Trickbetrug (erfolgreich)
Erinnert ihr euch noch an dieses Video, in dem ich euch Anfang Februar vorgeführt habe, wie ein bestimmter Trickbetrüger vorgeht?
Nun hat der selbe Mann mit der selben Masche bei einer meiner Mitarbeiterinnen erfolgreich einen kleinen dreistelligen Betrag erbeutet. Auch, wenn's gerade gemein klingt: Selber Schuld.
Nun hat der selbe Mann mit der selben Masche bei einer meiner Mitarbeiterinnen erfolgreich einen kleinen dreistelligen Betrag erbeutet. Auch, wenn's gerade gemein klingt: Selber Schuld.
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Kommentare
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Ingmar am :
Stephan535 am :
The other one am :
"Auch, wenn's gerade gemein klingt: Selber Schuld."
Das geht wohl auf die Kappe der Angestellten.
Klodeckel am :
The other one am :
Klardenker am :
LGMA am :
Für gewöhnlich erfolgt doch irgendeine Anmeldung an der Kasse, sei es über Benutzer/PW oder Barcode ... damit auch jeder Kunde auf dem Bon lesen kann "Herr XXX hat sie bedient" oder "Bediener: XXX" ...
Madner Kami am :
Aurich02 am :
Ich würde sagen das Björn da sehr stark eine gewisse Mitschuld trägt.
Sam am :
tyler am :
Sam am :
Archer am :
"Beute" wäre ja Gesamtgewinn minus Einsatz.
DJ Teac am :
Ich kann noch nachvollziehen wenn einer zB. nen 500er hat und den kleiner möchte.
Aber umgekehrt?
Da müssen doch schon die Alarmglocken läuten.
Gloria am :
Kurz vor Ostern ist rum. Wie geht es Dir? Hast Du schon Untersuchungsergebnisse?
Birke am :
Bei mir bekommt die Kundschaft auch nichts gewechselt!
Bin nicht dazu verpflichtet, und wenn einer dumm macht wird einfach der/die Filialverantwortliche von mir gerufen, der/die darf sich dann mit dem rumärgern (und trägt dann auch die Verantwortung).
Vielleicht ein kleiner Tipp:
Ich sammel diese Einkaufswagenchips,
und manchmal habe ich die dann dopplt und dreifach, bzw ich bekomme einfach häßliche, nicht bedruckte oder zerkratzte.
Die nehme ich dann mit zur Arbeit und habe ein, zwei davon stets in der Hosentasche. Kommt jemand mit einem größeren Schein und möchte den dann für den Einkaufswagen gewechselt haben, bekommt er einfach einen solchen Chip (und meine Kasse stimmt... !)
PS
Ich hoffe die "verärgerte Bindehaut" hat sich wieder gut erholt!
DJ Teac am :
Birke am :
Für sowas riskiere ich ganz bestimmt keinen Ärger, denn ich muß alle paar Jahre eine Arbeitsanweisung die dieses Vorgehen vorschreibt unterschreiben.
Verstoße ich dagegen (Testkunde...), bekomme ich die Abmahnung und nicht der Kunde.
DJ Teac am :
Beziehungsweise, ich würde direkt in den nächsten Laden gehen wo man vermutlich Kundenfreundlicher ist.
Man kann es mit solchen Dingen nämlich auch übertreiben.
Sam am :
Nur um einen auf dicke Hose zu machen muss man keine fetten Scheine zum Supermarkt mitnehmen und schon garnicht nur um dann da zu wechseln.
Und wenn diese Trickbetrugsfälle gerade umgehen, und der Kunde kein Verständnis für eine Erklärung hat, dann soll er von mir aus woanders hingehen, für sowas werd ich nichts riskieren.
Trainman am :
Erklärbär™ am :
El Nico am :
labertasche am :
Fingerhut86 am :
Wenn ich mal ein paar hundert Euro bei meiner Sparkasse abhebe bekomme ich alles in kleinen 50ern und die letzten 1-20 hunderter in 20 und vielen 10nern oder sogar 5ern.
Da rennt man dann am Ende mit 30 Scheinen im (1 cm dickeren) Geldbeutel umher.
JuliaR am :
Aber was mich jetzt mal interessieren würde :
Wieso schreibst Du dass die Kassiererin selber schuld ist ?? Muss sie die Differenz aus der eigenen Tasche wieder ausgleichen ?????
questionmark am :
Trinkgeld durfte anteilig behalten werden.
