Merkwürdiger Bierverkauf
David hat mir folgendes geschrieben:
Aber mal von der rechtlichen Seite abgesehen: So ein Verhalten ist absolut hässlich und wenn ein Einzelhändler meint, sich auf diese Weise seine Kunden verärgern zu müssen, wird er damit auf dauer Leben müssen. Wenngleich er ohne Kunden nicht lange überleben wird.
Bei unserem Laden wurde Bier einer lokalen Brauerei verkauft. Der Preis betrug 6 EUR für eine 1-Liter-Bierflasche mit Wiederverschluss. Über den Flaschen hing im Supermarkt ein Schild, das wörtlich besagt, dass die Flasche für 2,50 EUR wiederbefüllt werden kann. Leere Flasche wird also gegen eine neue Flasche für 2,50 EUR getauscht; das Behältnis hat also einen gewissen Pfandwert.Illegal ist das Verhalten nicht, es wurde ja nirgends erwähnt, wie lange das Angebot gültig ist. Zudem war das Angebot an die Allgemeinheit gerichtet.
Eine Woche nach dem Kauf wollte ich die Möglichkeit in Anspruch nehmen und die Flasche austauschen. Mittlerweile war das Bier wieder aus dem Sortiment und sein Stammplatz mit anderen Getränken belegt. Ich hatte dann einen Angestellten gefragt, was ich nun mit der Flasche machen soll - lapidar wurde mir mitgeteilt, dass das nur ein "freiwilliges" Angebot war und die Flasche auch nicht zurückgenommen wird.
Mich würde interessieren: Ist das wirklich erlaubt? Darf der Supermarkt das Bier in dieser Form bewerben und am nächsten Tag sagen, dass das Bier nicht mehr verkauft wird? Ich hatte das Bier unter der Annahme gekauft, dass ich es - zumindest während eines nennenswerten Zeitraum - für den vergünstigen Preis wiederbefüllen lassen kann. Ich finde dieses Vorgehen zumindest fragwürdig.
Aber mal von der rechtlichen Seite abgesehen: So ein Verhalten ist absolut hässlich und wenn ein Einzelhändler meint, sich auf diese Weise seine Kunden verärgern zu müssen, wird er damit auf dauer Leben müssen. Wenngleich er ohne Kunden nicht lange überleben wird.
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Kommentare
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Daniel am :
Aber trotzdem blöd :-/
rusama am :
der_wahre_pop am :
ronaldo am :
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/
http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
Archer am :
Ob das dann wirklich jemand einklagt, ist eine andere Sache. Aber vor Gericht - gerade ab LG und OLG - wäre das doch äußerst schnell erledigt, wenn der Streitwert drastisch steigt und sich die Verbraucherzentrale mit dranhängt.
Frank_H am :
Das gleiche gilt bspw. auch für Preisauszeichnungen in einem Schaufenster, die ebenfalls rechtlich nicht bindend sind, sondern eine Aufforderung an den Kunden ein konkretes Angebot für die beworbene Ware abzugeben.
MOW am :
The other one am :
Die paar 1-Liter-Bierflaschentrinker wird er wohl locker verschmerzen. Das ist eben das Problem, dieses Verhalten hat im Prinzip nie weiterreichende Konsequenzen.
edeka am :
2)könnte diese Story die örtliche Brauerei auch Interesieren.
3)Beschwere dich bei der zuständigen EDEKA Großhandlung die wird sich dieser Sache annehmen.
www.edeka.de
Du kannst auch den kurzen Dienstweg nehmen und noch einmal im Markt vorsprechen und den Marktleiter verlangen.Pfandbetrag selbst bestimmen;und dann nicht zurücknehmen das geht nicht
Luis am :
Wird sich ein Händler von der Zentrale was anhören müssen und den Weisungen folgen?
davidh am :
Ich unterstelle unserem EDEKA keine böse Absicht, glücklicherweise ist das Bier wieder im Sortiment. Ich war aber schon verduzt, welche Unverbindlichkeit der Markt an den Tag gelegt hat. Zumindest eine Rücknahme und Auszahlung des Differenzbetrag hätte ich erwartet, schon alleine damit die Flasche nicht in den Glascontainer wandern muss.
@Frank_H
Der Kunde kauft doch das Bier zum höheren Preis, _um_ diese Umtauschmöglichkeit in Anspruch zu nehmen. Dieser Deal ist ja in den 6 EUR enthalten - wie viele würden das Bier kaufen, wenn dieses Angebot nicht bestehen würde? So gut hat's nun auch wieder nicht geschmeckt