In den Knast für geklaute Rouladen
Roland hat mich auf einen Bericht vom 19. März 2011 im "Ostfriesischen Kurier" hingewiesen, den er mir auch eingescannt als Bild geschickt hat. Veröffentlichen möchte ich ihn nicht einfach, online findet man (ich zumindest) ihn auch nicht. Daher hier eine Zusammenfassung:
Mich interessiert die Anzahl der vorhergehenden Taten. Wir haben hier in Bremen ja schon genug Ladendiebe gehabt, die weit über 100 offene Anzeigen wegen Ladendiebstahls hatten und nur frecht gegrinst haben, als sie den Laden verließen.
Ein 58-jähriger Mann ist zu einer einmonatigen Haftstrafe verurteilt worden. In einem Supermarkt in Hagen hatte er vier Rouladen im Wert von 11,63€ in seine Jacke gesteckt, an der Kasse aber nur eine Zeitung bezahlen wollen.Dazu sollte man jetzt wissen, dass es sich bei dem Mann um einen einschlägig vorbestraften Wiederholungstäter handelte. So ganz überzogen scheint die Reaktion des Richters also nicht gewesen zu sein. Dieser relativ kleine Diebstahl hat vermutlich nur das sprichwörtliche Fass zum Überlaufen gebracht hat.
Mich interessiert die Anzahl der vorhergehenden Taten. Wir haben hier in Bremen ja schon genug Ladendiebe gehabt, die weit über 100 offene Anzeigen wegen Ladendiebstahls hatten und nur frecht gegrinst haben, als sie den Laden verließen.
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Kommentare
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Klodeckel am :
Wieso sollte dann ein vergleichsweise harmloser Ladendieb mit über 100 Diebstählen in den Knast gehen?
dr. pop am :
rusama am :
Necro2k am :
Ezekiel am :
zaddeln am :
The other one am :
m-i-c-h-a am :
Abbo T.Karin am :
The other one am :
Abbo T.Karin am :
Gloria am :
Dabei spielt auch das Alter des Täters eine Rolle. Das Jugendstrafrecht kennt sehr viel Geduld, weil erfahrungsgemäß viele von diesen Tätern mit ein wenig Reife ohne harte Strafe zu Verstand kommen. Wenn die Leute älter werden, geht es dann aber irgendwann wirklich los. Da kommen dann Männer sogar wegen absurd anmutender Delikte in den Knast.
Inwieweit Obdachlose, Alkoholiker und Drogenabhängige von der Justiz nochmal gesondert behandelt werden, kann ich nicht einschätzen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass man Obdachlose nicht für ein Delikt mit einem gemütlichen Winterquartier im (wegen Diebstahls naturgemäß offenen Strafvollzug) belohnen möchte.
Horst-Kevin am :