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Minus 25 Euro

Glückwunsch: Ich habe es doch tatsächlich geschafft, einen Gutschein über 25 Euro von einem der Cash-and-Carry-Märkte hier in der Stadt verfallen zu lassen.

Bis gestern hätte er eingelöst werden können und ich habe ihn die ganze Zeit hier auf dem Schreibtisch gehabt und sogar mehrmals daran gedacht – tzja, und dann war doch tatsächlich plötzlich der 29. Juni überschritten. :-|

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Kommentare

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Hans am :

Wie sagt man so schön... Arschkarte! ;-)

Ghettomaster am :

War es nicht mal so das Gutscheine nicht einfach so verfallen dürfen? Oder wars ein Aktionsgutschein?

Erklärbär™ am :

Nein, so war es noch nie. ;-) Es gilt nur lediglich die gesetzliche Verjährungsfrist von 3,x Jahren, anstatt irgendeinem kürzeren Ablaufdatum.

DJ Teac am :

Nein das stimmt so nicht.
Der Gutschein darf ablaufen wann der Aussteller möchte.

Allerdings hat man danach noch immer Anspruch auf den Wert des Gutscheines.
Hiervon darf allerdings der Aussteller eine nicht festgelegte Summe abziehen, für den Gewinn der ihm entgangen ist.

Erklärbär™ am :

Formal geht dein Beitrag in Ordnung, da hier allerdings in Mehrheit blutige Anfänger unterwegs sind, muss ich es ja irgendwie auf Grundschulniveau rüberbringen.

Markus L. am :

Gutscheine dürfen in der Tat nicht verfallen.

Es sei denn es ist ein Aktionsgutschein. Aber voraus bezahlte Gutscheine verfallen nicht.

DJ Teac am :

Doch dürfen sie.
Siehe 2.1.1

blogleser am :

war da nicht schon einmal was mit einem verfallenen gutschein? *grübel*

drea am :

Wir haben ihn schon vor 2 Wochen für den Wocheneinkauf genutzt :-)

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