Im Lebensmitteleinzelhandel ist mir diese Praxis bisher nicht begegnet. Weder, dass Trinkgeld angenommen/behalten werden durfte, noch dass Kassendifferenzen aus eigener Tasche ausgeglichen werden mussten.
DerDieDas am :
questionmark am :
Ausnahme ist das Kleingeld für den Einkaufswagen, hier darf aber max. ein 20-€-Schein in kleinere Stückelung (10€/5€/2€/1€) gewechselt werden.
"Kleine" Scheine in "Große" zu wechseln ist gänzlich verboten. Das ist in der firmeninternen "Kassenleitlinie" neben einigen anderen Punkten festgelegt und jeder Kassenmitarbeiter unterschreibt jeweils zu Jahresbeginn, dass ihm/ihr diese Regelung bekannt ist und er/sie selbige einhält.
jones am :
Darf in diesem Fall der Chef dem Mitarbeiter die Summe vom Lohn abziehen?
Würde mich mal interessieren..
Desweiteren wundere ich mich, dass wie in dem verlinkten Video Mitarbeiter derart unrasiert und ungepflegt aussehend arbeiten dürfen...
tyler am :
Wenn sie meint, dann doch wechseln zu müssen, dann auf eigenes Risiko.
Ohne jetzt Björns Mitarbeiterin damit verdächtigen zu wollen:
Grundsätzlich ist ja in solchen Fällen auch eine Komplizenschaft nicht ausgeschlossen. Kassiererin lässt sich wohlwollend betrügen, Ladeninhaber bezahlt, Kassiererin und Betrüger teilen das Geld.
Schaf Nase am :
Auf einen Trickbetrüger hereinzufallen ist sicherlich nicht grob fahrlässig, vermutlich nicht einmal mittlere Fahrlässigkeit (denn die Trickbetrüger nutzen genau die leichte Fahrlässigkeit die immer wieder vorzufinden ist aus).
Der Verstoß gegen eine Arbeitsanweisung stellt alleine noch keine Fahrlässigkeit in diesem Sinne dar, weil der Verstoß selber noch nicht zwingend zu dem Schaden führt.
Sollte der Kassenmitarbeiter also seinen Lohn vor Gericht einklagen, , so stehen die Chancen nicht einmal schlcht, dass er den Prozess gewinnt.
Der Ladeninhaber müsste also das Gericht davon überzeugen, dass er die Mitarbeiter ausreichend in dieser Hinsicht belehrt hat, die Mitarbeiter den Sinn und Zweck des Wechselverbotes gekannt haben, dass das Wechselverbot praktikabel war und dass es geeignet war, diesen Sxchaden zu verhindern. Wenn der Ladeninhaber Pech hat, dann ist die Belehrung der Mitarbeiter nur mangelhaft gwesen und nicht ausreichend dokumentiert und schon bleibt der Schaden bei ihm.
Wenn der Ladeninhaber alles das nachweisen kann, dann ist dem Kassenmitarbeiter die Fahrlässigkeit vermutlich nachzuweisen, weil er wissen musste, dass er, wenn er gegen dieses begründete Wechselverbot verstößt, ganz besonders aufmerksam sein muss.
Das alles gilt nur, wenn der Arbeitgeber kein Mankogeld in entsprechender Höhe gewährt. Wird ein Mankogeld gewährt, so kann der Arbeitgeber auch ohne Nachweis der Fahrlässigkeit Regress bis zur Höhe des Mankogeldes nehmen, wenn der Schaden einem einzelnen Arbeitnehmer zuzweisen ist.
Blub am :
ich habe zufällig etwas über diese Betrugsmasche im Supermarkt gelesen, dachte gleich an dich und wollte dir den Link dazu schicken, damit du gewarnt bist:
https://www.muenchen.tv/oeffentlichkeitsfahndung-diebe-ergaunern-1-500-euro-156539/
Von der hast du hier ja noch nicht berichtet. Nicht, dass da noch jemand bei dir auftaucht und damit deine Kassierer abzockt.
Viele Grüße
Blub
Klaus am :
Hat die Kassiererin dem Mann nen Stapel 50er in die Hand gedrückt und meinte: "Sie schauen mal hier drin nach und ich nehm den anderen Stapel."???
Entweder lehnt man so etwas von vorn herein ab oder man sorgt dafür, dass zwischen Geld und "Kunden" ein entsprechender Sicherheitsabstand ist! Alles andere ist vollkommen idiotisch und sollte gegebenenfalls (je nach genauem Verlauf) auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben!