Frage zur Urlaubsplanung
Dominic hat mich angemailt:
1. Ein Supermarkt benötigt eine bestimmte Mindestbesetzung. Und die fast immer. Man kann nicht einfach wie z.B. ein Handwerksbetrieb Betriebsferien machen oder die Kunden ein paar Tage vertrösten.
2. Stark damit verknüpft ist die Tatsache, dass nicht jeder Mitarbeiter in allen Abteilung eingesetzt werden kann. Es gibt z.B. Kassiererinnen, Packer, Aushilfen f. Leergut, Wurstverkäuferinnen, Fleischer…
3. Gerade im Lebensmittelhandel arbeiten viele Mütter in Teilzeitstellen. Die wollen oder müssen sogar meistens bis immer in den Ferien Urlaub haben.
Um alles "unter einen Hut" zu bekommen, wird der Plan eben möglichst früh erstellt, damit Kollisionen in den Schulferien vermieden werden können oder, wenn sie unvermeidlich sind, eine Lösung gesucht werden kann.
Diese Antwort spiegelt meine subjektive Meinung dazu wieder. Die Gründe dafür, warum es Regeln für die Urlaubsplanung gibt, können natürlich von Betrieb zu Betrieb vollkommen unterschiedlich sein.
Ich habe eine Frage zur Urlaubsplanung, da ich von diesem "Typ Urlaubsplanung" gerade selbst betroffen bin, ich habe vor kurzem meine neue Freundin kennengelernt und diese arbeitet in einem Supermarkt und hat auch schon den Urlaub für das ganze Jahr festgelegt/festlegen müssen.Ich würde spontan sagen, dass drei wesentliche Faktoren dabei eine Rolle spielen:
Warum ist es scheinbar üblich, seinen Urlaubsplan für das ganze Jahr festzulegen? Es ist doch eigentlich egal, wer von den Mitarbeitern anwesend ist, oder (für mich als Laien?)? Wenn Person XY, die normalerweise fürs Kühlregal zuständig ist im Urlaub ist, macht das dann in der Urlaubszeit eben Person YX, oder? Man kann doch eine Liste mit Bereichen, die an einem Tag abgedeckt werden sollten erstellen und dann morgens flexibel verteilen, wer was macht, wenn der, der dafür normalerweise zuständig ist nicht da ist. Warum wird also nicht einfach eine Liste erstellt, auf der die einzelnen Schichten mit der Anzahl der "Pflichtmitarbeiter", die anwesend sein sollten für jeden Tag drauf stehen, wo dann jeder einfach bei Bedarf seinen Urlaub eintragen kann, wenn an diesen Tagen noch "was frei" ist? Wo ist der Unterschied, bzw. was wäre so schlimm daran, wenn jemand z.B. am 10. Juni spontan vom 15. bis 20. Juni freinehmen möchte und er/sie das einfach spontan machen könnte, wenn dort noch Platz wäre? Muss man wirklich schon im Januar wissen, wann man im Dezember frei haben möchte? Das erscheint mir sehr unflexibel.
1. Ein Supermarkt benötigt eine bestimmte Mindestbesetzung. Und die fast immer. Man kann nicht einfach wie z.B. ein Handwerksbetrieb Betriebsferien machen oder die Kunden ein paar Tage vertrösten.
2. Stark damit verknüpft ist die Tatsache, dass nicht jeder Mitarbeiter in allen Abteilung eingesetzt werden kann. Es gibt z.B. Kassiererinnen, Packer, Aushilfen f. Leergut, Wurstverkäuferinnen, Fleischer…
3. Gerade im Lebensmittelhandel arbeiten viele Mütter in Teilzeitstellen. Die wollen oder müssen sogar meistens bis immer in den Ferien Urlaub haben.
Um alles "unter einen Hut" zu bekommen, wird der Plan eben möglichst früh erstellt, damit Kollisionen in den Schulferien vermieden werden können oder, wenn sie unvermeidlich sind, eine Lösung gesucht werden kann.
Diese Antwort spiegelt meine subjektive Meinung dazu wieder. Die Gründe dafür, warum es Regeln für die Urlaubsplanung gibt, können natürlich von Betrieb zu Betrieb vollkommen unterschiedlich sein.
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Kommentare
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The other one am :
Dieser Urlaub steht dann dem Mitarbeiter zu. Sollte es nachträglich zu Verschiebungen kommen durch Krankheit von Kollegen oder anderen betriebsbedingten Gründen muss der Arbeitgeber für Stornogebühren und andere anfallende Kosten eintreten.
Über das Jahr hinweg kann man aber immer in Absprache mit Kollegen und Vorgesetzten seinen Urlaub verschieben. Aber ein Anspruch darauf besteht nicht.
Ich finde diese Lösung gut, man hat Planungssicherheit und bleibt nicht noch auf den Kosten sitzen, wenn dann tatsächlich betriebsbedingt irgendwas aus dem Ruder läuft.
LGMA am :
Bei uns ( >100 Mitarbeiter ) ist es fast unmöglich, das Leute aus selben Abteilungen gleichzeitig Urlaub nehmen, da man schlecht jemand "anders" in diese Abteilung stecken kann. Von daher wird am Ende des Jahres geschaut, welche Mitarbeiter wann Urlaub nehmen möchten und sollte es dort Überschneidungen geben, müssen die Leute untereinander geklären.
