Ell Deh
Samstag Abend um 23:50 Uhr noch einen Ladendieb erwischt.
Was für ein schöner Start ins Wochenende.
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Kommentare
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The other one am :
Wunder am :
Oder hier nochmal kurz: Dir braucht offensichtlich nur jemand einen Grund nennen und du gibst ein Recht auf. Der Supermarktbetreiber braucht Schutz vor Ladendieben, du verzichtest auf dein Persönlichkeitsrecht. Andere Rechte werden da wohl bei anderen Begründungen auch folgen.
Ich meine bei dem Persönlichkeitsrecht handelt es sich ja immerhin nicht um irgendein Gesetz, sondern es ist im GG im Art. 2 direkt nach dem Schutz der Menschenwürde verankert. Wer darauf schon so leichtfertig verzichtet, wird bei anderen Rechten wohl noch weniger Hemmungen haben.
The other one am :
Oskar am :
Besagter Laden würde mich wahrscheinlich auch nur einmal als Besucher erleben, und das sogar bei jederzeit unpeinlich vorzeigbarem Rucksackinhalt. Ich glaube, daß war Wertkauf, wo es in den 90ern auch ein Taschenabgabegebot gab. Aber vielleicht würde ich's bei besagtem Einzelhändler sogar akzeptieren, nachdem ich die spezifischen Gründe kenne und es keine Schikanegründe sind.
Und selbst, falls es der einzige Einzelhändler vor Ort sein sollte: Es gibt keine Pflicht zur flächendeckenden Lebensmittelversorgung und kein Recht auf bequemen Einkauf vor der Haustüre. Vertragsfreiheit und Hausrecht rulez!
Zum eigentlichen Thema des beinahmitternächtlichen Diebstahls: Der war einfach zu früh dran. Eigentlich wollte er nach Ladenschließung die Geschäftsräume nutzen. Zudem sollte man mit frühmontäglichem Wiederholungsbesuch rechnen. Schließlich hat er die gewünschte Ware noch nicht bekommen und konnte die vorfreisetzunglichen Formalitäten auch nicht mehr vor Mitternacht beenden. Also wird er Montagmorgen kurz nach Eröffnung nochmal kommen müssen.
The other one am :
Völlig in Ordnung. Und je nach dem welche Auswirkungen das auf die gesamten Umsätze des Einzelhändlers hat wird er die Kontrollen verschärfen, belassen, oder abmildern.
Im Bereich von sozialen Brennpunkten, für deren Entstehung der Einzelhändler ganz sicher nicht verantwortlich gemacht werden kann, werden die Maßnahmen zur Sicherung des Eigentums eben anders aussehen als bei einem Dorfladen.
Ich sehe da kein Problem. Ich kann ja frei wählen, ob ich dort einkaufe oder nicht.
Wunder am :
Noch einer der es nicht versteht, aber okay. Wer die Polizei als Popelei bezeichnet, wird sich wohl noch in der Schule befinden. Du wirst vielleicht auch noch einiges lernen. Viel Erfolg dabei!
"Und selbst, falls es der einzige Einzelhändler vor Ort sein sollte: Es gibt keine Pflicht zur flächendeckenden Lebensmittelversorgung und kein Recht auf bequemen Einkauf vor der Haustüre. Vertragsfreiheit und Hausrecht rulez!"
Ich habe nie geschrieben, dass man ein Recht darauf hat überall einzukaufen, sondern lediglich, dass ich keinen Fuß mehr in den Laden setzen würde. Ich weiß nicht, warum du und the other one mir immer Sachen in den Mund legen, die ich nie gesagt habe und es so schlimm findet, dass manche einfach keine Taschenkontrolle wünschen. Aber ist anscheinend leichter Argumente gegen Aussagen zu finden, die nie gesagt wurden.
Da brauch ich also wohl auch nicht mit dir weiterzudiskutieren, du fängst ja auch schon an deine eigne Diskussion zu basteln und dir ist es egal, was ich schreibe.
The other one am :
An Überheblichkeit kaum noch zu überbieten. Herr Neunmalklug hält wieder Vorträge. Einfach lächerlich.
FlyingT am :
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
(3) Jeder hat das Recht das man ihm nicht in die Tasche guckt.
