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Trickbetrug (erfolgreich)

Erinnert ihr euch noch an dieses Video, in dem ich euch Anfang Februar vorgeführt habe, wie ein bestimmter Trickbetrüger vorgeht?

Nun hat der selbe Mann mit der selben Masche bei einer meiner Mitarbeiterinnen erfolgreich einen kleinen dreistelligen Betrag erbeutet. Auch, wenn's gerade gemein klingt: Selber Schuld.

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Kommentare

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Ingmar am :

Wieso selber Schuld? Am Ende fällt es doch auf dich zurück, oder?

Stephan535 am :

Ich weiß ja nicht, wie es bei Björn ist - aber dass der Laden den Schaden trägt, wäre eher ungewöhnlich.

The other one am :

So würde ich das auch sehen.

"Auch, wenn's gerade gemein klingt: Selber Schuld."

Das geht wohl auf die Kappe der Angestellten.

Klodeckel am :

Ich will niemandem was unterstellen. Aber in dem Fall könnte sich die Mitarbeiterin als doppeltes Opfer sehen, was dazu führen könnte, dass sie ihren Schaden selbst wieder ausgleicht - und sich moralisch dabei auch noch im Recht fühlt. Hier ist Björns Fingerspitzengefühl und Menschenkenntnis gefragt, sonst kann der Schuss nach hinten los gehen.

The other one am :

Ok, ich gebe es jetzt auf.

Klardenker am :

Filmt bei dir die Kamera an der Kasse eigentlich auch nur die Hände oder ist da auch das Gesicht zu erkennen?

LGMA am :

Hm, soll das auf ein "Es ist nich klar, welcher Mitarbeiter es war" hinauslaufen ?!

Für gewöhnlich erfolgt doch irgendeine Anmeldung an der Kasse, sei es über Benutzer/PW oder Barcode ... damit auch jeder Kunde auf dem Bon lesen kann "Herr XXX hat sie bedient" oder "Bediener: XXX" ...

Madner Kami am :

Das Gesicht des MA ist doch relativ eindeutig zu erkennen, zumindest wenn man ihn kennt. Es geht bei der Frage des VP um den Kunden.

Aurich02 am :

Wieso selber Schuld? Es ist Björns Aufgabe die Mitarbeiter entsprechend zu Schulen. Und wenns ne andere Mitarbeiterin war die das nicht wusste?
Ich würde sagen das Björn da sehr stark eine gewisse Mitschuld trägt.

Sam am :

Da kannste wohl von ausgehen das jeder bei Björn das weiss und darauf zu achten hat.

tyler am :

Du meinst wirklich, dass Björn solche Betrugsvideo im Blog verlinkt aber seine Mitarbeiter nicht darauf hinweist?

Sam am :

Geht hier bei uns mittlerweile wohl auch um, stand heute in der Tageszeitung das es schon in mehreren Geschäften zu solchen Trickbetrugsfälleb gekommen ist, ebenfalls um jeweils mehrere hundert Euro.

Archer am :

Ich frage mich nur gerade, wie man einen "kleinen, dreistelligen Betrag" dabei erbeuten soll. Hat der nen 500er gewechselt, oder was?

"Beute" wäre ja Gesamtgewinn minus Einsatz.

DJ Teac am :

Ich kapier sowieso nicht warum man den Leuten das Geld überhaupt erst wechselt.
Ich kann noch nachvollziehen wenn einer zB. nen 500er hat und den kleiner möchte.
Aber umgekehrt?

Da müssen doch schon die Alarmglocken läuten.

Gloria am :

@ DJ Teac, neben dem Thema:

Kurz vor Ostern ist rum. Wie geht es Dir? Hast Du schon Untersuchungsergebnisse?

