Post vom J.Kerler-Verlag
Momentan trudeln hier alle paar Tage per Fax oder – wie heute mal wieder – mit der gewöhnlichen Briefpost "Eintragungsanträge" ein, mit denen man sich als Gewerbetreibender zu vollkommen realitätsfremden Preisen in ein ebenso sinn-, wie wertloses "Onlineverzeichnis" eintragen lassen kann.
So zum Beispiel ganz aktuell vom "J. Kerler Verlag GmbH" in Ingolstadt, der die Website "meinbranchenbuch-bremen.de" betreibt. Unterschreibt man den Wisch, verpflichtet man sich für mindestens zwei Jahre und auch, die insgesamt 2827,44€ (monatlich 99 Euro netto) gleich am Stück vorab zu bezahlen.
Hier ist das Schreiben natürlich direkt im Altpapier gelandet. Ernsthaft Mitleid habe ich mit den Opfern solcher Methoden aber nicht: Wer das Kleingedruckte nicht liest, hat einfach nur selber Schuld. Was natürlich die Arbeitsweise dieses Kerl(er)s in keiner Weise befürworten oder gutheißen soll!!! Es ist und bleibt Abzocke.
So zum Beispiel ganz aktuell vom "J. Kerler Verlag GmbH" in Ingolstadt, der die Website "meinbranchenbuch-bremen.de" betreibt. Unterschreibt man den Wisch, verpflichtet man sich für mindestens zwei Jahre und auch, die insgesamt 2827,44€ (monatlich 99 Euro netto) gleich am Stück vorab zu bezahlen.
Hier ist das Schreiben natürlich direkt im Altpapier gelandet. Ernsthaft Mitleid habe ich mit den Opfern solcher Methoden aber nicht: Wer das Kleingedruckte nicht liest, hat einfach nur selber Schuld. Was natürlich die Arbeitsweise dieses Kerl(er)s in keiner Weise befürworten oder gutheißen soll!!! Es ist und bleibt Abzocke.
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Kommentare
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Wickie79 am :
DJ Teac am :
Ist ja eigentlich nur eine Aufforderung spaß zu haben
The other one am :
Jürgen am :
Frank H. am :
Björn Harste am :
The other one am :
Und was gibt es für die 2.800 Schleifen?
Glitzert dann die Schrift?
brasilblogger am :
However: In den Kerker mit dem Kerler...
The other one am :
Was wollen die denn mit deinen Vermutungen? Und wie lassen die sich vermarkten?
ednong am :
Frank H. am :
ednong am :
Und das Inkasso läßt sich ja heut auch einfach abgeben ...
*grübel*
Dotzinger am :
Timo am :
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass noch viele darauf hereinfallen.
frischfisch am :
Frank Bachmann am :
Demnach hat das Amtsgericht Hannover einem Betroffenen Recht gegeben, der vom Kerler Verlag verlangt hat, es zu unterlassen künftig solche Eintragungsofferten an ihn zu versenden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000€ fällig.
Wer so ein Schreiben erhält, kann also den Kerler Verlag demnach erfolgreich abmahnen und eine Unterlassungserklärung verlangen. Mahnt ein Anwalt ab, so muss der Kerler Verlag die Kosten ersetzen. Gibt J. Kerler die Unterlassungserklärung nicht ab, kann geklagt werden. In dem Fall hier ist der Verlag verurteilt worden und hatte auch sämtliche Kosten zu tragen.
Um diesen Kameraden, wie Timo schreibt die Hölle heißt zu machen, sollten möglichst viele Betroffene abmahnen und ggf. klagen.
Quelle: http://www.ralehmannundpartner.de/cms/front_content.php?idcat=4&idart=130