DJ Teac am :
Man wird direkt nach verlassen des Marktes nach Guantanamo Bay gebracht.
renfield11 am :
Mickey Maus klauen sucks
The other one am :
renfield11 am :
In der normalen Wildnis kommste mit einer 2meter Welle irgendwann in Luftnot, und ein gebrochener Unterarm ist ein tolles und immer wieder ein schönes souvenir...
The other one am :
Gut, wer mit IOS 6 Maps ein Krankenhaus sucht hat vielleicht Pech gehabt, aber sonst ist das kein größeres Problem.
G am :
ich verstehe dein Problem nicht.
Diese Info über die Taschenkonrolle wird am Eingang stehen, BEVOR man den Laden betritt.
Natürlich ist es ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht, wenn jemand in deine Tasche schauen möchte entgegen deinen Willen. Aber dann gehst du einfach nicht dort hinein, sondern zur Konkurrenz.
Ist es durchaus legitim, das mit Events, Flughäfen, Diskotheken, Freizeitparks und sonstigem zu vergleichen, weil die allgemeine Aussage, gleich bleibt:
Einer will etwas verkaufen, der andere kaufen. Der eine stellt seine (Sicherheits-)Bedingungen, die kannst du akzeptieren oder auch nicht. Dann werdet ihr halt nicht miteinander ins Geschäft kommen.
Du MUSST NICHT deine Tasche von kontrollieren lassen, dann kommst du eben nicht in die Disko oder zum Oktoberfest. Du MUSST dein Gepäck NICHT durchscannen lassen oder dich abtasten lassen, wenn der Metalldetektor piept, dann fliegst du halt nicht weg.
Du MUSST NICHT in diesen Laden gehen und deine Tasche kontrollieren lassen.
Das ist ein und dasselbe und wird seit eh und je so praktiziert.
Herrn Gans würde ich raten, es wie die Rewes zu machen und zu schreiben, dass Taschen draußen bleiben müssen. Darüber erhitzen sich anscheinend nicht die Gemüter, obwohl es de facto das gleiche ist.
Klodeckel am :
Einer will etwas verkaufen, der andere kaufen."
Selten so einen Unsinn gelesen. Die Kontrollen an Flughäfen und Freizeitparks dienen in erster Linie dazu, die Betreiber und vor allem die Kunden vor Anschlägen und Gefahren zu schützen. Daher ist es durchaus auch im Interesse der Kunden, sich diesen Sicherheitsmaßnahmen - so unangenehm sie auch sind - zu beugen.
Wenn Herr Gans dagegen auf Taschenkontrollen besteht, hat nur Herr Gans dadurch einen Vorteil, und zwar auf Kosten des schikanierten und unter Generalverdacht gestellten Kunden.
The other one am :
Mach mal praktikable Vorschläge wie sich Einzelhändler verhalten sollen, ich bin gespannt.
G am :
Das habe ich auch nicht bezweifelt.
Ich habe geschrieben, dass sie in der EINEN Hinsicht gleich sind: ein Handelspartner, der Anbieter, stellt seine Bedingungen und ich weiß darüber Bescheid, kann diese akzeptieren oder nicht und wenn nicht gehe ich woanders hin.
Dass auch Freizeitparks und auch Flughäfen dir im weitesten Sinne wie der Martkbetreiber auch, dir etwas verkaufen wollen, ist wohl klar.
Wenn du nicht in die Disko eingelassen wirst, weil der Disko deine Turnschuhe und dein Jogginghose nicht passen, schreist du da auch: "Persönlichkeitsverletzung", weil jeder sich kleiden darf wie er will?
Nein, du sagst dir, die können mich mal, ich geh woanders hin.
Wenn ein Gourmet-Restaurant dir aufzwängt, Sakko zu tragen, wenn du darin essen willst, verletzen sie dein Recht?
Man sollte doch bitteschön zwischen Hausrecht und Recht unterscheiden.
Unsinn ist es, im Fall etwas von Rechtverletzung zu schreien und bei allen anderen nicht.
(Der Heinz Wille Fleischsalat ist übrigens tatsächlich Gans gut!)
