Leergutbon ansprach. Aber zumindest hat er die Herausgabe nicht auch noch komplett verweigert…

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Kommentare

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hholzgra am :

Leider eine typisch menschliche Reaktion: wenn man erwischt wird erstmal die Nackenhaare auf Krawall bürsten ...

Adrian am :

Ein Skandal!
Ich werde mich über Sie beschweren, alternativ über den gesamten Laden, das geht ja gar nicht!
Den Leergutbon habe ich mir rechtsmäßig geklaut! Das bezeugt auch der Junky von nebenan! Da könnt ja jeder kommen und sagen, dass ihm der Laden gehört!
Und überhaupt: Nur weil man mal das Eigentum anderer nimmt, als Dieb bezeichnet zu werden, ist Verleumdung!

;-)

nabend am :

stand mehr als 10 euro auf dem bon? falls nicht, wurde hier niemand erwischt, denn man ist erst ab einer summe von 10 euro gesetzlich verpflichtet, einen herrenlosen fund zu melden. (und zwar einer behoerde und nicht z. b. einem supermarktleiter.)

(und ich wette, KEINER der hier noch mosern werdenden kommentatoren hat einen 10eur schein, der auf der strasse gefunden wurde, der behoerde abgeliefert!)

ausserdem ist er gesetzlich verpflichtet den fund bei der zustaendigen behoerde abzuliefern und nicht z. B. bei einem supermarktleiter.

hat die person, die den bon verloren hat, dem "erwischten", also dem finder 5% finderlohn und die aufwandskosten erstattet? denn dazu ist er gesetzlich verpflichtet, sofern 10 euro ueberschritten wurden.

was ist passiert, nachdem bjoern sich diesen bon widerrechtlich angeeignet hat? aus dem blogeintrag geht nicht hervor, dass die person, die den bon verloren hat, anwesend war und der bon eben jener person ueberreicht wurde.

hat bjoern wenigstens den verlierer ausfindiggemacht und den bon zuureckgegeben, oder loest er sich den selber ein, wenn sich keiner meldet?

dann haetten wir hier in der tat einen "erwischten". aber damit meine ich nicht den im blogeintrag erwaehnten.

§965 - §984 BGB

so steht es im gesetz.

_moralisch_ ist es natuerlich eine ganz andere sichtweise.

Stefan G. am :

einen herrenlosen fund

Der Leergutbon wurde nicht "gefunden" und war sicherlich auch nicht "herrenlos". Es hatte ihn nur gerade niemand in der Hand.

Nach dieser Auffassung könnte ich ja morgen mal bei Dir vorbeikommen und schauen, was ich alles so "herrenloses" in deinem Wohnzimmer "finde". Bis zu einem Einzelwert von 10 Euro könnte mir ja dann nichts passieren.

Seltsame Rechtsauffassungen gibt es...

nabend am :

ach hasi.

§ 965 Anzeigepflicht des Finders
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

der bon war herrenlos.

der "erwischte" war somit der neue eigentuemer, sofern der betrag 10euro nicht ueberschritten hat.

sollte der betrag ueberschritten worden sein, war bjoern dennoch nicht berechtigt, den bon an sich zu nehmen, denn der neue eigentuemer hat mit der aneignung pflichten aktiviert. welche? steht in meinem ersten posting.


bjoern: was stand denn nun fuer ein betrag auf dem bon?

PAX am :

..."der bon war herrenlos."...

Nein, war er nicht.
Auf einer öffentlichen Strasse mag das noch gelten, aber in Geschäfts-, oder Privaträumen erlangt mit dem Verlust eines Dritten der Inhaber der Räume Besitz über den Gegenstand.
Der "Finder" ist also kein Finder, sondern eignet sich eine Sache, die in diesem Moment die Björn gehört, rechtswidrig an.

WalterN am :

Hab ich ja noch nie gehört. Sollte das dann auch für Flughäfen, Bahnhöfe, Einkaufszentren gelten? Wo wäre dann die Grenze zwischen Einkaufszentrum und Einzelhandelsladen? Ich bin juristisch nicht so bewandert, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das so ist.

Björn sieht seinen Laden ja ganz gerne als sein Wohnzimmer. Damit hat er aber nur teilweise Recht, wie ich meine. Das ist auch zu einem gewissen Teil "öffentlicher" Raum. Oder gibt es etwa Zugangskontrollen oder sind sowenige Kunden da, dass man das als privat bezeichnen könnte? Und, ist er überhaupt Inhaber der Räume? Er ist ja nur der Mieter. Um es auf die Spitze zu treiben, müsste da Björn nicht den Leergutbon beim Hausbesitzer abgeben?