Birke am :

Nach diesem Vorfall würde ich die Mitarbeiter noch mal explizit auf diese Form des Betruges schulen und darauf hinweisen das KEIN Geld an der Kasse gewechselt wird!! (Ausnahme vielleicht mal ein 2 Euro Stück für den Einkaufswagen)

Bei mir bekommt die Kundschaft auch nichts gewechselt!
Bin nicht dazu verpflichtet, und wenn einer dumm macht wird einfach der/die Filialverantwortliche von mir gerufen, der/die darf sich dann mit dem rumärgern (und trägt dann auch die Verantwortung).

Vielleicht ein kleiner Tipp:
Ich sammel diese Einkaufswagenchips,
und manchmal habe ich die dann dopplt und dreifach, bzw ich bekomme einfach häßliche, nicht bedruckte oder zerkratzte.
Die nehme ich dann mit zur Arbeit und habe ein, zwei davon stets in der Hosentasche. Kommt jemand mit einem größeren Schein und möchte den dann für den Einkaufswagen gewechselt haben, bekommt er einfach einen solchen Chip (und meine Kasse stimmt... :-P !)

PS
Ich hoffe die "verärgerte Bindehaut" hat sich wieder gut erholt!

DJ Teac am :

Wenn ich also nur einen 20€ Schein habe, Kleingeld für den Einkaufswagen benötige, und du nicht zufällig einen Chip dabei hast, hab ich Pech gehabt?

Birke am :

... und wenn ich dich nicht als Stammkunde kenne, klingel ich dem/der Filialverantwortlichen.
Für sowas riskiere ich ganz bestimmt keinen Ärger, denn ich muß alle paar Jahre eine Arbeitsanweisung die dieses Vorgehen vorschreibt unterschreiben.
Verstoße ich dagegen (Testkunde...), bekomme ich die Abmahnung und nicht der Kunde.

DJ Teac am :

Bei solch einem Affenzirkus würde ich garantiert auch kein Stammkunde werden wollen.
Beziehungsweise, ich würde direkt in den nächsten Laden gehen wo man vermutlich Kundenfreundlicher ist.

Man kann es mit solchen Dingen nämlich auch übertreiben.

Sam am :

Nee,dann man muss nicht mit einem 100 oder 200 Euro Schein einkaufen gehen, selbst wenn man gerade bei der Bank war, da gibts unter der Auszahlungsauswahl so einen Punkt der nennt sich "Stückelung", da kann man auch kleinere Scheine bekommen.
Nur um einen auf dicke Hose zu machen muss man keine fetten Scheine zum Supermarkt mitnehmen und schon garnicht nur um dann da zu wechseln.
Und wenn diese Trickbetrugsfälle gerade umgehen, und der Kunde kein Verständnis für eine Erklärung hat, dann soll er von mir aus woanders hingehen, für sowas werd ich nichts riskieren.

Trainman am :

Nur bei wenigen Geldautomaten. Da ich mit meiner Kreditkarte kostenlos an jedem beliebigen Geldspucker meine Scheine ziehen kann und das auch freizügig mache, maße ich mir an, das beurteilen zu können.

Erklärbär™ am :

Dann maßt du dir deutlich zu viel an.

El Nico am :

Das stimmt aber tatsächlich weitgehend. Zumindest hier im Köln/Bonner Raum (und meiner Beobachtung nach ist es in Hamburg und München ähnlich) sind die Volks-/Raiffeisenbank-Automaten die einzigen(!), bei denen man die Stückelung auswählen kann und das auch erst seit 3-4 Jahren - die Hessen waren da schon wesentlich früher dran. Spaßkasse, Direktbanken, Ackermann... Überall gibt der Automat "nach Gutdünken" aus.

labertasche am :

