Eingesteckter Leergutbon
Ein Kunde vermisste einen Leergutbon. Er hatte ihn am Automaten vergessen und wie sich auf der Videoaufzeichnung herausstellte, hatte ihn ein anderer Kunde wie selbstverständlich eingesteckt.
Erstaunlich aber, wie regelrecht wütend genau dieser Kunde schließlich wurde, als ich ihn auf den gesuchten Leergutbon ansprach. Aber zumindest hat er die Herausgabe nicht auch noch komplett verweigert…
Erstaunlich aber, wie regelrecht wütend genau dieser Kunde schließlich wurde, als ich ihn auf den gesuchten Leergutbon ansprach. Aber zumindest hat er die Herausgabe nicht auch noch komplett verweigert…
Trackbacks
Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
hholzgra am :
Adrian am :
Ich werde mich über Sie beschweren, alternativ über den gesamten Laden, das geht ja gar nicht!
Den Leergutbon habe ich mir rechtsmäßig geklaut! Das bezeugt auch der Junky von nebenan! Da könnt ja jeder kommen und sagen, dass ihm der Laden gehört!
Und überhaupt: Nur weil man mal das Eigentum anderer nimmt, als Dieb bezeichnet zu werden, ist Verleumdung!
nabend am :
(und ich wette, KEINER der hier noch mosern werdenden kommentatoren hat einen 10eur schein, der auf der strasse gefunden wurde, der behoerde abgeliefert!)
ausserdem ist er gesetzlich verpflichtet den fund bei der zustaendigen behoerde abzuliefern und nicht z. B. bei einem supermarktleiter.
hat die person, die den bon verloren hat, dem "erwischten", also dem finder 5% finderlohn und die aufwandskosten erstattet? denn dazu ist er gesetzlich verpflichtet, sofern 10 euro ueberschritten wurden.
was ist passiert, nachdem bjoern sich diesen bon widerrechtlich angeeignet hat? aus dem blogeintrag geht nicht hervor, dass die person, die den bon verloren hat, anwesend war und der bon eben jener person ueberreicht wurde.
hat bjoern wenigstens den verlierer ausfindiggemacht und den bon zuureckgegeben, oder loest er sich den selber ein, wenn sich keiner meldet?
dann haetten wir hier in der tat einen "erwischten". aber damit meine ich nicht den im blogeintrag erwaehnten.
§965 - §984 BGB
so steht es im gesetz.
_moralisch_ ist es natuerlich eine ganz andere sichtweise.
Stefan G. am :
Der Leergutbon wurde nicht "gefunden" und war sicherlich auch nicht "herrenlos". Es hatte ihn nur gerade niemand in der Hand.
Nach dieser Auffassung könnte ich ja morgen mal bei Dir vorbeikommen und schauen, was ich alles so "herrenloses" in deinem Wohnzimmer "finde". Bis zu einem Einzelwert von 10 Euro könnte mir ja dann nichts passieren.
Seltsame Rechtsauffassungen gibt es...
nabend am :
§ 965 Anzeigepflicht des Finders
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
der bon war herrenlos.
der "erwischte" war somit der neue eigentuemer, sofern der betrag 10euro nicht ueberschritten hat.
sollte der betrag ueberschritten worden sein, war bjoern dennoch nicht berechtigt, den bon an sich zu nehmen, denn der neue eigentuemer hat mit der aneignung pflichten aktiviert. welche? steht in meinem ersten posting.
bjoern: was stand denn nun fuer ein betrag auf dem bon?
PAX am :
Nein, war er nicht.
Auf einer öffentlichen Strasse mag das noch gelten, aber in Geschäfts-, oder Privaträumen erlangt mit dem Verlust eines Dritten der Inhaber der Räume Besitz über den Gegenstand.
Der "Finder" ist also kein Finder, sondern eignet sich eine Sache, die in diesem Moment die Björn gehört, rechtswidrig an.
WalterN am :
Björn sieht seinen Laden ja ganz gerne als sein Wohnzimmer. Damit hat er aber nur teilweise Recht, wie ich meine. Das ist auch zu einem gewissen Teil "öffentlicher" Raum. Oder gibt es etwa Zugangskontrollen oder sind sowenige Kunden da, dass man das als privat bezeichnen könnte? Und, ist er überhaupt Inhaber der Räume? Er ist ja nur der Mieter. Um es auf die Spitze zu treiben, müsste da Björn nicht den Leergutbon beim Hausbesitzer abgeben?
PAX am :
"Inhaber" ist i.ü. juristisch derjenige, der die Verfügungsgewalt innehat. Hier also Björn, als Mieter des Ladens.
Umgangssprchlich machen wir da ja immer gerne ungenaue Gleichsetzungen z.B. Inhaber=Eigentümer o.ä. das ist juristisch aber deutlich von einander abgegrenzt.
Das Björn bei einem Ladengeschäft ohne Zugangskontrolle (anders als z.B. bei einer Diskothek) einige Rechte aufgibt, stimmt zwar, hat in diesem Fall aber keine Auswirkungen. "Öffentlichkeit" wird sein Laden damit im juristischen Sinne nicht.
FlyingT am :
Und ja rein rechtlich gehört der Bon Björn, dazu gibt es auch ein BGH Urteil ( da ging es um einen 1000DM Schein).
