Andere Läden, andere Schilder
Nach diesem Blogeintrag hatte mir Peter das folgende Foto geschickt. Ich überlege, sowas hier auch mal aufzuhängen. Vielleicht hilft's ja. Es klingt jedenfalls so, als wenn der Autor ähnliche Probleme wie ich hier haben dürfte:
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Kommentare
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Jürgen am :
Vegeboy am :
DJ Teac am :
Das öffnen der Verpackung verpflichtet nunmal nicht zum Kauf, weil hier kein Kaufvertrag zustande kommt.
LG Düsseldorf – Az.: 13 O 87/99
Allerdings muss man für entstandenen Schaden aufkommen.
Bei den meisten Lebensmitteln wäre das wohl im Endeffekt das selbe wie kaufen, da diese nichtmehr verkauft werden können.
Bei den Frühstücksbeuteln auch wegen der Hygiene.
Wenn einer allerdings zB. einen Fernseher im Laden auspackt, muss er nur den Schaden an der Verpackung bezahlen (vorrausgesetz er hat das Gerät selbst nichht beschädigt), was sich meistens wohl auf wenige cent für Klebeband balaufen dürfte.
tyler am :
Nach Betrachten des Schildes hab ich plötzlich das nie zuvor verspürte dringende Bedürfnis, mir so ein sandwich bag mal genauer anzuschauen.
Oskar am :
Und selbst, falls das unwahrscheinlicherweise nicht der Fall sein sollte. Wenn dann jemand eine Plastikbeutelpackung mit einer darin aufgefundenen, toten Maus zurückbringt dann handelt es sich bei ihr dann wohl auch um einen Plastikbeutel?!
schajch am :
supermarkt-live am :
trillian4 am :
Als Betreiber würde ich einfach aus jeder Packung einen Beutel an das Regal tackern, damit die Leute dieses auch haptisch erleben können.