PAX am :

Ja, das gilt natürlich auch auf Bahnhöfen, und in Einkaufszentren. Dort ist es dann die Deutsche Bahn AG, oder der Betreiber des Einkaufszentrums, der rechtlich Besitzer einer Fundsache wird (die eben formal keine Fundsache ist).
"Inhaber" ist i.ü. juristisch derjenige, der die Verfügungsgewalt innehat. Hier also Björn, als Mieter des Ladens.
Umgangssprchlich machen wir da ja immer gerne ungenaue Gleichsetzungen z.B. Inhaber=Eigentümer o.ä. das ist juristisch aber deutlich von einander abgegrenzt.

Das Björn bei einem Ladengeschäft ohne Zugangskontrolle (anders als z.B. bei einer Diskothek) einige Rechte aufgibt, stimmt zwar, hat in diesem Fall aber keine Auswirkungen. "Öffentlichkeit" wird sein Laden damit im juristischen Sinne nicht.

FlyingT am :

Die Bahn bietet doch sogar versteigerungen der Fundsachen an. Für Öffentliche Transportmittel und Behörden gibt es sogar eine andere Regelung für den Finderlohn.

Und ja rein rechtlich gehört der Bon Björn, dazu gibt es auch ein BGH Urteil ( da ging es um einen 1000DM Schein).

Aber wenn man ganz ehrlich ist, denke ich das der Großteil den Bon einstecken würde. Warum soll auch Björn die 1,25 kriegen und nicht ich, obwohl ich den Bon gefunden habe?

Schaf Nase am :

Der BGH hat das am 24.06.1987 weniger eindeutig gesehen:

"Die Frage des Besitzes an in Räumlichkeiten mit Publikumsverkehr verlorenen Sachen läßt sich, ... weder für die Eigentümer privater Räume noch für die Behörden und Verkehrsanstalten generell beantworten, sondern hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab."

Wenn man sich aber die Umstände des Einzelfalles hier anschaut, dann spricht in der Tat einiges dafür dass Björn automatisch Besitzer der in seinem Laden verlorenen Gegenstände ist und diese insofern auch nicht herrenlos sind.

Damit entfällt dann auch für den "Finder" jeglicher Anspruch auf Finderlohn oder Herausgabe im Falle dass der Verlierer nicht ermittelt werden kann.

Wobei in diesem Falle der Finder auch dann keinen Anspruch auf Finderlohn gehabt hääte, wenn der Bon herrenlos gewesen wäre.

The other one am :

Wir benötigen Gesetze, weil bei vielen Menschen die Moral versagt. So wie bei dir.

Und die Berufung auf Gesetze ist in diesem Fall, wie in vielen anderen Fällen auch, nur eine nachträgliche Rechtfertigung für ein offensichtliches Fehlverhalten.

FlyingT am :

Das mag sicherlich so aussehen für dich. Letztendlich bin ich der Meinung das die Person die etwas verloren hat, dieses auch zurück erhalten soll. Dafür bin ich auch bereit bei entsprechendem Fundgut, einen erheblich Aufwand zu betreiben.

Das sich aber ein Geschäftsinhaber, Transportunternehmen oder sonstwer, die Taschen voll macht und ich als ehrlicher Finder doof aus der Wäsche gucke, passt, richtig erkannt, mit meinem moralischen Vorstellung nicht überein.

The other one am :

In dem Beitrag geht es weder um einen Geschäftsinhaber oder ein Transportunternehmen, welches sich die Taschen füllt, noch um einen ehrlichen Finder.

FlyingT am :

Das mag jetzt so stimmen. Ändert aber nix daran das das Spiel ja auch anders geht.

Ich finde einen Bon, gebe ihn pflichtbewusst beim Geschäftsinhaber ab und dann meldet sich niemand der ihn vermisst. Was passiert dann mit dem Bon?

Was zeigt uns die Geschichte wie so ein Fall ablaufen könnte?

Fall 1: Jemand findet 1000DM in einem Supermarkt und gibt ihn pflichtbewusst ab. Es meldet sich niemand der diesen Schein verloren hat. Der Geschäftsinhaber behält die 1000DM und der Finder kriegt nix.

Fall 2: Jemand findet 400.000€ auf der Toilette eines ICE und gibt das Geld pflichtbewusst ab. Niemand meldet sich der dieses Geld verloren hat. Die Deutsche Bahn behält 394.000€ und der Finder kriegt satte 6.000€.

Ob der Soldat der 1 Million Euro zurück gab, jetzt wirklich eine Anzeige wegen Fundunterschlagen erhalten hat, weil er 2 Tage wartete bis er das Geld pflichtbewusst zurück gab, kann ich gerade nicht nachvollziehen. Es war jedoch im Gespräch.

