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VETTER'S LAW: CONTAINERN

Udos Meinung zu dem Thema geht mit meiner konform, wenngleich ich als Supermarktbetreiber die Containerei auch durchaus skeptisch betrachte: Nicht nur Gutes landet im Restmüll, sondern auch Artikel bei denen eine ernsthafte Gesundheitsgefahr bestehen kann!


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Kommentare

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Mavez am :

Wenn es nur beim "Containern" bleiben würde, leider war es bei uns so das hier die Mülltonnen aussahen wie Sau, der Müll in Säcken mitgenommen wurde und später in Gärten in der Umgebung verteilt wurde.

Klodeckel am :

Interessant, aber das "Containern" als vorbildlich zu bezeichnen, finde ich schon ein wenig gewagt, u.a. aus dem von Björn genannten Grund. Aber gut, das Thema ist nun wirklich keins, mit dem ich mich ernsthaft beschäftigt habe und ich kenne auch niemanden, der seine Nahrungsmittel aus Mülltonnen besorgt.

Gefällt mir trotzdem, dass Vetter nicht nur den juristischen Standpunkt erörtert, sondern auch seine Meinung einfließen lässt.

Nur dem Schilder-ins-Bild-Halter sollten sie vor dem nächsten Dreh vielleicht mal einen Bommerlunder oder Stonsdorfer zur Beruhigung geben, das Zittern ist ja nicht normal. :-)

The other one am :

"... sondern auch Artikel bei denen eine ernsthafte Gesundheitsgefahr bestehen kann!"

Da sehe ich das Hauptproblem.

Sofern eine Lebensmittelvergiftung (oder schlimmeres) auftritt, werden sich einige der Betroffenen sicher nicht ihrer eigenen Verantwortung stellen. Dann wird nach einem Schuldigen gesucht der hier die Verantwortung, die Kosten, Schmerzensgeld und was noch alles denkbar ist, übernimmt.

Wie ich die deutschen Gerichte kenne, reicht in diesem Fall dann nicht mal ein abgeschlossener Container aus. Da der Betroffene das Schloss leicht knacken oder aufsägen konnte, waren die Sicherungsmaßnahmen nicht ausreichend, also zahlt der Verursacher.

Wenn ich das Recht an meinem Eigentum aufgebe, wie Herr Vetter hier ausführt, dann müssten aber auch gleichzeitig meine Pflichten die mit diesem Eigentum im Zusammenhang stehen erlöschen.

Das ist leider nicht der Fall.

@ Klodeckel

Vielleicht hat der Schilder-ins-Bild-Halter ein Bild seiner rechten Hand im Portemonnaie. ;-)

dr. pop am :

"Wenn ich das Recht an meinem Eigentum aufgebe, wie Herr Vetter hier ausführt, dann müssten aber auch gleichzeitig meine Pflichten die mit diesem Eigentum im Zusammenhang stehen erlöschen."

Eine solche Regelung wünschen sich vermutlich alle Kernkraftwerksbetreiber.
Den ganzen Müll in Umzugskartons irgendwo in Mittel-Hessen abstellen, Aufkleber mit Verweiss auf §959 BGB drauf und fertig ist die Laube.
:-D

The other one am :

"Eine solche Regelung wünschen sich vermutlich alle Kernkraftwerksbetreiber."

Diese Regelung ist doch der Standard.

Für die Endlagerung kommt der Steuerzahler auf, die Energiekonzerne reiben sich die Hände.

Sofern die Energiekonzerne für den gesamten Prozess der Energiegewinnung aus Atomkraft aufkommen müssten, wäre deren Strom wirtschaftlich nicht konkurrenzfähig.

Vom Leitungsbau mal ganz zu schweigen.

Siehe aktuelle Situation: Die Bundesbürger zahlen für Strom, der an keiner Stelle verbraucht werden kann.

Das würden sich andere Konzerne sicher auch wünschen, wenn größere Anteile der Kosten komplett auf die Solidargemeinschaft abgewälzt werden könnten.

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