Kein Grund zur Reklamation
"Hier, in diesem Fruchtjogurt ist gar keine Frucht drin. Ich hab' den auch richtig umgerührt. Nichts zu sehen und schmeckt auch wie ganz normaler Jogurt. Süß ist der, aber da ist keine Frucht drin.", beklagte sich der Kunde.
Manchmal hilft es, das Kleingedruckte zu beachten.
Manchmal hilft es, das Kleingedruckte zu beachten.
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Kommentare
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Svenja-and-the-City am :
The other one am :
Björn Harste am :
The other one am :
Offensichtlich sucht man danach aber nicht in Bremen, sonst wäre die Suche ja beendet.
Auxsburg am :
Smoo am :
"Wo find ich denn die CDs?" - "Die Rolltreppe hoch und geradeaus" - "Die Rolltreppe HOCH?" - o.O
Kundin geht an mir vorbei in Richtung Handyabteilung, dreht sich 1,5 m vor dem ersten Regal mit Handys noch mal zu mir um und fragt naaaaach? Genau! "Wo sind denn die Handys?"
Vielleicht sollte ich auch mal 'nen Blog aufmachen ...
Horst-Kevin am :
Franky am :
Wuff am :
The other one am :
Dieter-MZ am :
Maike am :
Am besten ist es vielleicht noch,wenn man einfach Naturjoghurt schreibt.
The other one am :
Meine ehrliche Meinung: Das würde auch zu Reklamationen führen.
Dieter-MZ am :
Zumindest steht auf dem Becher an zwei Stellen noch der irreführende Hinweis: Joghurt pur.
The other one am :
Dieter-MZ am :
The other one am :
Selbstgebackene Kekse werden ja auch erst richtig lecker durch die Verwendung von Ohrsand.
Dieter-MZ am :
PPPaullllll am :
TimoHL am :
Fairerweise muss man sagen das sie hätten das "ohne" auch ein wenig größer schreiben können
The other one am :
dr. pop am :
dr. pop am :
The other one am :
Max am :
The other one am :
Max am :
HTML/XML/XHTML = spitze Klammern
The other one am :
tyler am :
Schaf Nase am :
Juristisch betrachtet ist hier vermutlich nicht einmal ein Kaufvertrag zu Stande gekommen! Demnach hätte der Kunde einen Anspruch auf Rückabwicklung.
Max am :
Max am :
Eine arglistige Täuschung nach § 123 BGB kann ausgeschlossen werden, denn zumindest die Arglist lässt sich nicht nachweisen.
Damit sind wir beim Irrtum. Der führt nach § 119 BGB zur Anfechtbarkeit des Vertrages, aber nicht automatisch zur Nichtigkeit. Der Vertrag ist damit schon zustande gekommen, kann aber nachträglich angefochten werden, womit er ex tunc nichtig wird. "Hier, in diesem Fruchtjogurt ist gar keine Frucht drin. Ich hab' den auch richtig umgerührt. Nichts zu sehen und schmeckt auch wie ganz normaler Jogurt. Süß ist der, aber da ist keine Frucht drin." ist aber auch nach Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB nicht als Anfechtungerklärung anzusehen.
Selbst wenn es so wäre, muss der Anfechtende (der Kunde) dennoch Schadensersatz in Höhe des Vertrauensschadens (negatives Interesse) leisten, also zumindest den Jogurt selbst bezahlen, wenn auch nicht den Gewinn des Sparmarkts Harste. Er dürfte also wenige Pennies zurückerhalten.
andy am :