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Kein Grund zur Reklamation

"Hier, in diesem Fruchtjogurt ist gar keine Frucht drin. Ich hab' den auch richtig umgerührt. Nichts zu sehen und schmeckt auch wie ganz normaler Jogurt. Süß ist der, aber da ist keine Frucht drin.", beklagte sich der Kunde.

Manchmal hilft es, das Kleingedruckte zu beachten. ;-)


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Kommentare

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The other one am :

Manchmal wünsche ich mir, einige Geschichten wären nur erfunden.

The other one am :

Die Wissenschaft sucht ja sehr intensiv nach dem "Missing Link", also dem gemeinsamen Vorfahren von Affen und Menschen.

Offensichtlich sucht man danach aber nicht in Bremen, sonst wäre die Suche ja beendet. ;-)

Auxsburg am :

Ja, und an manchen Tagen wünschte ich mir die würden die Dumm Dose wieder zu machen ;-)

Smoo am :

Ja ... Kunden SIND so!!!

"Wo find ich denn die CDs?" - "Die Rolltreppe hoch und geradeaus" - "Die Rolltreppe HOCH?" - o.O

Kundin geht an mir vorbei in Richtung Handyabteilung, dreht sich 1,5 m vor dem ersten Regal mit Handys noch mal zu mir um und fragt naaaaach? Genau! "Wo sind denn die Handys?"


Vielleicht sollte ich auch mal 'nen Blog aufmachen ...

Horst-Kevin am :

Die Beschriftung ist aber schon irreführend. Erwarten würde ich in diesem Fall einen Joghurt mit viel Frucht und wenig ohne.

Franky am :

Joghurt ohne Frucht also. Warum nennt man sowas nicht einfach Joghurt?

Wuff am :

Weil der Kunde das Produkt dann nicht bei einem flüchtigen Blick mit einem Fruchtjoghurt verwechseln könnte!?

The other one am :

Weil sich dann wieder andere Kunden darüber beschweren es würde auf der Verpackung nicht klar darauf hingewiesen.

Dieter-MZ am :

Weil es leicht gesüßter Joghurt ist?

Maike am :

Wie man's auch macht,Kunden kann man es nie Recht machen.Die kommen echt auf die verrücktesten Ideen.Draußen sehen die meisten normal aus,aber im Supermarkt kommen alle Verrückten zusammen.

Am besten ist es vielleicht noch,wenn man einfach Naturjoghurt schreibt.

The other one am :

Gute Idee. Und Natursekt.

Meine ehrliche Meinung: Das würde auch zu Reklamationen führen.

Dieter-MZ am :

Aber nur auf jene Verpackungen, die einen wirklichen Naturjoghurt umhüllen. Und nicht bei dieser Joghurtzubereitung: Joghurt auf Frucht "ohne Frucht", leicht gesüßt... Verkehrsbezeichnung Bio Joghurt mild mit Rohrohrzucker, mindestens 3,8% Fett im Milchanteil.

Zumindest steht auf dem Becher an zwei Stellen noch der irreführende Hinweis: Joghurt pur. :-)

The other one am :

Diesen geröhrten Ohrzucker hatten wir hier auch schon mal. Faszinierendes Produkt. Leider schweigt sich die Wiki dazu aus.

Dieter-MZ am :

Diese Zutat ist auch nicht allgemein erhältlich. Nur in ausgewählten Demeter-Vertriebsstellen wird er bei Neumond auf getanzte Nachfrage als beliebte Bückware über die Scannerkasse gezogen. Ich sag Dir... gerohrter Ohrzucker hat magische Kräfte! :-O

The other one am :

Kann ich mir denken.

Selbstgebackene Kekse werden ja auch erst richtig lecker durch die Verwendung von Ohrsand.

Dieter-MZ am :

Na, dann wird Willy aber eher zu einem Bobtail... ach ne, falscher Faden... hehe

PPPaullllll am :

Ich kenne diese "Ohne"-Frucht garnicht? ;-)

TimoHL am :

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Fairerweise muss man sagen das sie hätten das "ohne" auch ein wenig größer schreiben können :-)

The other one am :

Und die Fruchtabbildungen auf dem Becher ein wenig kleiner.

dr. pop am :

Ein Warnhinweis hätte Unklarheiten beseitigt. [b]Kann Spuren von Früchten enthalten[/]

dr. pop am :

Gnarf...Beiträge können auch fehlerhafte Formatierungen enthalten. :-|

The other one am :

Oder Spuren von HTML. :-D

The other one am :

Welcher Unterschied besteht zwischen BBCode und HTML für den hier fehlgeschlagenen Versuch?

Max am :

BBCode = eckige Klammern
HTML/XML/XHTML = spitze Klammern

tyler am :

Habt ihr auch Joghurt ohne Fisch?

Schaf Nase am :

Kein Grund zur Reklamation?

Juristisch betrachtet ist hier vermutlich nicht einmal ein Kaufvertrag zu Stande gekommen! Demnach hätte der Kunde einen Anspruch auf Rückabwicklung.

Max am :

Häh? Das doch bestenfalls dann, wenn der Kunde minderjährig war.

Max am :

Ah, jetzt: Ein Dissens liegt nicht vor, denn objektive Empfänger auf Seiten des Käufers wie auch des Verkäufers hätten unter den einzelnen Willenserklärungen verstanden, dass der Vertrag über den Kauf eines "Jogurt ohne Frucht" geschlossen werden solle.

Eine arglistige Täuschung nach § 123 BGB kann ausgeschlossen werden, denn zumindest die Arglist lässt sich nicht nachweisen.

Damit sind wir beim Irrtum. Der führt nach § 119 BGB zur Anfechtbarkeit des Vertrages, aber nicht automatisch zur Nichtigkeit. Der Vertrag ist damit schon zustande gekommen, kann aber nachträglich angefochten werden, womit er ex tunc nichtig wird. "Hier, in diesem Fruchtjogurt ist gar keine Frucht drin. Ich hab' den auch richtig umgerührt. Nichts zu sehen und schmeckt auch wie ganz normaler Jogurt. Süß ist der, aber da ist keine Frucht drin." ist aber auch nach Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB nicht als Anfechtungerklärung anzusehen.

Selbst wenn es so wäre, muss der Anfechtende (der Kunde) dennoch Schadensersatz in Höhe des Vertrauensschadens (negatives Interesse) leisten, also zumindest den Jogurt selbst bezahlen, wenn auch nicht den Gewinn des Sparmarkts Harste. Er dürfte also wenige Pennies zurückerhalten.

andy am :

Cool! Ich hätte "Frucht" doppelt unterstrichen und das ohne noch ein bisschen kleiner gemacht...

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