Hab' ich nicht!
Ein Kunde sprach mich an, dass er seinen Leergutbon am Automaten vergessen hatte, aber dass er dort nicht mehr hängen würde. Inzwischen stand bereits ein anderer Kunde vor dem Gerät, der verneinte allerdings meine Frage nach einem möglicherweise hängengebliebenen fremden Leergutbon.
Blick auf die Videoaufzeichnung: Der Kunde, der mich ansprach, hatte Recht. Er hatte vergessen, die grüne Taste am Rücknahmeautomaten zu drücken und so wurde der Bon nach einigen Sekunden automatisch gedruckt und hing noch am Gerät, als der andere Kunde zu dem Automaten kam. Kurzerhand steckte er den Bon ein und blieb auch beharrlich bei seiner Meinung, als ich ihn direkt darauf ansprach.
Erst nach mehrmaligem Drängeln zog er den fremden Leergutbon aus der Tasche und gab ihn mir mürrisch.
Blick auf die Videoaufzeichnung: Der Kunde, der mich ansprach, hatte Recht. Er hatte vergessen, die grüne Taste am Rücknahmeautomaten zu drücken und so wurde der Bon nach einigen Sekunden automatisch gedruckt und hing noch am Gerät, als der andere Kunde zu dem Automaten kam. Kurzerhand steckte er den Bon ein und blieb auch beharrlich bei seiner Meinung, als ich ihn direkt darauf ansprach.
Erst nach mehrmaligem Drängeln zog er den fremden Leergutbon aus der Tasche und gab ihn mir mürrisch.
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Kommentare
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Caron am :
Oskar am :
Schlimmschlimm, welche Tragik doch einem Pfandbon inneliegen kann, über Arbeitsplatzverlust noch weit hinaus.
The other one am :
The other one am :
dr. pop am :
Bitte keine Diskrimminierungen. Vielleicht sind für Caron ja ein paar Euro fünfzig bereits ihr halbes Vermögen. Die andere Hälfte gibt sie für ihren Internetzugang aus.
Stephan535 am :
Ein Euro? Oder noch zu wenig?
Zehn Euro? Peanuts? Oder hier schon, ja?
Fünf Euro?
Oskar am :
Nicht zuletzt ist ja nichtmal ein Schaden entstanden, denn der Bon hat ja zum Besitzer zurückgefunden. Oder reichen schon potentieller Schaden, Unterschlagungsabsicht oder Lüge?
Daß mir niemand auch nur sachte auf die Füße trete. Den verklage ich auf Körperverletzung, versuchten Totschlag, Sachbeschädigung, Verletzung der Intimsphäre, Einschränkung der persönlichen Freiheit, sowie eigenmächtigem Verbrauch von Zeit, Aufmerksamkeit, Gehirnkapazität, Atemvolumen, Lebensqualität, Beziehungsfreiheit und Selbstbestimmung.
"If you can't change the world. Change yourself.
And if you can't change yourself....change the world."
(The The - Lonely Planet)
Stephan535 am :
ich verstehe schon (und sehe es ja selbst durchaus so), dass es Dinge gibt die zu geringwertig sind, um Gerichte zu bemühen.
Aber meine Frage lautete ja: Bis wohin?
Wie wäre es, wenn auf dem Pfandbon 25,80 gestanden hätte und er das Ergebnis einer Nachtschicht eines Pfandsammlers gewesen wäre?
Zu gering?
Klabund am :
Aber bei denen wird spätestens die eingetroffene Polizei dafür sorgen, das sie sich blöder vorkommen, als der Beschuldigte.
Oskar am :
Natürlich existiert keine Grenze, aber der man etwas unternehmen kann und ich wäre nichtmal für mich selbst in der Lage verbindlich eine solche festzulegen. Sowieso steigt sie ja mit der eigenen Unzulänglichkeit an, falls man nicht gerade dazu neigt eigene Fehler generell anderen zuzuschreiben und umso unerbittlicher zu verfolgen.
Aufrechtgehn am :
Ich will den Leergutbondieb gar nicht in Schutz nehmen - macht man nicht, und ich hätte den Pfandbon auch nicht eingesteckt. Andererseits ist ein vergessener Pfandbon auch nichts anderes als auf der Straße verlorenes Bargeld: wenn man so schusselig ist, muss man halt auch damit rechnen, dass es weg ist.
Dass der Leergutbondieb, der den Bon womöglich reflexartig eingesteckt hat, die Frage, ob er's war, erst mal verneint, ist doch klar: wer steht schon gerne als Dieb da. Dann auch noch überführt zu werden, ist natürlich extrem peinlich - wäre ich der Mann (nur hypothetisch), würde ich jetzt nie wieder im Spar Markt Harste einkaufen. Im Ergebnis also höchstwahrscheinlich einen Kunden verloren, der ja noch nicht mal Dich beklaut hat, sondern nur "gefundenes Bargeld" eingesteckt hat.
Und noch mal: man mag das moralisch verdammen - aber den Schaden hast jetzt Du, Björn. Und ohne Videoaufzeichnung wär's dazu nicht gekommen. Dann wäre der Bon halt weg gewesen, der schusselige Kunde hätte Pech gehabt - aber es war ja auch seine Schuld, wenn er den Bon hängen lässt.
DJ Teac am :
Und dass die Videoaufzeichnung genutzt wird ist auch der Sinn der selbigen, sonst könnte er die Kameras ja auf eBay verscherbeln.
The other one am :