...weswegen ich inzwischen dank gebührenfreien Abhebens dazu übergehe, mein Geld 40- bzw. 45-Euro-weise abzuheben. Ich finde es nämlich schon lästig, Fünfziger im Portemonnaie spazieren zu tragen. Da sich meine Einkäufe meistens deutlich unter diesem Betrag bewegen, habe ich auch gerne kleinere Scheine, und da die örtliche Spaßkasse gelegentlich sogar meint, bei einer Abhebung von 50€ einem so einen Riesenschein ausspucken zu müssen, hebe ich halt so wenig ab, dass der Automat zur Stückelung gezwungen wird (ja ja, ich weiß: ich böser Automatenverscheißerer, ich). Weiß auch gar nicht, wo das Problem liegt. Meines Wissens verarbeiten selbst ältere Geldautomatenmodelle mindestens vier verschiedene Scheinsorten. Würde man den Fünfziger überspringen, könnte man mit den Sorten 5, 10, 20 und 100 trotzdem dafür sorgen, dass die, die große Summen abheben, auf Wunsch auch große Scheine erhalten - und die "Normalabheber" würden auch Geld bekommen, mit dem man sich nicht in jeder Bäckerei und jedem Taxi zum Obst macht.

Fingerhut86 am :

Ich finde eher das umgekehrte Schlimm.

Wenn ich mal ein paar hundert Euro bei meiner Sparkasse abhebe bekomme ich alles in kleinen 50ern und die letzten 1-20 hunderter in 20 und vielen 10nern oder sogar 5ern.

Da rennt man dann am Ende mit 30 Scheinen im (1 cm dickeren) Geldbeutel umher.

JuliaR am :

Also meine Kassiererinnen haben auch das Verbot an der Kasse Gld zu wechseln !! Es ist einfach schon zu oft etwas in der Richtung irgendwo passiert. Wenn jemand einen größeren Schein wechseln möchte, sollen sie mich rufen und ich mache das selber mit dem Tresorgeld.

Aber was mich jetzt mal interessieren würde :
Wieso schreibst Du dass die Kassiererin selber schuld ist ?? Muss sie die Differenz aus der eigenen Tasche wieder ausgleichen ????? :-O

questionmark am :

In meiner Zeit an der Tankstelle (inzwischen gut 10 Jahre her) mussten Kassendifferenzen von den Mitarbeitern immer selbst ausgeglichen werden.

Trinkgeld durfte anteilig behalten werden.

Im Lebensmitteleinzelhandel ist mir diese Praxis bisher nicht begegnet. Weder, dass Trinkgeld angenommen/behalten werden durfte, noch dass Kassendifferenzen aus eigener Tasche ausgeglichen werden mussten.

DerDieDas am :

ging mir auch so, allerdings ob das rechtens war?

questionmark am :

Genau aus diesem Grund (siehe Video) ist es den Kassenkräften bei uns strengstens untersagt, Kundengeld an der Kasse zu wechseln.

Ausnahme ist das Kleingeld für den Einkaufswagen, hier darf aber max. ein 20-€-Schein in kleinere Stückelung (10€/5€/2€/1€) gewechselt werden.

"Kleine" Scheine in "Große" zu wechseln ist gänzlich verboten. Das ist in der firmeninternen "Kassenleitlinie" neben einigen anderen Punkten festgelegt und jeder Kassenmitarbeiter unterschreibt jeweils zu Jahresbeginn, dass ihm/ihr diese Regelung bekannt ist und er/sie selbige einhält.

jones am :

Rein rechtlich gesehen:

Darf in diesem Fall der Chef dem Mitarbeiter die Summe vom Lohn abziehen?

Würde mich mal interessieren..

Desweiteren wundere ich mich, dass wie in dem verlinkten Video Mitarbeiter derart unrasiert und ungepflegt aussehend arbeiten dürfen...

tyler am :

Ich denke mal, sie hat damit gegen klare Absprachen verstossen. Eben um solche Fälle zu vermeiden gibt man ja Regeln wie "Nicht wechseln!" aus.
Wenn sie meint, dann doch wechseln zu müssen, dann auf eigenes Risiko.
Ohne jetzt Björns Mitarbeiterin damit verdächtigen zu wollen:
Grundsätzlich ist ja in solchen Fällen auch eine Komplizenschaft nicht ausgeschlossen. Kassiererin lässt sich wohlwollend betrügen, Ladeninhaber bezahlt, Kassiererin und Betrüger teilen das Geld.

