Diebstahlsversuch oder verpeilt?
Eine als Stammkundin bekannte Frau mittleren Alters stand an der Kasse und wartete etwa an dritter Position in der Schlange. Plötzlich scherte sie aus und ging hinter den anderen Kunden vorbei in Richtung Ausgang. Als sie dabei die Antenne der Warensicherungsanlage passierte, löste diese Alarm aus. Die Kundin hielt inne, zog ihr Handy aus der Tasche und drückte es sich ans Ohr.
In ihrem Rucksack befanden sich zwei Flaschen Alkohol, deren Köpfe mitsamt der anhängenden Warensicherungsetiketten aus dem Rucksack herausragten.
Ich wertete den Vorfall als klaren Diebstahlsversuch, sie beteuerte dagegen, dass sie die Flaschen natürlich bezahlen wollte und lediglich durch einen eingehenden Anruf abgelenkt wurde.
Naja, im Zweifelsfall für die Angeklagte und so beließen wir es bei dem freundlichen Hinweis an sie, sich vorsichtshalber zukünftig nicht mehr ablenken zu lassen, da das doch schnell für einen Ladendiebstahl gehalten werden kann.
Sie schien es verstanden zu haben, wirkte verständnisvoll, bezahlte die beiden Flaschen und ging…
In ihrem Rucksack befanden sich zwei Flaschen Alkohol, deren Köpfe mitsamt der anhängenden Warensicherungsetiketten aus dem Rucksack herausragten.
Ich wertete den Vorfall als klaren Diebstahlsversuch, sie beteuerte dagegen, dass sie die Flaschen natürlich bezahlen wollte und lediglich durch einen eingehenden Anruf abgelenkt wurde.
Naja, im Zweifelsfall für die Angeklagte und so beließen wir es bei dem freundlichen Hinweis an sie, sich vorsichtshalber zukünftig nicht mehr ablenken zu lassen, da das doch schnell für einen Ladendiebstahl gehalten werden kann.
Sie schien es verstanden zu haben, wirkte verständnisvoll, bezahlte die beiden Flaschen und ging…
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Kommentare
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Erklärbär™ am :
Wie es im von mir subventionierten Bremen ist, weiß ich nicht. Ich vermute aber, dass sie außer unserem Geld dort auch unser Rechtssystem übernommen haben.
Mr.Burnett am :
"Unser Rechtssystem"
Wow, im eigenen Landen ein eigenes Rechtssystem.
Damit erklärt sich dann auch, wieso du und nicht die Strafverfolgungsbehörden entscheiden können, ob ein Straftatbestand erfüllt ist.
Spannend auch, dass du mit deinen Steuereinnahmen selbst entscheiden darfst wohin sie fließen. (Heute nach Bremen, morgen nach Meck-Pom?)
(Oder der ganze Kommentar ist völliger Schwachsinn!)
MiniMoppel am :
JeriC am :
"In meinem Land ist es so, dass bei Waren in ver-/geschlossenen Behältnissen wie Rücksäcken, Jacken, Taschen o.ä. die vorliegende Straftat erfüllt ist."
vgl.
"zwei Flaschen Alkohol, deren Köpfe mitsamt der anhängenden Warensicherungsetiketten aus dem Rucksack herausragten."
Merkste was? Oder ist das Merken in DEINEM Land nicht möglich?
Emilia am :
The other one am :
Klodeckel am :
Svenja-and-the-City am :
Ich war einmal beim Einkauf in einem Hobbyladen so in ein Gespräch vertieft, dass wir beide mit den Waren unbezahlt einfach rausgegangen sind. Und das waren total viele Artikel. Niemand hielt uns auf. Ich habe es erst ein ganzes Stück später bemerkt und bin mit hochrotem Kopf zurückgestöckelt, um zu bezahlen. Puh, das war knapp. Das hätte mir keiner geglaubt.
Sabanja am :
lustigerweise war uns das am gleichen tag schon einmal passiert.. wir waren vorher in unserer stammcocktailbar ne runde billard spielen und haben dazu cola getrunken.. und nach dem spiel sind wir einfach rausgegangen.. und im bus haben wir dann gemerkt, dass wir die cola gar nicht bezahlt hatten.. sind dann auch wieder zurück und haben bezahlt.. schien auch niemandem aufgefallen zu sein.
jedenfalls hat uns niemand drauf angesprochen.
sowas kann wirklich mal passieren (oder auch zweimal )
The other one am :
Doch. Gerade in der Panik erwischt zu werden hat man schnell mal etwas falsches in den Rucksack gestopft.
Hamburger Jung am :
rusama am :
Hamburger Jung am :
Archer am :
Alice am :