LDs bloßstellen
In der Filiale eines großen Bekleidungshauses hier in der Innenstadt werden Ladendiebe nicht dezent im Hintergrund abgefertigt, sondern vor allen anderen Kunden in der Nähe der Kassen. Ich finde das eigentlich gar nicht schlecht, denn die Gefahr, vor möglichen Bekannten bloßgestellt zu werden, dürfte abschreckend wirken – wenn auch erst für für eine mögliche Wiederholungstat.
Hier bei mir im Markt werde ich Ladendiebe aber auch weiterhin mit ins Lager nehmen. Aus dem ganz einfachen Grund, dass mir hinter der Kasse die Fluchtgefahr aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Ausgang viel zu groß ist.
Aber man kann ja im Rausgehen noch seinen Mitarbeitern an der Kasse zurufen, dass die Person, die man gerade hinausbegleitet, geklaut und darum hier zukünftig Hausverbot hat.
Hier bei mir im Markt werde ich Ladendiebe aber auch weiterhin mit ins Lager nehmen. Aus dem ganz einfachen Grund, dass mir hinter der Kasse die Fluchtgefahr aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Ausgang viel zu groß ist.
Aber man kann ja im Rausgehen noch seinen Mitarbeitern an der Kasse zurufen, dass die Person, die man gerade hinausbegleitet, geklaut und darum hier zukünftig Hausverbot hat.
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Kommentare
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dr. pop am :
Jürgen am :
TheK79 am :
The other one am :
Mendian am :
So macht man das: http://youtu.be/kKzVWOKsNgU
dr. pop am :
Jürgen am :
Jürgen am :
Oskar am :
ShopbloggerBlogLeser am :
Dann koennten die Leser anhand deiner Beschreibung Phantombilder zeichnen, und das treffendste Bild gewinnt eine Tafel Zotter
schmitzrocket am :
Straftäter haben auch Persöhnlichkeitsrechte.
DJ Teac am :
Wenn der Diebstahl nachgewiesen ist sollte Ende sein mit dieser verhätschel Strategie des deutschen Rechtssystem.
Matze am :
Mich würde interessieren, wie das der Lawblogger sieht.
DJ Teac am :
Das Recht ist eben das was einem der Anwalt daraus zurecht biegt
dr. pop am :
Caron am :
Nun ist es aber keine notwendige Eigenschaft eines fairen Verfahrens, dass ein Schuldiger mit irgendwelchen Winkelzügen seiner Strafe entgeht. Sicher würde man einen Anwalt, der einem Kinderschänder sagt "Sie dürfen zwar schweigen, aber ich finde, sie sollten alles genau so erzählen, wie es war und die dafür vorgesehene Strafe akzeptieren, Sie haben es dringend nötig!" gewöhnlich nicht als guten Anwalt bezeichnen. Dem Rechtsstaat tut er aber keinen Abbruch und das oft vorgebrachte Argument entfällt damit.
The other one am :
"Mein Mandant hat sich womöglich im Straßenverkehr nicht ganz korrekt verhalten. Zu Schaden gekommen ist niemand, aber von dem güldenen Getränk und dem weißen Pulver auf einer After-Work-Party, was auch immer es war, dröhnte ihm noch am nächsten Tag der Kopf."
Womöglich. Bier und Kokain intus, aber Herr Vetter sieht da nur die Möglichkeit eines Fehlverhaltens.
Wäre sein Mandant von einem alkoholisierten und unter Koks stehenden Fahrer verletzt worden, dann gäbe es für Herrn Vetter zu 100% kein "womöglich".
dr. pop am :
The other one am :
Was ein Anwalt im Sinne seines Mandanten vor Gericht anstellt ist eine Sache.
Wenn ein Anwalt in seinem persönlichen/privaten Blog klare Straftaten verniedlicht ist das, nach meiner Ansicht, nicht in Ordnung.
Oder es zeigt einen deutlichen Mangel an Moral.
DJ Teac am :
Alle Rechte für den Täter, und der Polizei das Leben so schwer wie nur möglich zu machen.
Zumindest hat es für mich genau diesen Beigeschmack.
dr. pop am :
mpmario am :
MarcFA am :
The other one am :
mpmario am :
Nick am :
Das wird in Ländern schon so gehandhabt und funktioniert da auch gut, da man ohne Hände viel schlechter stehlen kann.
Aber... ach nee, da war ja dieses Rechtssystem was wir hier haben von wegen Menschenrechte und so einen Scheiß, das ist echt voll doof!
The other one am :
Wie ist das bei Mundraub? Kassieren die da den Unterkiefer ein?
Gloria am :
Bei uns können keine zwölf vollkjommen ahnungslosen Dummbacken nach einem unsachlichen Spektakel zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft über Wohl und Wehe (evtl. sogar das Leben) eines Menschen entscheiden.
Bei uns ist auch für noch nicht überführte Straftäter der Pranger nicht vorgesehen.
Im Bereich der Kleindelikte, wenn denn die Sachlage vollkommen eindeutig erscheint, würde ich einem sehr erfahrenen Supermarktleiter allerdings nachsehen, wenn er ein wenig indiskret handelt.
Allerdings auch das nur in engen Grenzen (siehe Beiträge elf und zwölf).
DJ Teac am :
Für verurteilte Straftäter allerdings auch nicht.
Gloria am :
The other one am :
Archer am :
Und zum Glück habe wir noch keine Pranger oder Käfige, wie im "alten Bremen" des 15. Jahrhunderts. Oder den USA. Bevor niemand tatsächlich einer Straftat vor Gericht schuldig bekannt wurde, kann es - mag es noch so eindeutig sein - nicht "vorgeführt" werden. Und sollte es nicht einmal danach. Sorry, aber das weckt Erinnerungen an "Ich bin am Ort das größte Schwein und lass' mich nur..."
Klardenker am :
The other one am :
Wie alt bist Du denn?
Ich kann mich da an nichts erinnern.
Tim Landscheidt am :
Als falsch Beschuldigter fände ich aber den Kassenbereich wesentlich sympathischer, wo die anderen Kunden sehen können, dass die Sachlage nicht so eindeutig ist, als aus dem Gang in das und aus dem Lager sich ihren (Fehl-) Schluss herzuleiten.
Klodeckel am :
Erstens hätte der LD dabei eine herrliche Ausrede parat, falls ihn tatsächlich jemand aus seinem Bekanntenkreis beobachtet hat: "Das war nur ein falscher Verdacht/Alarm, sonst hätten die mich mit nach hinten ins Büro mitgenommen."
Zweitens lässt sich im Stehen an der Kassenzone nicht in Ruhe eine Anzeige schreiben, von einer Durchsuchung (bis auf die Unterhose nackich machen) ganz zu schweigen.
Drittens besteht permanent das Risiko, dass der Verdächtige sich im Getümmel der Leute des Diebesguts entledigt und/oder stiften geht oder gar ein Handgemenge provoziert.
Was mir dagegen gefallen würde, ist die Art, wie in den USA mit Ladendieben umgegangen wird: Nämlich dass sie von uniformierten Polizisten mit Handschellen auf dem Rücken durch den gesamten Laden nach draußen ins Polizeiauto verfrachtet werden. In Deutschland undenkbar....
Tim Landscheidt am :
hdrs am :
The other one am :
Auf eine Verurteilung wegen einer unbestimmten Straftat warte ich ja auch noch.
§ 666 TGB (Teuflisches Gesetzbuch) Strafe als Selbstzweck
1) Jeder hat ja irgendwas auf dem Kerbholz. So oder so.
2) Der Strafrahmen kann frei gewählt werden.
Mariha am :