Strom- und Gasrechnung
Für meine Halle habe ich die erste Strom- und Gasrechnung bekommen. Bis zum 29. Februar waren meine Mieter da drin und seit gut sieben Monaten gehe ich dort ein und aus. Die Anfangsbestände der Zähler hatte ich damals übermittelt und die Rechnung (und der daraus resultierende Abschlagsbetrag) hat mich gerade umgehauen: Wir sollen in den paar Monaten 4.300kWh Strom und knapp 8.500kWh (900m³) Gas verbraucht haben. Diese Zahlen sollen "berechnet" sein und sich auf den Vorjahreszeitraum beziehen.
Mag ja sein, aber faktisch habe ich dort gerade mal 190kWh Strom und gerade mal 60m³ Gas in der Zeit verbraucht, also insgesamt nur etwa 5 Prozent der abgerechneten Werte. Da ist wohl eine dezente Korrektur nach unten notwendig. Gleich mal anrufen…
Mag ja sein, aber faktisch habe ich dort gerade mal 190kWh Strom und gerade mal 60m³ Gas in der Zeit verbraucht, also insgesamt nur etwa 5 Prozent der abgerechneten Werte. Da ist wohl eine dezente Korrektur nach unten notwendig. Gleich mal anrufen…
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Kommentare
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Ralfi am :
Philmax am :
The other one am :
Raoul am :
DJ Teac am :
Die brauchen eine Grundlage für die Berechnung der Abschlagszahlungen, bei Privathaushalten reicht da ein Durchschnittswert.
Bei Gewerbe nimmt man eben den Vormieter als Basis.
Raoul am :
Ernie am :
Die Stadtwerke nehmen nach einer Neuanmeldung als bezugsposition den Jahresverbrauch vom Vormieter/Besitzer. Das ist bei jeder Neuanmeldung so. Ändert man die Daten nicht und hat einen Entsprechend geringeren Verbauch, gibt es nach einem Jahr halt einen "kleinen Geldregen" oder es kommt zur Nachzahlung...
Also es wird defakto auch nur das bezahlt, was auch wirklich verbraucht wird.
Also vorher informieren, bevor immer alle gleich von Betrug und Absockerei reden...
MiniMoppel am :
The other one am :
MiniMoppel am :
The other one am :
Für Haus-, Rucksack- und Urheberrecht haben wir hier ja ausgewiesene Spezialisten. Und zur Not noch Benjamin F. aus B., aber ob hier ein nekrophiler Sodomist mitliest ist mir nicht bekannt.
Oskar am :
Jürgen am :
Lars am :
Oskar am :
DJ Teac am :
Von daher wäre es eventuell wirtschaftlich doch Sinnvoller es auf eine Nachzahlung ankommen zu lassen.