Der außerplanmäßige Mist
Raubüberfall… Das bedeutet nicht nur Ärger unmittelbar nach dem Vorfall, z.B. die Schließung des Ladens für die Spurensuche, sondern auch später muss man sich damit noch beschäftigen: Video- und Bildmaterial sichern und der Polizei zukommen lassen, Termine, Telefonate, Krankmeldungen der betroffenen Mitarbeiter, Unfallanzeigen für die Berufsgenossenschaft ausfüllen usw.
Alleine schon für diese durch den Überfall verursachten Mehrarbeiten gehört der Täter bestraft.
Alleine schon für diese durch den Überfall verursachten Mehrarbeiten gehört der Täter bestraft.
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Kommentare
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ronaldo am :
http://justiz.hamburg.de/contentblob/1389898/data/merkblatt-adhaesionsverfahren.pdf
Zarpan am :
Glaubst du echt das jemand der eine Raubüberfall macht um an Geld zu kommen, in der Lage ist den Schaden zu bezahlen?
Diese Gesetzt ist nur hilfreich, wenn Personen mit Vermögen (Haus/teures Auto/wertvoller Schmuck usw.) eine Straftat begangen haben.
Das einzige was vielleicht möglich ist, ist das er den Betrag der entstanden ist über Jahre hinweg mit kleinen Summen abbezahlt. Das ist zwar schön aber es hilft der momentanen Situation wenig. Und wenn man auch noch Zinsen aufrechnet wird es fast unmöglich von dieser Person jemals seinen Schaden komplett ersetzt zu bekommmen.
Wenn der gefasst wird geht er für Raub §249 StGB für min. 1Jahr in den Knast und danach wartet keine Arbeit auf ihn. Er wird viel Glück brauchen um eine normale Arbeit zu bekommen, wenn er das überhaupt will!
The other one am :
Zarpan am :
Gesetze kann man nicht einfach so umgehen. § 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern 3Mon-5Jahre. Alle Straftaten wo die Min. Strafe bei unter 1Jahr liegt, können bewährungen ausgesprochen werden. Das ist hier nicht der Fall.
Kapitalverbrechen werden immer härter bestraft wie Menschliche Verbrechen. Ist traurig aber ist.
Stephan535 am :
Ein Jahr also durchaus noch.
Caron am :
http://www.google.de/search?gcx=w&sourceid=chrome&ie=UTF-8&q=raub+bew%C3%A4hrung
The other one am :
Der war gut, selten so gelacht. Danke.
cooLTour am :
Und Bewährung gibt's dann bei einem Strafrahmen von max. 2 Jahren mit einem Bewährungszeitraum bis zu 5 Jahren.
Jens Bonn am :
Anders ist es nicht zu erklären, dass Mehrfachtäter, teilweise noch mit offenen Bewährungen, nach einer neuer Straftat erneut Bewährung erhalten.
Wenn Du in Deutschland recht sicher in den Knast gehen willst, musst Du den Staat um eine beträchtliche Geldsumme betuppen oder jemand ermorden (wobei die erste Version erfolgreicher sein dürfte).
Wenn der Täter dann zu dem Zeitpunkt noch unter Alkohol- oder/und Drogeneinfluß stand, muss man aufpassen das der Ladenbesitzer es hinterher nicht noch selber Schuld ist.
MiniMoppel am :
The other one am :
Schaf Nase am :
"Überfall, Geld [...]"
Welch makabrer Zufall ...
Svenja-and-the-City am :
Heute spricht man oft von "Abziehen", wo ich noch den Straßenraub gelernt habe.
Manchmal, wenn ich etwas getrunken habe, und nicht mehr genau weiß, was ich sage, erzähle ich meinen Freunden: "Es liegt nicht daran, dass WIR, die Polizei, die Verbrecher nicht schnappen können, nein, das ist es nicht. In der Regel kriegen wir sie. Sondern es liegt daran, dass hinterher zu wenig geschieht, um die Jungs eine Weile zu beschäftigen."
Im Kollegenkreis sprechen wir dann von dem "Großen DuDuDU", wenn jemand mit Arbeitsstunden davonkommt.
Ob die Bürger wissen, dass sich kein Mensch wirklich um die Einhaltung der Arbeitsstunden kümmert und nur die Doofen tatsächlich alles ableisten? Nein, vermutlich nicht.
Doof, nicht...?!
Waltraut am :
Laut http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2011/PKS2010.pdf betrug die Aufklärungsquote für Raubdelikte im Jahr 2010 52,6%, bei allen erfassten Straftaten 56%. Gerade mal die Hälfte aller Täter schnappen zu können als "in der Regel" zu bezeichnen, hat was von Realitätsverweigerung. Aber wir haben's halt mit Beamten zu tun …
TheK79 am :
Klardenker am :
Die Dunkelziffer dürfte dann aber dermaßen gewaltig hoch sein, dass man lieber nicht über diese Statistik reden sollte.
The other one am :
Jens Bonn am :
Zu den Verlusten (ob die Zahlen stimmen kann ich natürlich auch nicht sagen) gehört aber auch das Kassenpersonal mit klebrigen Fingern, der nicht genehmigte Eigenverbrauch des Personals, die Sachen die während der Fahrt von LKW fallen (könnte man einen ertappen LKW-Fahrer der seine Ladung verkauft eigentlich auch wegen mangelnder Ladesicherung dran kriegen= ) und die ganzen Sachen die in den diversen Lagern und Verteilzentren verschwinden. Alles Diebstahl, alles in den Verlusten drin, aber natürlich nicht alles von Ladendieben verursacht.
DJ Teac am :
The other one am :
Aber die richtig schweren Delikte, da wird natürlich ganz genau hingeschaut, so wie zum Beispiel hier.
Fincut am :
Die sitzen nicht ein für ihre Taten, selbst wenn sie schon 20 Vorstrafen haben. Es sei denn, der Täter ist ein Biodeutscher, dann kann man dem es mal richtig zeigen.
In meinem Staat würde jeder, der bei einem Raub eine Waffe benutzt, lebenslang im Gefängnis sitzen.
Björn Harste am :
[x] dafür
The other one am :
Jens Bonn am :
Ich persönlich wäre für folgendes:
a) Es werden mehrere Straftaten auch einzeln bewertet - nicht nur die Schwerste - also neben dem Raub zum Beispiel auch noch Körperverletzung (denn auch schon die reine Belastung des Überfallenen ist so massiv dass dies als Körperverletzung gilt / gelten sollte)
b) Alkohol- und Drogeneinfluß -abhängigkeit dürfen keine Entschuldigung mehr sein.
c) Vielleicht sollte das Beispiel mancher US-Bundesstaaten übernommen werden wo nach drei Verurteilung der Täter als nicht resozialisierbar gilt und dann lebenslänglich eingesperrt werden kann,
d) lebenslänglich dann auch wirklich einen entsprechenden Zeitraum abdeckt (>30 Jahre).
Stephan535 am :
Ich hielte das für unverhältnismäßig
The other one am :
DJ Teac am :
Gloria am :
Wunder am :
Klar ist der Raubüberfall eine ernste Sache und gehört auch bestraft, aber lebenslänglich halte ich doch für weit übertrieben.
Jens Bonn am :
Kinderschänder - nein
Mörder - nein
Vergewaltiger - eventuell, käme durchaus auf die Situation an.
Entführer & Geiselnehmer ja, als "Nicht-Opfer" kann man sich natürlich nicht in die Opfer hinein versetzen, aber wenn ich mir das vorstelle, kann es durchaus sein dass ein Opfer eine Raubüberfalls ähnliche psychologische Schäden davon trägt wie ein Person die entführt wurde oder als Geisel diente.
Weder Raubüberfall noch Entführung oder Geiselnahme sagen erstmal was über die wirklichen Umstände aus.
Eine Geiselnahme kann auch ganz ruhig ablaufen ohne das den Geiseln zusätzliche Angst durch Bedrohung des Lebens (in Worten oder Taten) gemacht wird.
Genauso kann ein Raubüberfall so brutal ablaufen dass das Opfer Angst um sein Leben hat, wobei man dann schon fast wieder in Richtung Mörder kommt.
Ich will keines der Verbrechen beschönigen oder eines besser als ein anderes werten, nur kommt es durchaus darauf an wie die Umstände sind.
Vielmehr sollten auch die psychologischen Folgen der Taten immer mit einbezogen werden. Nicht unbedingt als mildernden Umstand, aber durchaus als strafverschärfend.
Es kann nämlich in meinen Augen nicht sein dass sich ein Opfer einer dieser Straftaten nur noch in Begleitung und mit Panikattacken auf die Straße traut, auch noch Jahre danach, während der Täter nach ein, anderthalb Jahren wieder durch die Gemeinde spaziert.
The other one am :
Mal abgesehen von deiner merkwürdigen Logik: Das Problem besteht meiner Meinung nach darin, das lebenslänglich als Höchststrafe eben nicht lebenslänglich ist, sondern maximal 15 Jahre, bei guter Führung ist die Strafe nach 10 Jahren verbüsst.
Im Idealfall, für den Täter, kann er als nach 10 Jahren wieder loslegen.
Die lebenslängliche Haftstrafe wurde in den letzten Jahrzenten schrittweise nach "unten" korrigiert, mit dem Argument, man wolle den Tätern den Weg zurück in die Gesellschaft ebnen und offen halten. Das war mal die Idee.
Jetzt kommen natürlich so Logikhelden auf den Trichter, diese, nunmehr reduzierte lebenslängliche, Strafe gegen andere Strafzeiten zu "verrechnen". Wenn ein Mörder "nur" 10 Jahre einsitzt, dann ist Raub natürlich schon nach 3 Jahren abgegolten. Und Körperverletzung fällt kaum noch ins Gewicht. Und durch die Bildung von Gesamtstrafen kommen auch noch Ergebnisse zustande, das versteht der normale Bürger nicht mehr.
Meine ganz persönliche Meinung, unabhängig von obiger Betrachtung: Wenn ich sehe, wieviele Kinder in Deutschland elendiglich verhungern und sterben und wenn ich mir dann die Strafen dazu ansehe, dann wird mir einfach schlecht. Diese Eltern würde ich einsperren und den Schlüssel direkt wegwerfen. Nach einem Jahr wird die Zelle wieder gesäubert für die nächsten. Fertig.
Warum sollen wir solchen Menschen den Weg zurück in die Gesellschaft offen halten? Da wurde einem Kind, einem vollwertigen Menschen, der Weg ins Leben genommen und das auf eine geradezu grausame Art.
dr. pop am :
Das ist nicht richtig.
Eine der Grundvoraussetzungen für die Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist, dass der Verurteilte mindestens 15 Jahre der Strafe verbüßt hat. Die Reststrafe wird für 5 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. (§ 57a StGB)
Wunder am :
Was lebenslang bedeutet weiß ich, keine Ahnung, wie du darauf kommst ich weiß das nicht.
"Jetzt kommen natürlich so Logikhelden auf den Trichter, diese, nunmehr reduzierte lebenslängliche, Strafe gegen andere Strafzeiten zu "verrechnen". Wenn ein Mörder "nur" 10 Jahre einsitzt, dann ist Raub natürlich schon nach 3 Jahren abgegolten. Und Körperverletzung fällt kaum noch ins Gewicht. Und durch die Bildung von Gesamtstrafen kommen auch noch Ergebnisse zustande, das versteht der normale Bürger nicht mehr."
Ich verstehe echt nicht, was du mir mit diesem Beitrag sagen willst. Natürlich gehört Raub weniger hart bestraft als z.B. Mord. Oder willst du beides gleich bestrafen, also das Auslöschen eines Menschenlebens auf dieselbe Stufe wie Raub stellen? Ich bin bei Mord für lebenslänglich, also richtig lebenslänglich, wer jemand anderes das Recht auf Leben genommen hat, hat selber auch kein Recht mehr auf ein Leben. Aber Raub? Man muss schon die Verhältnismäßigkeit sehen.
