Umsatzsteuer-Nachberechnung
Ein Kleinstlieferant hat mir von sämtlichen bislang in diesem Jahr ausgestellten Rechnungen neuere Versionen mit aufgeschlagener und ausgewiesener Mehrwertsteuer geschickt. Der Grund dafür ist einfach: Er hat mittlerweile die 17.500 Euro Umsatz überschritten und ist damit umsatzsteuerpflichtig geworden.
Mir ist es egal, ich bekomme das Geld ja direkt im Folgemonat als Vorsteuer wieder. Und an meinen Lieferanten: Herzlichen Glückwunsch. Das Geschäft beginnt zu laufen.
Mir ist es egal, ich bekomme das Geld ja direkt im Folgemonat als Vorsteuer wieder. Und an meinen Lieferanten: Herzlichen Glückwunsch. Das Geschäft beginnt zu laufen.
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Kommentare
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dirty am :
Und selbst wenn er dieses Jahr 50.000 EUR Umsatz überschritten hat, kommt eine Nachversteuerung nur in Betracht, "wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Unternehmer bei seiner Umsatzprognose zu Beginn des Kalenderjahres unter erheblicher Verletzung seiner steuerlichen Mitwirkungspflichten von falschen Voraussetzungen ausgegangen ist." (Sölch/Ringleb, § 19 UStG, Rn 16 -- bevor mir jemand ein Plagiat vorwirft )
Randalf am :
Randalf am :
Tim Landscheidt am :
Gloria am :
wie lange ist es her, dass ich mich umsatzsteuerpflichtig erklären durfte.
Soweit ich mich - sehr, sehr schwach erinnere - war diese als Vorauszahlung zu entrichten (zunächst viermal jährlich, dann monatlich) sobald ich bestimmte Einkommensgrenzen überschritten hatte. Das hatte also nichts mit Anschaffungen zu tun, die ja erst durch die Erklärungen zu den Vorauszahlungen steuermindernd veranschlagt werden konnten. Oder so.