LGMA am :
ednong am :
Wir mußten den Urlaub komplett verplant haben bis zu Anfang Dezember des Vorjahres. Bis Ende Dezember hatte der Chef die Möglichkeit, zu widersprechen. Bei mir machte er es dann meist am 30.12. Damit hast du dann deinen Urlaub nicht verplant und quasi die A-Karte gezogen.
Gemacht wurde dieses selbst dann, wenn es mal 2 Tage Überschneidung gab mit einem anderen Mitarbeiterurlaub. Denn er war der Meinung, es hat nur ein Mitarbeiter in Urlaub zu sein. Und das bei eben 5-6 Wochen Anspruch eines jeden Mitarbeiters.
Manchmal sind die Vorstellungen etwas seltsam. Aus anderen Filialen kenn ich das allerdings wesentlich mitarbeiterfreundlicher.
Meine Antwort war dann dadrauf, dass ich mir zweimal Bildungsurlaub genehmigen ließ. Jedes Ding hat eben immer 2 Seiten ...
... aber albern fand ich es schon.
Archer am :
Mehr als 9 Monate im Voraus kann niemand dazu genötigt werden, seinen Urlaub festzulegen. Gibt ja auch geplante Schwangerschaften mir anschließendem Urlaub
Alles wird regelmäßig spätestens in der zweiten Instanz gekippt.
The other one am :
Wo steht das?
SasBer am :
Im November kann jeder, der möchte, Urlaub für das Folgejahr einreichen. Alles, was bis zum 30.11. eingereicht wird, wird gleichberechtigt behandelt. (Ob man am 05.11. oder am 17.11. einreicht, ist also egal.) Möchten zu viele in einem Zeitraum, sollen die sich einigen. Schaffen sie es nicht (ging bisher immer), kommen die Vorang-Regelungen im BUrlG zur Anwendung. Anfang Dezember genehmige ich die dann alle.
Dann steht schon mal der Grundplan für das Folgejahr und wer lange vorher einreichen wollte, z.B. um Spartarife beim Flieger mitnehmen zu können, kann das so ruhigen Gewissens machen.
Für Urlaub, der nach dem 30.11. eingereicht wird, gilt einfach. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Und genau da steckt meist das Problem. Immer die gleichen wollen dann spontan in den Urlaub, wenn schon etliche weg sind und meckern, dass sie keinen mehr genehmigt bekommen. Würde ich das mit dem November nicht machen, wäre das Urlaubschaos nur größer.
Ansonsten ist es so, dass einmal genehmigter Urlaub nicht mehr gestrichen werden kann. Klar kann der AN, weil er nett ist, den Urlaub verschieben, wenn Not am Mann ist. Ein Anrecht hat der AG darauf aber nicht. Ein AG, der einmal genehmigten Urlaub (auch, wenn zu wenig Personal da ist) wieder streichen will, verliert regelmäßig vor dem Arbeitsgericht. Und dann ist die Frage, wie weit die freiwilligen Regelungen gehen. Da plant man dann, mit drei befreundeten Pärchen zeitgleich in den Urlaub zu gehen. Bezahlt der AG dann aus Kulanz allen den Ausfall? So etwas gibt auch nur Streit.
Ich bin dafür zuständig, den Betrieb aufrecht zu erhalten. Ich weiss, es kann immer einer krank werden. Ich kann das unternehmerische Risiko nicht auf den AN abwälzen und genehmigten Urlaub streichen. Für so etwas sollte jeder einen Notfallplan haben (das wird immer vernachlässigt, ist aber wahnsinnig wichtig).
Natürlich kann man niemanden zwingen, den Urlaub schon vorher einzureichen. Ich selbst könnte gar nicht meinen ganzen Urlaub fest verplanen, da ich ein kleines Kind habe. Wenn das krank wird, brauche ich notfalls Urlaubstage (nein, ich bekomme keine 10 Tage von der Kasse). Wenn sich der AN darauf einlässt: bitteschön. Aber er ist nicht verpflichtet, den Urlaub im Vorjahr einzureichen.
Mithi am :
Worst Case Scenario: Mitte November fällt 3/4 der Belegschaft auf das sie ja noch 15-20 Tage 'Resturlaub' haben, die ja bis Jahresende[1] genommen sein müssen ... und jetzt kommst DU!
Und ja, spätestens im 2. Jahr ohne Planung würde das passieren.
cya, Mithi
[1] Ja, es gibt Möglichkeiten der "Mitzunehmen" die sind aber eingeschränkt und sie verschieben das Problem nur, sie lösen es nicht.
Bernd 08/16 am :
Ich begreif nicht, warum da überall so eine Wissenschaft draus gemacht wird. Klare Ansage: Je später du deinen Urlaub beantragst, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag betriebsbedingt (und da fallen alle von Björn aufgezählten Punkte rein) abgelehnt wird.
Klappt bei uns seit Jahren wunderbar, wer rummotzt ist selbst Schuld.
Beverly am :
WexStallion am :
Es sollte doch eigentlich feststehen, wieviel Leute aus Abteilung X gleichzeitig in Urlaub gehen können/dürfen/sollen und/oder wer wen bei was vertreten kann und wer nicht. Das sind entsprechende Vorgaben und da sollen sich die entsprechenden Leute eben vorher absprechen und abgesprochen einreichen.
Warum wird dann erst gesammelt und danach mal geguckt, ob es Überschneidungen gibt?
Grütze
Wex
Tom1973 am :
Sabanja am :