ChriScha am :
Sehe ich anders: Die Diebstähle müssen von Kunden direkt (durch höhere Preise) und indirekt (durch geringere Steuereinnahmen) mitbezahlt werden. Also dient Diebstahlvermeidung der Allgemeinheit. Natürlich gibt es sicher größere Fische, die der Allgemeinheit schaden, aber irgendwo muss er ja anfangen. Wer nicht kontrolliert werden will, braucht das Geschäft nicht zu betreten. Ob dieser Weg für Herrn Gans rentabel ist, muss er selbst sehen.
Klabund am :
Das ist Unsinn, der niemals hinterfragt wird. Du zahlst nicht mehr, weil jemand anderes klaut.
The other one am :
Klabund am :
The other one am :
"Dadurch das man diese Argumente immer wiederholt, werden sie nicht richtiger."
dr. pop am :
Rund 1% des Kaufpreises knöpft der Händler dem ehrlichen Kunden für Warensicherungskosten ab. Aber Klabund weiss es ja besser.
The other one am :
"Wenn ich Online-Supermärkte sehe, kann ich wirklich keine gravierenden Preisunterschiede erkennen, und dort können höchstens die Angestellten klauen."
Sehr, sehr clever. Weil Online-Händler sich auch NIEMALS an marktüblichen Preisen orientieren würden um ihren Gewinn zu maximieren, obwohl sie geringere Kosten und Verlustraten haben. Nein, nein.
Klabund am :
Und das Handelsverbände (der Link kommt von einem, wenn ich das richtig sehe) ständig sowas behaupten, ist ja klar. Nur werden Pressemitteilungen halt oft und gerne von Journalisten 1:1 übernommen ohne sich mal mit dem Inhalt außeinander zu setzen.
The other one am :
Oskar am :
dr. pop am :
FlyingT am :
The other one am :
Alleine schon die Aufregung über den Vergleich Supermarkt/Freizeitpark zeigt wie wenig Überblick zur Verfügung steht.
Mein Persönlichkeitsrecht, mein Rucksack und auch der Inhalt des Rucksacks ändern sich nicht durch die Größe der zu besuchenden Örtlichkeit.
Und dann haben wir ja noch die Videoüberwachung.
"Warum sollte das jemanden stören. Ladendedektive sind andauern in einigen Geschäften unterwegs, Security hat auch der Media Markt und auch gegen Überwachungskameras spricht nicht. Dort wird allgemein überwacht, man sieht nur wie ich rumlaufe, also wird meine Privatsphäre nicht verletzt.
#9.1 Wunder am 05.10.2012 23:29 (Antwort)"
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Durch Großaufträge einiger Regierungen wurde der Preisverfall innerhalb der Informationstechnologie weiter beschleunigt.
Überwachungskameras mit hinreichend guter Auflösung werden mittlerweile für weniger als € 5,- angeboten. Da auch die Preise für drahtlose Datenübertragung und Massenspeicher immer weiter gefallen sind (und noch weiter fallen) ist eine flächendeckende Überwachung ganzer Städte und die Langzeitspeicherung dieser Aufnahmen kein Problem mehr.
Eine schrittweise Ausdehnung der staatlichen Videoüberwachung auch auf ländliche Gebiete wird mit Hochdruck vorangetrieben.
Für jeden Bürger kann nun ein exaktes Bewegungsprofil erstellt und über Jahre hinweg aufbewahrt werden.
Datenschutzbedenken müssen nicht berücksichtigt werden, da die Privatsphäre nicht verletzt wird, solange sich Personen im öffentlichen Raum bewegen.
Schöne neue Welt Marke Wunder.
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Zum Abschluss: Hausrecht gilt, so sehe ich das auch. Und wer das nicht akzeptieren möchte sucht sich eben einen anderen Laden. Alles kein Problem.
Oskar am :
Dann muss ich demnächst wohl einen Tunnel graben, um die Kartoffeln unterirdisch und vorläufig unaufgezeichnet vom Acker entwenden zu können.
The other one am :
dr. pop am :
Die Inventurdifferenz kann er ja steuerlich geltend machen.
Und den Rest übernimmt Brüssel.
The other one am :
Die gehören dann zu M.O.L.E (Maulwurf Observierung Landwirtschaftlicher Ertragsflächen) und die senden ihre Aufnahmen in Echtzeit und drahtlos.