Und nach diesen Urteilen und Entscheidungen, gibt es eben viele Personen die sich zweimal überlegen, ob sie eine Fundsache abgeben.

FlyingT am :

So kann man es natürlich auch ausdrücken.

Der eine hält sich nicht ans Fundrecht und der andere nicht ans Urheberrecht. Jeder hält sich nur an die Gesetze die ihm gefallen.

The other one am :

http://i50.tinypic.com/abnorr.png

Und was machst Du jetzt? Ich bin mal gespannt was der werte Herr zu lizenzfreien Bildern zu sagen hat.

The other one am :

Nachtrag: Bevor es wieder los geht "Was ist mit der Quelle?"

Kein Problem:

http://i45.tinypic.com/23vgwlu.png

FlyingT am :

Also dieses Bild zumindest ist unter CC-by-sa veröffentlicht. Diese schreibt vor das der Urheber genannt und bei Veränderungen die gleiche Lizenz verwendet werden muss.

Du schreibst weder den Urheber noch die Lizenz unter die dein abgewandeltes Bild läuft. Damit verstößt du gegen die Creative Commons Lizenzvereinbarungen.

The other one am :

Genau.

Mir sind 72 Jungfrauen einfach zu stressig, ich will in die Hölle.

FlyingT am :

Ob du so dort hin kommst, weiss ich nicht.

Aber du verstößt trotzdem gegen die Creative Commons Lizenzvereinbarungen.

The other one am :

Ich probier es einfach. Wenn es nicht klappt habe ich eben die 72 Jungfrauen am Hals, da muss ich dann durch.

Helmut am :

Du willst also allen Ernstes, dass das so vor sich geht:

(K1:Bon-Verlierer, K2:Bon-Finder BH:Björn Harste)

K2: Ich habe einen Leergut-Bon im Wert von 18,50€ gefunden, den werde ich beim Fundbüro der Stadt Bremen abgeben!
BH: Vielen Dank für Ihre Ehrlichkeit
K1. Ich habe vorhin einen Bon über 18,50€ verloren, hat den jemand gfunden?
BH: ja, K2 hat den bein Fundbüro abgegeben.
K2, zu K1, nachdem der den Bon wiederbekommen hat: Ich hätte dann gerne 0,93€ finderlohn und 2,50€ für die Straßenbahn-Fahrt zum Fundbüro!

WalterN am :

Björn hat ja geschrieben: "Ein Kunde vermisste einen Leergutbon"

Die ganze Situation, wer wem was abzuliefern hat, sollte doch eigentlich klar sein

Klodeckel am :

Die "Diskussion" in diesem Thread offenbart wieder mal eins der klassischen Internet-Probleme: Nämlich dass dank Google jeder mit ein paar Mausklicks zum Jura-/Medizin- oder sonstigem Experten mutieren und sich als Schlaumeier aufspielen kann, auch wenn er noch nie eine Hochschule von innen gesehen hat.

Ich habe es mir in solchen Fällen zur Gewohnheit gemacht, die Threads zuzuklappen und mich über das Halbwissen - sofern diese Bezeichnung überhaupt auf den Unsinn zutrifft - nicht länger zu ärgern. Es wäre reine Zeitverschwendung.

The other one am :

"... auch wenn er noch nie eine Hochschule von innen gesehen hat."

Man muss ja nicht nur den Hof fegen, in den Innenräumen ist ja auch jede Menge zu tun. 8-)

DerBanker am :

Ich habe es mir in solchen Fällen zur Gewohnheit gemacht, die Threads zuzuklappen...

Ich muss sagen, den Satz finde ich in Bezug auf deinen Namen gerade ziemlich witzig. ;-)

nachtfalke am :

Es scheint ja wohl keine Ecke in Ihrem Markt zu geben, die nicht videoüberwacht ist.

Dazu zwei ernstgemeinte Fragen:

Wird auch der Toilettenbereich videoüberwacht, einschliesslich der Personal-Toiletten?

Werden die Mitarbeiter an der Kasse videoüberweacht?

The other one am :

Warum sollte Björn kostspielige Videoüberwachung in der Herrentoilette installieren?

Was ihm hier wieder unterstellt wird .... tststs.

dr. pop am :

Mir erschliesst sich nicht so ganz, was an den Fragen "ernstgemeint" sein soll.

dr. pop am :

Im Zweifelsfall eine Unternehmensberatung engagieren. Oder einfach weiterfilmen und den ganzen Krempel irgendwo hochladen. :-D

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