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Komische Vorstellung

Wenn ein Preisschild im Laden hängt verpflichtet dieses den Händler dazu, die Ware auch vorrätig zu haben. Bei Nichteinhaltung kann der Kunde Schadenersatz für das entgangene Konsumerlebnis verlangen. Entweder in Form einer beliebigen Gratifikation oder einfach nur dadurch, dass ihm ein gleich- oder idealerweise (als Entschädigung) ein höherwertiger Artikel zum selben Preis angeboten wird.

Manchen Kunden sollte man nahelegen, weniger Alkohol vor dem Einkauf zu konsumieren. Würde allen das Leben erleichtern.

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Kommentare

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Der Sparsame am :

Keinen Alkohol mehr verkaufen?

The other one am :

Björn muss ja Alkohol verkaufen, irgendwoher muss ja der Umsatz kommen. Red Bull und Ritter Sport werden ja immer nur gestohlen.

The other one am :

Verstehe ich nicht.

cooLTour am :

Fehlen mir grad die Ironiepunkte oder gibt's das wirklich so in Wort und Gesetz?

dr. pop am :

Die einen sagen so, die anderen sagen so.

The other one am :

Stimmt. Aber Alkohol hat ja nicht nur negative Seiten.

dr. pop am :

Darauf einen Dujardin.

The other one am :

Aha, Du favorisierst also eher Wirkungstreffer als Genuß.

dr. pop am :

Wirkungstreffer sind doch auch eine Form von Genuß.

The other one am :

Du hast eben keinen Stil.

Sonst würde deine Katze so aussehen:

http://i49.tinypic.com/2q2la9h.png

Wunder am :

Nein, aber es gibt was anderes: Invitatio ad offerendum ;-)

Sonstwer2 am :

...da werden Kundenträume wahr.
Aber ganz verkehrt ist's nicht. Mir fallen da Lagerleiter ein, die Produkte auslisten die nicht vorrätig sind, damit ihre Verfügbarkeitszahlen besser werden. :-O
Die müssen das Gleiche geraucht haben wie Björns Kunden.

LGMA am :

Mir fallen da Lagerleiter ein, die Produkte auslisten die nicht vorrätig sind, damit ihre Verfügbarkeitszahlen besser werden. :-O

[Gefällt mir]
Wenn nicht vorrätig, dann nicht verfügbar ... macht doch Sinn :-)

Sonstwer2 am :

Naja, alle gelisteten Produkte verfügbar ist 100% Quotenerfüllung, geil für die Jahresprämie.
Und wenn das Produkt wieder da ist, wird's auch wieder eingelistet...

JSG am :

Typisch juristisches Viertelwissen von einem Freund, der Halbwissen hatte ...

The other one am :

"Manchen Kunden sollte man nahelegen, weniger Alkohol vor dem Einkauf zu konsumieren. Würde allen das Leben erleichtern."

Und wenn dann eine Aktivistin für den reduzierten Alkoholgenuss aktiv eintritt und die mobilen Bestände eines Kunden auf Null reduziert ist das Geschrei auch wieder groß. Irgendwas ist ja immer.

Sakasiru am :

Danke, Björn. Dank dir steht es ja nun schwarz auf weiß hier im Internet, und das Internet hat ja immer recht. In Zukunft können sich jetzt also alle, die einen gewünschten Artikel nicht finden auf dieses Posting berufen.

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