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Merkwürdiger Bierverkauf

David hat mir folgendes geschrieben:
Bei unserem Laden wurde Bier einer lokalen Brauerei verkauft. Der Preis betrug 6 EUR für eine 1-Liter-Bierflasche mit Wiederverschluss. Über den Flaschen hing im Supermarkt ein Schild, das wörtlich besagt, dass die Flasche für 2,50 EUR wiederbefüllt werden kann. Leere Flasche wird also gegen eine neue Flasche für 2,50 EUR getauscht; das Behältnis hat also einen gewissen Pfandwert.
Eine Woche nach dem Kauf wollte ich die Möglichkeit in Anspruch nehmen und die Flasche austauschen. Mittlerweile war das Bier wieder aus dem Sortiment und sein Stammplatz mit anderen Getränken belegt. Ich hatte dann einen Angestellten gefragt, was ich nun mit der Flasche machen soll - lapidar wurde mir mitgeteilt, dass das nur ein "freiwilliges" Angebot war und die Flasche auch nicht zurückgenommen wird.
Mich würde interessieren: Ist das wirklich erlaubt? Darf der Supermarkt das Bier in dieser Form bewerben und am nächsten Tag sagen, dass das Bier nicht mehr verkauft wird? Ich hatte das Bier unter der Annahme gekauft, dass ich es - zumindest während eines nennenswerten Zeitraum - für den vergünstigen Preis wiederbefüllen lassen kann. Ich finde dieses Vorgehen zumindest fragwürdig.
Illegal ist das Verhalten nicht, es wurde ja nirgends erwähnt, wie lange das Angebot gültig ist. Zudem war das Angebot an die Allgemeinheit gerichtet.

Aber mal von der rechtlichen Seite abgesehen: So ein Verhalten ist absolut hässlich und wenn ein Einzelhändler meint, sich auf diese Weise seine Kunden verärgern zu müssen, wird er damit auf dauer Leben müssen. Wenngleich er ohne Kunden nicht lange überleben wird.

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Kommentare

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Daniel am :

Kommt mir bekannt vor..."Wenns gut werden muss" hat eine Band- und Scheibenschleifmaschine für Hobbymodellbastler im Angebot, dafür gibts halt Bandschleifpapier zum nachkaufen, passt ja nicht jedes Band rein und es wird nur eine mitgeliefert. So..., die konnten selber keine Auskunft geben, wie lange es denn das passende 10er-Päckchen geben würde, weils ne ausländische Marke ist. Also heißt es auf Vorrat kaufen. Das Scheibenschleifpapier ist die Geringste Sorge, da passen die anderen auch rein.
Aber trotzdem blöd :-/

rusama am :

ist mit den kohlesäureflaschen für wasser max und andere doch genauso,man zahlt pfand für das teil und wenn man es nur zurückgeben möchte heisst es:nur tausch leer gegen voll.sein pfangeld kann man also abschreiben :-|

der_wahre_pop am :

Was für ein Quatsch. Ich hatte bisher noch nie Probleme, die leere Kartusche gegen den Pfandbetrag einzutauschen, ohne eine neue zu kaufen.

Archer am :

Offensichtlich ein klarer und eindeutiger Fall von arglistiger Täuschung. Eben etwas versprechen, was man ohnehin nicht vor hat, irgendwie zu halten.

Ob das dann wirklich jemand einklagt, ist eine andere Sache. Aber vor Gericht - gerade ab LG und OLG - wäre das doch äußerst schnell erledigt, wenn der Streitwert drastisch steigt und sich die Verbraucherzentrale mit dranhängt.

Frank_H am :

Wie Björn oben schon richtig geschrieben hat: Es handelte sich um ein sog. "Angebot an die Allgemeinheit", das ist etwas anderes als wenn man einem konkreten Kunden ein ebenso konkretes Angebot unterbreiten würde - rechtlich ist das nicht bindend.

Das gleiche gilt bspw. auch für Preisauszeichnungen in einem Schaufenster, die ebenfalls rechtlich nicht bindend sind, sondern eine Aufforderung an den Kunden ein konkretes Angebot für die beworbene Ware abzugeben.

MOW am :

Damit kann man sich aber schnell eine Abmahnung einfangen, insbesondere wenn das häufiger vorkommt.

The other one am :

"Wenngleich er ohne Kunden nicht lange überleben wird."

Die paar 1-Liter-Bierflaschentrinker wird er wohl locker verschmerzen. Das ist eben das Problem, dieses Verhalten hat im Prinzip nie weiterreichende Konsequenzen.

edeka am :

1) muß der Händler den Pfandbetrag auszahlen.
2)könnte diese Story die örtliche Brauerei auch Interesieren.
3)Beschwere dich bei der zuständigen EDEKA Großhandlung die wird sich dieser Sache annehmen.
www.edeka.de
Du kannst auch den kurzen Dienstweg nehmen und noch einmal im Markt vorsprechen und den Marktleiter verlangen.Pfandbetrag selbst bestimmen;und dann nicht zurücknehmen das geht nicht :-(

Luis am :

Kann einen die EDEKA rauswerfen der offensichtlich Schindluder unter dem Deckmantel der Marke treibt?

Wird sich ein Händler von der Zentrale was anhören müssen und den Weisungen folgen?

davidh am :

Danke für's Bloggen!

Ich unterstelle unserem EDEKA keine böse Absicht, glücklicherweise ist das Bier wieder im Sortiment. Ich war aber schon verduzt, welche Unverbindlichkeit der Markt an den Tag gelegt hat. Zumindest eine Rücknahme und Auszahlung des Differenzbetrag hätte ich erwartet, schon alleine damit die Flasche nicht in den Glascontainer wandern muss.

@Frank_H

Der Kunde kauft doch das Bier zum höheren Preis, _um_ diese Umtauschmöglichkeit in Anspruch zu nehmen. Dieser Deal ist ja in den 6 EUR enthalten - wie viele würden das Bier kaufen, wenn dieses Angebot nicht bestehen würde? So gut hat's nun auch wieder nicht geschmeckt :-)

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