Schaf Nase am :

Rein rechtlich gesehen fällt das alles unter das Stichwort "Arbeitnehmerhaftung". Demnach ist der Arbeitnehmer (AN) nur dann zum Ausgleich gezwungen, wenn ihm persönlich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Bei mittlerer Fahrlässigkeit ist nur noch eine anteilige Haftung gegeben, bei leichter Fahrlässigkeit haftet der AN überhaupt nicht.

Auf einen Trickbetrüger hereinzufallen ist sicherlich nicht grob fahrlässig, vermutlich nicht einmal mittlere Fahrlässigkeit (denn die Trickbetrüger nutzen genau die leichte Fahrlässigkeit die immer wieder vorzufinden ist aus).

Der Verstoß gegen eine Arbeitsanweisung stellt alleine noch keine Fahrlässigkeit in diesem Sinne dar, weil der Verstoß selber noch nicht zwingend zu dem Schaden führt.

Sollte der Kassenmitarbeiter also seinen Lohn vor Gericht einklagen, , so stehen die Chancen nicht einmal schlcht, dass er den Prozess gewinnt.

Der Ladeninhaber müsste also das Gericht davon überzeugen, dass er die Mitarbeiter ausreichend in dieser Hinsicht belehrt hat, die Mitarbeiter den Sinn und Zweck des Wechselverbotes gekannt haben, dass das Wechselverbot praktikabel war und dass es geeignet war, diesen Sxchaden zu verhindern. Wenn der Ladeninhaber Pech hat, dann ist die Belehrung der Mitarbeiter nur mangelhaft gwesen und nicht ausreichend dokumentiert und schon bleibt der Schaden bei ihm.

Wenn der Ladeninhaber alles das nachweisen kann, dann ist dem Kassenmitarbeiter die Fahrlässigkeit vermutlich nachzuweisen, weil er wissen musste, dass er, wenn er gegen dieses begründete Wechselverbot verstößt, ganz besonders aufmerksam sein muss.


Das alles gilt nur, wenn der Arbeitgeber kein Mankogeld in entsprechender Höhe gewährt. Wird ein Mankogeld gewährt, so kann der Arbeitgeber auch ohne Nachweis der Fahrlässigkeit Regress bis zur Höhe des Mankogeldes nehmen, wenn der Schaden einem einzelnen Arbeitnehmer zuzweisen ist.

Blub am :

Hallo Björn,

ich habe zufällig etwas über diese Betrugsmasche im Supermarkt gelesen, dachte gleich an dich und wollte dir den Link dazu schicken, damit du gewarnt bist:
https://www.muenchen.tv/oeffentlichkeitsfahndung-diebe-ergaunern-1-500-euro-156539/

Von der hast du hier ja noch nicht berichtet. Nicht, dass da noch jemand bei dir auftaucht und damit deine Kassierer abzockt.

Viele Grüße
Blub

Klaus am :

Wie darf man sich denn das vorstellen? "Die Kassenkraft überprüfte daraufhin mit dem Mann die vorhandenen 50-Euro-Geldscheine in der Kasse nach dem Buchstaben"???
Hat die Kassiererin dem Mann nen Stapel 50er in die Hand gedrückt und meinte: "Sie schauen mal hier drin nach und ich nehm den anderen Stapel."???
Entweder lehnt man so etwas von vorn herein ab oder man sorgt dafür, dass zwischen Geld und "Kunden" ein entsprechender Sicherheitsabstand ist! Alles andere ist vollkommen idiotisch und sollte gegebenenfalls (je nach genauem Verlauf) auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben!

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