Mit einem Golden
Ein Paar ging durch den Laden und kaufte einige Dinge ein. Begleitet wurden sie dabei von einem ausgewachsenen Golden Retriever, den der Mann an der Leine führte. Die Tiere sind bekannt freundlich, aber wir hatten arge Bedenken, dass sich andere Kunden an dem großen Tier stören könnten und so sprach zunächste eine Mitarbeiterin von mir den Mann an und bat ihn, den Hund aus dem Laden zu bringen. "Wir gehen gleich", war die Reaktion.
Sie gingen tatsächlich – und zwar in aller Seelenruhe durch die Getränkeabteilung. Also mischte ich mich ein und bat ebenfalls darum, mit dem rauszugehen, da sich andere Kunden gestört fühlen könnte. Außerdem ist das hier ein Lebensmittelmarkt und Hunde haben hier nunmal nichts zu suchen. Statt Verständnis und/oder eine Entschuldigung erntete ich nur einen bösen Blick. Da diebeiden drei in dem Moment auch schon in Richtung Kasse gingen, ersparte ich mir jede weitere Diskussion.
Sie gingen tatsächlich – und zwar in aller Seelenruhe durch die Getränkeabteilung. Also mischte ich mich ein und bat ebenfalls darum, mit dem rauszugehen, da sich andere Kunden gestört fühlen könnte. Außerdem ist das hier ein Lebensmittelmarkt und Hunde haben hier nunmal nichts zu suchen. Statt Verständnis und/oder eine Entschuldigung erntete ich nur einen bösen Blick. Da die
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Kommentare
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dr. pop am :
Oskar am :
Und wenn's ein eher noch höherer, aber schnuckeliger Bernhardiner mit Schnapsfässchen an Kinderhand gewesen wäre oder eine elegante Dogge in sich noch eleganter vorkommender, weiblicher Alleinbegleitung? (-;=
jenny am :
tyler am :
nicht die Hunde.
Luis am :
Ausnahmen sind der Tierbedarfsladen und Blinden und Behindertenhunde...
TheK79 am :
renfield11 am :
DJ Teac am :
Nicht umsonst gibt es in den Hygienevorschriften der Länder Ausnahmen für sie
ShopbloggerBlogLeser am :
DJ Teac am :
Waltraut am :
Es ist lediglich richtig, dass ein Führhund im Allgemeinen als Hilfsmittel wie ein Rollstuhl angesehen wird (dies betrifft allerdings den Dunstkreis des Sozialgesetzbuches) und im Speziellen in den Hundeverordnungen der Länder und Gemeinden ausgenommen wird (Leinenzwang etc, hier: Bremer Hundeverordnung).
Das bedeutet aber alles nicht, dass der Ladenbesitzer kein Hausrecht hätte und somit einem Blinden mit Hund kein Hausverbot erteilen dürfte. (Dass das eine peinliche, da asoziale Nummer ist, steht auf einem anderen Blatt.)
In diesem speziellen Fall ist die Hygienenummer allerdings besonders putzig. Gottseidank ist die Katze, die jahrelang zur Freude des Ladenbesitzers im Geschäft frei herumspatzierte, inzwischen überfahren worden. Mir ist ein angeleinter Hund auf dem Fußboden zwischen Lebensmittelregalen ja allemal lieber als eine Katze, die sich auf dem Obstregal verlustiert. (Oder war's ein Kater? Hat der dann auch kräftig seine Markierungen an die Cornflakespackungen gespritzt? Lecker!)
Lutzm am :
DJ Teac am :
Einfach so darf ein Ladenbesitzer kein Hausverbot erteilen.
Da sind schön größere Konzerne am Ende zu kreuze gekrochen vor Kunden denen zB. Hausverot erteilt wurde weil diese "unbequem" waren. Der fall mit Saturn dürfte wohl einer der bekanntesten sein.
Der Rest wurde dir ja schon beantwortet.
Obi-Wan am :
Zufälligerweise gab es vor Kurzen einen ähnlichen Fall wie beim Björn. Nur das dieser Hund ein Blindenhund gewesen ist.
http://www.derwesten.de/panorama/hunde-verboten-supermarkt-wirft-blinde-frau-raus-id6906924.html
metbaer am :
The other one am :
Ich finde es völlig richtig, dass Hunde nicht in den Supermarkt dürfen.
Klodeckel am :
Birke am :
denn wenn ich mir viele der von Eltern und sonstigen Begleitpersonen mitgeführten Kinder so anschaue, vor allem wenn diese im Einkaufswagen umherturnen und -laufen, dann habe ich da eher erhebliche Hygienebedenken!
UNd auch das mit dem gestört fühlen" von Hunden kann ich bei der heutigen Kinderverziehung auch nicht mehr nachvollziehen.
Außerdem klauen Hunde nicht so viel durch naschen, wie Menschen.
The other one am :
Birke am :