Aber wenn man ganz ehrlich ist, denke ich das der Großteil den Bon einstecken würde. Warum soll auch Björn die 1,25 kriegen und nicht ich, obwohl ich den Bon gefunden habe?
Schaf Nase am :
"Die Frage des Besitzes an in Räumlichkeiten mit Publikumsverkehr verlorenen Sachen läßt sich, ... weder für die Eigentümer privater Räume noch für die Behörden und Verkehrsanstalten generell beantworten, sondern hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab."
Wenn man sich aber die Umstände des Einzelfalles hier anschaut, dann spricht in der Tat einiges dafür dass Björn automatisch Besitzer der in seinem Laden verlorenen Gegenstände ist und diese insofern auch nicht herrenlos sind.
Damit entfällt dann auch für den "Finder" jeglicher Anspruch auf Finderlohn oder Herausgabe im Falle dass der Verlierer nicht ermittelt werden kann.
Wobei in diesem Falle der Finder auch dann keinen Anspruch auf Finderlohn gehabt hääte, wenn der Bon herrenlos gewesen wäre.
The other one am :
Und die Berufung auf Gesetze ist in diesem Fall, wie in vielen anderen Fällen auch, nur eine nachträgliche Rechtfertigung für ein offensichtliches Fehlverhalten.
FlyingT am :
Das sich aber ein Geschäftsinhaber, Transportunternehmen oder sonstwer, die Taschen voll macht und ich als ehrlicher Finder doof aus der Wäsche gucke, passt, richtig erkannt, mit meinem moralischen Vorstellung nicht überein.
The other one am :
FlyingT am :
Ich finde einen Bon, gebe ihn pflichtbewusst beim Geschäftsinhaber ab und dann meldet sich niemand der ihn vermisst. Was passiert dann mit dem Bon?
Was zeigt uns die Geschichte wie so ein Fall ablaufen könnte?
Fall 1: Jemand findet 1000DM in einem Supermarkt und gibt ihn pflichtbewusst ab. Es meldet sich niemand der diesen Schein verloren hat. Der Geschäftsinhaber behält die 1000DM und der Finder kriegt nix.
Fall 2: Jemand findet 400.000€ auf der Toilette eines ICE und gibt das Geld pflichtbewusst ab. Niemand meldet sich der dieses Geld verloren hat. Die Deutsche Bahn behält 394.000€ und der Finder kriegt satte 6.000€.
Ob der Soldat der 1 Million Euro zurück gab, jetzt wirklich eine Anzeige wegen Fundunterschlagen erhalten hat, weil er 2 Tage wartete bis er das Geld pflichtbewusst zurück gab, kann ich gerade nicht nachvollziehen. Es war jedoch im Gespräch.
Und nach diesen Urteilen und Entscheidungen, gibt es eben viele Personen die sich zweimal überlegen, ob sie eine Fundsache abgeben.
The other one am :
FlyingT am :
Der eine hält sich nicht ans Fundrecht und der andere nicht ans Urheberrecht. Jeder hält sich nur an die Gesetze die ihm gefallen.
The other one am :
Und was machst Du jetzt? Ich bin mal gespannt was der werte Herr zu lizenzfreien Bildern zu sagen hat.
The other one am :
Kein Problem:
FlyingT am :
Du schreibst weder den Urheber noch die Lizenz unter die dein abgewandeltes Bild läuft. Damit verstößt du gegen die Creative Commons Lizenzvereinbarungen.
The other one am :
Mir sind 72 Jungfrauen einfach zu stressig, ich will in die Hölle.
FlyingT am :
Aber du verstößt trotzdem gegen die Creative Commons Lizenzvereinbarungen.
The other one am :
Helmut am :
(K1:Bon-Verlierer, K2:Bon-Finder BH:Björn Harste)
K2: Ich habe einen Leergut-Bon im Wert von 18,50€ gefunden, den werde ich beim Fundbüro der Stadt Bremen abgeben!
BH: Vielen Dank für Ihre Ehrlichkeit
K1. Ich habe vorhin einen Bon über 18,50€ verloren, hat den jemand gfunden?
BH: ja, K2 hat den bein Fundbüro abgegeben.
K2, zu K1, nachdem der den Bon wiederbekommen hat: Ich hätte dann gerne 0,93€ finderlohn und 2,50€ für die Straßenbahn-Fahrt zum Fundbüro!
WalterN am :
Die ganze Situation, wer wem was abzuliefern hat, sollte doch eigentlich klar sein
Klodeckel am :
Ich habe es mir in solchen Fällen zur Gewohnheit gemacht, die Threads zuzuklappen und mich über das Halbwissen - sofern diese Bezeichnung überhaupt auf den Unsinn zutrifft - nicht länger zu ärgern. Es wäre reine Zeitverschwendung.
The other one am :
Man muss ja nicht nur den Hof fegen, in den Innenräumen ist ja auch jede Menge zu tun.
DerBanker am :
Ich muss sagen, den Satz finde ich in Bezug auf deinen Namen gerade ziemlich witzig.
nachtfalke am :
Dazu zwei ernstgemeinte Fragen:
Wird auch der Toilettenbereich videoüberwacht, einschliesslich der Personal-Toiletten?
Werden die Mitarbeiter an der Kasse videoüberweacht?
The other one am :
Was ihm hier wieder unterstellt wird .... tststs.
dr. pop am :
The other one am :
dr. pop am :