Die Umkleberin
Auf einer relativ teuren (immerhin 3,89€) Packung mit frischen Bio-Teigwaren klebte ein Sonderpreisetikett mit dem aufgedruckten Preis 1,50€. Allerdings war der Strichcode der Packung nicht entwertet, so dass mein Mitarbeiter an der Kasse die Packung zunächst über den Scanner zog und der Kundin nachträglich und gutgläubig die Gutschrift ausstellte.
Was er in dem Moment nämlich nicht wusste, war die Tatsache, dass die Kundin selber das Preisetikett von einer anderen (reduzierten) Ware abgeknibbelt und schließlich auf ihre Frischteignudeln geklebt hat. Das aufgedruckte Mindesthalbarkeitsdatum war noch lange nicht erreicht und so hat die Frau sich selber einen schönen Rabatt gegeben.
Nun heißt es abwarten. Nachträglich brauchen wir sie auf diese Sache im Grunde nicht mehr anzusprechen, da würde sie alles abstreiten. Aber ich könnte mir vorstellen, dass sie wiederkommt und diese Masche noch einmal probieren wird.
Was er in dem Moment nämlich nicht wusste, war die Tatsache, dass die Kundin selber das Preisetikett von einer anderen (reduzierten) Ware abgeknibbelt und schließlich auf ihre Frischteignudeln geklebt hat. Das aufgedruckte Mindesthalbarkeitsdatum war noch lange nicht erreicht und so hat die Frau sich selber einen schönen Rabatt gegeben.
Nun heißt es abwarten. Nachträglich brauchen wir sie auf diese Sache im Grunde nicht mehr anzusprechen, da würde sie alles abstreiten. Aber ich könnte mir vorstellen, dass sie wiederkommt und diese Masche noch einmal probieren wird.
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Kommentare
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blogleser am :
eine alternative wären vielleicht sonderpreis barcodes? nicht so leicht nachzumachen
questionmark am :
questionmark
questionmark am :
brasilblogger am :
Kampfschmuser am :
@blogleser
Über den Barcode ist die elegantere Methode sich einen Betrug einzuhandeln.
Erklärbär™ am :
rusama am :
Erklärbär™ am :
Abbo T.Karin am :
The other one am :
rusama am :
Erklärbär™ am :
Sollen wir die Schwanzlängen vergleichen? Oder ziehst du dort auch den kürzeren?
Abbo T.Karin am :
Sollen wir die Schwanzlängen vergleichen? Oder ziehst du dort auch den kürzeren?
Jurist? Das läßt Ihre Ausdrucksweise garnicht vermuten.
rusama am :
Erklärbär™ am :
Oder anders: In unserem Bereich gilt nicht das Sprichwort "Wer ficken will, muss freundlich sein", sondern "Gute Mädchen kommen in den Himmel, böse überall hin". Auch wenn ich nun nicht wirklich ein Mädchen bin.
Razool am :
Erklärbär™ am :
der_wahre_pop am :
The other one am :
der_wahre_pop am :
Erklärbär™ am :
der_wahre_pop am :
The other one am :
Das hebt die Stimmung wenn man sieht, dass es anderen noch viel schlechter geht.
der_wahre_pop am :
The other one am :
Für einen Zweit-Account müsste ich ja noch eine Fritz-Box kaufen, dafür reicht mein Geld nicht.
der_wahre_pop am :
Anja am :
Erklärbär™ am :
Wenn man mit ihnen diskutiert, dann stellt man recht schnell fest, dass sie im Grunde Hilfe benötigen. Und hier sollten wir als Internet-Community nicht die Augen verschließen, sondern helfen.
rusama am :
http://www.addletters.com/diploma-generator.htm
rusama am :
Schaf Nase am :
Approved!
Das Niveau sinkt!
Erklärbär™ am :
woher weißt du, ob ich nicht per UMTS-Datenkarte frisch aus dem großösterreichischen Netz meine Beiträge am gerade abgelaufenen Tag gesendet habe?
Im Übrigen kann ich "Schaf Nase" nur zustimmen.
rusama am :
Horst-Kevin am :
Abbo T.Karin am :
I killed the Girl am :
Dodger am :
Offiziell heißt es doch das die Preisschilder ohnehin nicht bindend sind, sondern nur eine Aufforderung an den Kunden einen Preisvorschlag einzureichen sind. Wenn der Kunde jetzt an der Kasse einen anderen Vorschlag einreicht (mündlich, schriftlich,...) liegt es ja am Händler ob er diesen Preis annimmt oder nicht.
In der Realität ist das natürlich genauso unrealistisch wie die Erwartung das ich als Kunde die Preise für meine 100 Artikel im Kopf habe und den Kaufvorgang unterbrechen kann, wenn ein Preis nicht mit dem Regal übereinstimmt.
Aber gegen ein Hausverbot spricht natürlich trotzdem nichts.
OxKing am :
topas am :
Zusammen mit einem Hausverbot sollte dann eine einfache und stabile Basis geschaffen sein.
Der oben genannte §263 ist schon etwas mutiger (hinsichtlich der Durchsetzbarkeit)
The other one am :
Das war ja zu erwarten.
Klodeckel am :
The other one am :
SylarXYZ am :
Knoetchen am :
The other one am :
The other one am :
Svenja-and-the-City am :
Mavez am :
Dort hat jemand über einige Zeit mit Selbstgedruckten Preisschildern Elektroartikel zu Spottpreisen an der Kasse bekommen.
Jürgen am :
Mapaed am :
es gibt ja immer wieder Leute die meinen "intelligenter" zu sein als die Shopbetreiber.
Bei folgendem (nicht neuem) Artikel wurden Werbeaussagen auf die Probe gestellt:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,754593,00.html
Ansonsten:
Es gibt immer noch genügend Leute die meinen sich durch Betrug (§263) oder Ladendiebstahl einen Vorteil verschaffen zu können.
Was sie kurzfristig auch schaffen.
But on the long run ...
Man sieht sich ja mehr als einmal im Leben.
Denn: Niemand lässt sich gerne übervorteilen und bestehlen.
Und sobald die Methode und die anwendende Person bekannt ist ... ist die Identifikation der illegal handelnden Person möglich.
Aber soweit denken die meisten halt nun mal nicht.
Wäre ja zuviel erwartet von der Menschheit ...
Viva am :
Abbo T.Karin am :