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Ärger wegen falscher Preisauszeichnung

Dem Vertreter von Beck & Co. Interbrew InBev werde ich bei seinem nächsten Besuch meine Meinung geigen.
Ist ja nett, daß er Preisschilder für "seine" Ware beschriftet - und wenn er dann noch die richtigen Preise geschrieben hätte, wäre mir eine Diskussion mit einem Kunden an der Kasse erspart geblieben. :-(

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Kommentare

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daniel am :

wie ist das eigentlich? eigentlich gilt doch der preis,
der auch ausgezeichnet ist, oder? Sprich, wenn der Kasten Becks mit 8 Euro ausgezeichnet ist, müßte ich ihn doch auch zu diesem Preis bekommen, selbst wenn da ein Fehler vorliegt, oder?

Grüße,
Daniel

Björn Harste am :

Siehe auch die Diskussion unter Blumenpreise: Bei den Angebotsschildern handelt es sich rechtlich gesehen um eine sogenannte "Einladung, ein Angebot abzugeben". Der Verkäufer an der Kasse ist dann frei zu entscheiden, ob er Dein Angebot annimmt oder ablehnt.

Daniel am :

genau, die Juristen sagen glaubig auch "invitatio ad offerendum" dazu

meinereiner am :

danke..
ich sehs nämlich auch anders, mir fehlte nur die quelle..

gruß
meinereiner

Anonym am :

Die Preisangabenverordnung regelt nur, wie die an der Ware angebrachte Preisauszeichnung auszusehen hat (nämlich verständlich und leicht vergleichbar, etc.) - daß diese dann auch in jedem Fall den Händler zwingt, den Kaufvertrag zu diesem Preis abzuschließen, steht dort aber nicht.
Natürlich ist es schlau, wenn man als Kaufmann auch den Preis an die Ware schreibt, zu dem man sie auch verkauft - wenn man sich aber mal irrt, besteht kein Zwang, sich daran zu halten. (Was ja zum Beispiel bei Kommafehlern (1,00 statt 100 Euro...) für den Verkäufer ruinös werden könnte!).
Die Preisauszeichnung ist also tatsächlich nur eine "invitatio ad offerendum".

Jo am :

Das Problem wenn Du falsch auszeichnet ist, dass der Konkurrent (oder ein verbraucherverein) das "unlauteren Wettbewerb" nennt und dich zumindest abmahnt. Rechtlich Bindende Preise werden aber erst an der Kasse "ausgemacht" (= vom Computersystem dem Kassierer und dem Kunden aufgezwungen ;-)).

marcc am :

Aha. Dann ist ein Preis tatsächlich nur ein Vorschlag, den man (bei teuren Anschaffungen) erstmal mit einem niedrigeren Gegenvorschlag beantworten sollte.

Wenn da einer nerven will, hat er ja eine gute Gelegenheit:
Was ist, wenn die Verhandlungen an der Kasse scheitern? Wer ist für die auftauende TK-Ware verantwortlich? Und ab wann lohnt es sich auf das Kundengebot einzugehen, weil man nicht wieder einen ganzen Wagen zurücksortieren will?

goofposer am :

QUOTE marcc:
Wenn da einer nerven will, hat er ja eine gute Gelegenheit:
Was ist, wenn die Verhandlungen an der Kasse scheitern?


Die Verhandlungen an der Kasse werden scheitern. Sei es in einem Konsumenten-Elektronikmarkt, dessen Kassenkräften die Befugnis fehlen dürfte oder zum Beispiel bei uns. Klar kann man mal mit dem Verkäufer auf der Verkaufsfläche in Verhandlung treten. Aber ich verstehe echt nicht, wie jemand glauben kann, daß sich preislich großartig was bewegt, wenn er lautstark nach Rabatten fragt, während sich in der Schlange hinter ihm 5 Ohrenpaare spitzen.
Selbst wenn von denen in Hörweite dann doch keiner selbst fragt, so wird er sich, falls ein Nachlass gewährt wurde, fragen, warum er so blöd ist und bezahlt, was als Preis an der Ware dransteht.

Frank am :

Und war der Preis zu hoch oder zu niedrig vom Schleimbolzen ausgezeichnet?

Hendrik am :

vermutlich zu niedrig?! sonst wärs ja schön blöd vom kunden gewesen den an der kasse geforderten preis noch zu diskutieren?

fh am :

Als ich kuerzlich im Rewe hier in Neu Ulm darauf hingewiesen habe, dass die Kartoffeln billiger ausgezeichnet waren als an der Kasse berechnet wurde, habe ich die Differenz sogar ausbezahlt bekommen, obwohl ich das eigentlich gar nicht wollte. :-)
Wobei normalerweise mir so Kram sowieso nicht auffaellt - wenn die Kartoffeln nicht zufaellig alles gewesen waeren, was ich gekauft habe.

manuel am :

hm ich stelle das eigentlich regelmäßig fest. als ehemalig gelernter einzelhändler kann ich preise von waren, die ich gerade einkaufe relativ gut im kopf behalten. und wenn ich mir hinterher meinen bon ansehe, finde ich eigentlich immer 1 - 2 artikel deren preis nicht mit der warenauszichung übereinstimmt... ich mein auf´s jahr gesehen läppert sich da ganz schön was zusammen!

Claudia am :

Da haben wir Schweizer ja Glück. Bei uns gilt: Wie angeschrieben so verkauft. Ausnahme: Der Preis kann nicht stimmen, ist viel zu niedrig (Kommafehler, Schild am falschen Ort aufgestellt usw.). Steht auch explizit so in unserem Gesetz...

Das Blöde daran: Wenn der Verkäufer sich weigert, muss man ihn verklagen, resp. das Geschäft, was ja wohl niemand macht.

Ronne am :

Kann mir jemand sagen ob es eine rechtliche Grundlage gibt für fehlende Preisauszeichnungen im Geschäft? Kein Preis an der Ware und nicht in unmittelbarer Umgebung und auch nicht im Scanner zu finden. Nur auf Nachfrage bekommt man einenPreis genannt. Kann man die Ware so mitnehmen?

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