Wenn man die Sache jetzt mal ein bisschen weiterspinnt und sagt Raub und Mord werden gleich hart bestraft, was sollte einen Räuber davon abhalten tatsächlich den Abzug zu drücken? Ich meine wäre ja immerhin ein Zeuge weniger und falls man erwischt werden sollte, sitzt man ja so oder so lebenslänglich ein.
The other one am :
Völlig korrekt, da sind wir auf einer Linie.
Und wir uns auch einig, dass lebenslänglich eben lebenslang zu bedeuten haben sollte. Aber eben nur sollte, wie man ja sieht.
Das Problem: Es gibt für jede Tat einen Strafrahmen, der allgemein als grecht empfunden wird.
Solange man diese jeweiligen Strafrahmen in ihrem Zustand belässt ist alles in Ordnung.
Irgendwann glaubt die Gesellschaft den lebenslänglich bestraften Tätern eine zweite Chance einräumen zu müssen. Also wird das Strafmaß von lebenslänglich erst auf 25 Jahre, dann auch 20 Jahre und dann auf 15 Jahre gekürzt.
In diesem Moment geht es nur um die lebenslänglich bestraften Täter.
Aber dann lösen sich plötzlich auch die unteren Strafrahmen auf, darauf haben diese Reformen aber nie abgezielt. Raub rückt dann auch weiter nach unten usw.
Es geht dann eigentlich nicht mehr um die Tat und die Folgen des Raubes, sondern darum, um wieviel Raub weniger schlimm ist als Mord, laut aktueller Strafzumessung. Mehr nicht.
Indem die oberste Meßlatte gesenkt wird verlieren die Delikte darunter immer mehr an Bedeutung.
Und was erleben wir im Moment? Genau das.
Gloria am :
Verständlich! Meistens haben diese Menschen/Eltern allerdings selbst (nur) knapp ihre eigene Kindheit überlebt. Sie haben deswegen das Gefühl, dass ihre Eltern ausreichend gute Eltern waren, und verstehen nicht, weshalb sie selbst von Jugendämtern etc. kontrolliert und reglementiert werden.
The other one am :
Strafe: 2 Jahre Jugendstrafe auf Bewährung.
Ohne spürbare Sanktion verlässt die Mutter das Gerichtsgelände:
dr. pop am :
Die Mutter von Lara-Mia wurde zu 3 Jahren Jugendstrafe verurteilt.
Ohne Bewährung.
Aus welcher Quelle stammt das Foto? Würde mich mal interessieren.
The other one am :
Schau mal hier.
Wie ist deine Einschätzung jetzt?
dr. pop am :
Mag ja alles so gewesen sein, mittlerweile sitzt sie aber im Knast. Und das zu Recht.
The other one am :
Aber meine Information war für den angegebenen Zeitpunkt eben korrekt. Reine Fakten, keine Meinung, kein Photoshop, nichts. Nur Fakten.
Das Urteil wurde mittlerweile revidiert. Ja, zu Recht. Aber das löst mein generelles Problem immer noch nicht. Was passiert mit dem Richter aus dem ersten Urteil?
Jeder Mensch in unserer Gesellschaft, der einen gravierenden Fehler macht, muss dafür bestraft werden. Das ist einhelliger Konsens. Das sehen auch Richter so. In jedem ihrer Urteile.
Das sollte dann aber auch für Richter gelten.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Für Unvermögen gilt das auch. Aber, wie man hier sieht, nur fast. Das ist nach meiner persönlichen Meinung nicht in Ordnung.
dr. pop am :
Für welchen angegebenen Zeitpunkt? Ich sehe da keinen.
The other one am :
The other one am :
Das ist des Rätsels Lösung.
The other one am :
Wieder mal die U-Bahn. Typisch.
dr. pop am :
The other one am :