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Strom- und Gasrechnung

Für meine Halle habe ich die erste Strom- und Gasrechnung bekommen. Bis zum 29. Februar waren meine Mieter da drin und seit gut sieben Monaten gehe ich dort ein und aus. Die Anfangsbestände der Zähler hatte ich damals übermittelt und die Rechnung (und der daraus resultierende Abschlagsbetrag) hat mich gerade umgehauen: Wir sollen in den paar Monaten 4.300kWh Strom und knapp 8.500kWh (900m³) Gas verbraucht haben. Diese Zahlen sollen "berechnet" sein und sich auf den Vorjahreszeitraum beziehen.

Mag ja sein, aber faktisch habe ich dort gerade mal 190kWh Strom und gerade mal 60m³ Gas in der Zeit verbraucht, also insgesamt nur etwa 5 Prozent der abgerechneten Werte. Da ist wohl eine dezente Korrektur nach unten notwendig. Gleich mal anrufen…

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Kommentare

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Ralfi am :

Haben die vorher da drin "Grünpflanzen" bewirtschaftet? 8-)

Philmax am :

Das vielleicht nicht, aber eine leerstehende Halle muss ja nicht unbedingt so beheizt und beleuchtet werden, als wenn darin gearbeitet wird...

The other one am :

+++ Verkehrte Welt: Kaufmann soll betrogen werden +++

Raoul am :

Solche "Irrtümer" passieren den Stadtwerken ganz gerne mal. Bei offensichtlich falschen Rechnungen genügen dann meist 1-2 Schreiben, bis das korrigiert wird. Nur bedauerlich für die Leute, denen es nicht auffällt...

DJ Teac am :

Das sind keine Irrtümer, so wird das meines Wissens nach von fast allen Stadtwerken praktiziert.
Die brauchen eine Grundlage für die Berechnung der Abschlagszahlungen, bei Privathaushalten reicht da ein Durchschnittswert.
Bei Gewerbe nimmt man eben den Vormieter als Basis.

Raoul am :

OK, hast mich überzeugt.

Ernie am :

Diesmal hat das ausnahmsweise nichts mit Betrug oder gaunerei zu tun.
Die Stadtwerke nehmen nach einer Neuanmeldung als bezugsposition den Jahresverbrauch vom Vormieter/Besitzer. Das ist bei jeder Neuanmeldung so. Ändert man die Daten nicht und hat einen Entsprechend geringeren Verbauch, gibt es nach einem Jahr halt einen "kleinen Geldregen" oder es kommt zur Nachzahlung...
Also es wird defakto auch nur das bezahlt, was auch wirklich verbraucht wird.
Also vorher informieren, bevor immer alle gleich von Betrug und Absockerei reden...

MiniMoppel am :

Also eigentlich bist du der erste, der von Betrug redet. Und von "Absockerei".

The other one am :

Absockerei klappt aber nur wenn man auf dem falschen Fuß erwischt wird.

MiniMoppel am :

Und Abdeckerei klappt nur im Bett?

The other one am :

Keine Ahnung.

Für Haus-, Rucksack- und Urheberrecht haben wir hier ja ausgewiesene Spezialisten. Und zur Not noch Benjamin F. aus B., aber ob hier ein nekrophiler Sodomist mitliest ist mir nicht bekannt.

Oskar am :

Ja, klar sind die Werte "berechnet", denn "abgelesen" wurde ja noch nicht. Und die Berechnung kann natürlich ausschließlich dem Verbrauch des Wasauchimmerbetriebs entsprechen, der vorher darin tätig war. Woher soll der Energieversorger denn auch wissen, daß die Halle seitdem ungenutzt leersteht? Wundert mich, daß Björn das wundert. Ablesen, einreichen, fertig, gegebenfalls ablesen lassen.

Jürgen am :

Dann bin ich mal gespannt, wie sich die Verbrauchswerte über den Winter ändern.

Lars am :

In einem Jahr lesen wire hier dann von einer hohen Nachzahlung was ja garnicht sein kann.

Oskar am :

Wäre möglich, falls der Energieversorger den Ablesezeitraum März bis September nicht mit einem Winterfaktor auf das ganze Jahr und die entsprechenden Abschlagszahlungen hochrechnet. Andererseits wird das beim Gas noch viel schwerer fallen als beim Strom, weil ja der Haarstsche Besitzzeitraum sich fast vollständig mit der heizungsfreien Periode deckt. Wenn man nun erstmal einfach zahlt, dann wird man nach dem nächsten Ablesetermin viel erstattet bekommen und hat zwischenzeitlich viel Geld gebunden. Wenn man's nun reduzieren lässt, dann wird nach der Ablesung eine satte Nachzahlung fällig werden, die einen erstmal schlucken lässt. Wie man's auch macht, man macht's verkehrt.

DJ Teac am :

Ja aber auf das zu viel gezahlte gibt es ja keine Zinsen oder doch? (Ich weiß es wirklich nicht)

Von daher wäre es eventuell wirtschaftlich doch Sinnvoller es auf eine Nachzahlung ankommen zu lassen.

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