Skip to content

Post vom J.Kerler-Verlag

Momentan trudeln hier alle paar Tage per Fax oder – wie heute mal wieder – mit der gewöhnlichen Briefpost "Eintragungsanträge" ein, mit denen man sich als Gewerbetreibender zu vollkommen realitätsfremden Preisen in ein ebenso sinn-, wie wertloses "Onlineverzeichnis" eintragen lassen kann.

So zum Beispiel ganz aktuell vom "J. Kerler Verlag GmbH" in Ingolstadt, der die Website "meinbranchenbuch-bremen.de" betreibt. Unterschreibt man den Wisch, verpflichtet man sich für mindestens zwei Jahre und auch, die insgesamt 2827,44€ (monatlich 99 Euro netto) gleich am Stück vorab zu bezahlen.

Hier ist das Schreiben natürlich direkt im Altpapier gelandet. Ernsthaft Mitleid habe ich mit den Opfern solcher Methoden aber nicht: Wer das Kleingedruckte nicht liest, hat einfach nur selber Schuld. Was natürlich die Arbeitsweise dieses Kerl(er)s in keiner Weise befürworten oder gutheißen soll!!! Es ist und bleibt Abzocke.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Wickie79 am :

Diese Angebot sind wirklich das allerletzte. Gerne würde ich das immer mit dem Vermerk "Fickt euch!" zurückfaxen. Aber bevor ich dann ne Anzeige wegen Beleidgng bekomme....

DJ Teac am :

Ich frage mich gerade ob das überhaupt als Beleidigung gilt?

Ist ja eigentlich nur eine Aufforderung spaß zu haben 8-)

The other one am :

Hmmmm ....

http://i51.tinypic.com/6g8vba.jpg

Jürgen am :

Ich sag nur: Werbeartikel / umgekehrte Psychologie ;-)

Frank H. am :

Diese allgemeinen Kontaktinformationen sind kostenlos und vermutlich bereits vom Betreiber eingepflegt.

The other one am :

Ok, danke.

Und was gibt es für die 2.800 Schleifen?

Glitzert dann die Schrift?

brasilblogger am :

Top-Position, farbige Hervorhebung der Tabelle (z.B. Orange) - meine Vermutung.

However: In den Kerker mit dem Kerler...

The other one am :

Top-Position etc. verstehe ich ja noch, aber "meine Vermutung" ist schon komisch.

Was wollen die denn mit deinen Vermutungen? Und wie lassen die sich vermarkten?

ednong am :

Das ist der kostenlose Basis-Eintrag. Oder wie auch immer die den nennen.

Frank H. am :

Ne, der Basis-Eintrag kostet bereits 1.188 € im Jahr. Wer noch mal günstige 30 € im Monat mehr bezahlt darf sogar 5 statt 3 branchenbezogener Schlüsselwörter verwenden. Ich finde da sollte man echt zuschlagen. ;-)

ednong am :

Vielleicht sollte ich auch mal so eine DB betreiben. Die Daten bekommt man ja heute schon recht günstig -- und irgendeiner zahlt immer einen etwas anderen Eintrag.

Und das Inkasso läßt sich ja heut auch einfach abgeben ...
*grübel*

Dotzinger am :

Vor allem ist es erst einmal Spam

Timo am :

Ich habe das gleiche Schreiben bekommen. Nur für die Region Lübeck. Schon erstaunlich wie oft solche Schreiben kommen. Leider lohnen ich die Portokosten ja schon wenn nur 2 Unternehmen das Angebot annehmen.

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass noch viele darauf hereinfallen.

frischfisch am :

Gewerbeaufsicht und Staatsanwaltschaft Ingolstadt sehen keine Handhabe gegen dieses Unternehmen. Ich sehe nur folgende Möglichkeiten: 1.) Mehrfach 99 leere Seiten faxen, so dass beim Empfänger mehr Arbeit entsteht. 2.) Gewerbeaufsicht in Ingolstadt nerven. Tel. 0841-305-1510. 3.) Kontaktaufnahme mit der lokalen Handelskammer. Irgendjemand wird ein juristisches Schlopfloch finden und diesem Unternehmen die "Hölle heiß machen". 4.) Weitere Auskunft zu dem Unternehmen geben übrigens die Veröffentlicher der Pressetexte: Kommunikationswerk in Potsdam, Tel. 0331.201531-0 oder Pressebox in Karlsruhe, Tel. 0721-15118-0. Dort bekommt man unter Umständen auch eine "echte" Telefonnummer zu dem Unternehmen.

Frank Bachmann am :

Beim Surfen bin ich auf einen Artikel eines Rechtsanwalts getossen. Aus dem geht hervor, dass der Kerler Verlag schon seine Faxe gar nicht in dieser Aufmachung rausschicken darf und man sich dageben mit Erfolg zur Wehr setzen kann, weil es unerwünschte Werbung ist.

Demnach hat das Amtsgericht Hannover einem Betroffenen Recht gegeben, der vom Kerler Verlag verlangt hat, es zu unterlassen künftig solche Eintragungsofferten an ihn zu versenden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000€ fällig.

Wer so ein Schreiben erhält, kann also den Kerler Verlag demnach erfolgreich abmahnen und eine Unterlassungserklärung verlangen. Mahnt ein Anwalt ab, so muss der Kerler Verlag die Kosten ersetzen. Gibt J. Kerler die Unterlassungserklärung nicht ab, kann geklagt werden. In dem Fall hier ist der Verlag verurteilt worden und hatte auch sämtliche Kosten zu tragen.

Um diesen Kameraden, wie Timo schreibt die Hölle heißt zu machen, sollten möglichst viele Betroffene abmahnen und ggf. klagen.

Quelle: http://www.ralehmannundpartner.de/cms/front_content.php?idcat=4&idart=130

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen