Haushaltsübliche Mengen
Jennifer hatte mir vor ein paar Tagen eine Frage zu "Haushaltsüblichen Mengen" gestellt:
Einen kleinen Trick gibt es noch: Regalbestand bis auf ein paar Exemplare ausräumen und nur sukzessiv wieder nachpacken. Aber sagt nicht, dass das von mir kommt.
Hallo Björn!Also dazu gibt es zum Glück (und so weit ich weiß) keine gesetzliche Regelung. Allerdings kann man solche Situationen auch anders lösen. Ob eine unangenehme Diskussion mit einem Kunden die bestel Lösung ist, möchte ich bezweifeln. Falls es ein regelmäßiger Kunde ist, könnte es nämlich sein, dass dies nun ein regelmäßiger Kunde war. Dann vielleicht lieber die Zähne zusammenbeißen und einfach kaufen lassen... Beim nächsten Angebot vielleicht einfach mal den Angebotspreis und/oder die bestellten Mengen genauer überdenken.
Ich mache momentan eine Ausbildung zur Verkäuferin bei der pöhsen pöhsen Konkurenz
Diese Woche haben wir Nutella im Angebot, für 1,11 statt 1,99. Soweit, so gut. Mein Cheffe hat mir die Vorgabe gegeben, dass ich pro Person nur fünf Gläser verkaufen darf, damit der gelieferte Vorrat auch wirklich reicht.
Nun hatte ich gestern einen sehr "Netten" Kunden, der mir freundlicherweise in Gesicht geschnauzt hat, dass es gesetzlich geregelt ist, dass ich ihm mindestens 10 Gläser verkaufen MUSS, weil er die eingepackten 30 (!!!!) Gläser einigen Leuten mitbringen will.
Dies habe ich ihm verweigert, weil ich ja nunmal meine Vorgaben hatte.
Doch nun geht es mir nichtmehr aus dem Kopf. Ich habe bereits über Google gesucht, aber nur einige sehr schwammige Forumsbeiträge gefunden... ist es wirklich gesetzlich geregelt?
Einen kleinen Trick gibt es noch: Regalbestand bis auf ein paar Exemplare ausräumen und nur sukzessiv wieder nachpacken. Aber sagt nicht, dass das von mir kommt.
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Kommentare
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Abmahner am :
Dieser nette, kleingedruckte Spruch "Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen" ist, so denke ich, auch über die Jahre irgendwann man manifestiert gewesen, so das der heute nur noch immer wieder abgeschrieben / weiter verwendet wird. Die wenigsten Händler haben wohl was dagegen, wenn man ihren Bestand leer kauft, ob "Sonderangebot" oder nicht.
FlyingT am :
Und naja Haushaltsübliche Mengen sollte sich jeder eigentlich selber ausmalen was das ist. Halt das was man so im Schnitt von einer Ware kauft. Das sind nun mal keine 30 Gläser Nutella, keine 60Kisten Wasser und auch keine 20 Fernseher.
Abmahner am :
Leute die von einer Sache gleich mehrere Paletten haben wollen, können i.d.R. die Sachen auch von woanders beschaffen, haben selbst einen Gewerbeschein usw.
Wenn die Leute halt erstmal im Laden sind, hat man schon das erreicht was man mit seinem Prospekt wollte - und wenn es dann nicht mehr da ist, haben sie halt pech gehabt.
Aber ich hab das bisher nur als theoretische Sache kennengelernt. Weil ich noch kein Angebot im Einzelhandel so toll fand, das ich davon gleich viel kaufen muss. Und als Verkäufer hab ich das auch nie gesehen.
Aber Nutella ist ja an der dänischen Grenze sehr beliebt, wie ich selbst erleben durfte xD
FlyingT am :
Ansonsten hat ja für gewöhnlich diese Woche kommastrich das Angebot und nächste woche das große E usw... da lohnt es z.b. nicht wirklich, ist afaik bei Kaffee (Dröhnung) der Fall. Da wechseln sich die Läden immer ab wer den diese Woche im Angebot hat.
Hans am :
MacSpi am :
Zu den "haushaltsüblichen Mengen", eine Legaldefinition davon gibt es AFAIR nicht.
Wie auch, da hat man ja die Spanne vom 1 Personen Haushalt bis z.B. zu Familien mit 4 Kindern wo Oma und Opa noch mit wohnen.
ronaldo am :
http://www.ciao.de/Erfahrungsberichte/Aldi_Nusskati__662891/SortOrder/2
Sabanja am :
MikeGER am :
du hast hier eine Sache vergessen.
Sie ist in der Ausbildung und hatte eine Anweisung bekommen. Das könnte dann im schlimmsten Falle nach hinten los gehen.
Und ich meine, du wirst dir auch deinen Teil denken, wenn du Anweisungen an deine Mitarbeiter weitergibst, oder ?
Franky am :
Abmahner am :
Luis am :
The other one am :
Das wäre ja dann strafverschärfend, wenn ein Ladendieb auch noch die Frechheit besitzt, jenseits der "haushaltsüblichen Menge" zu stehlen.
Alex_ am :
Wofür gibt es Trennstäbe? Wollen wir dann vielleicht auch beide Einkäufe einzeln mit der gleichen EC-Karte bezahlen?
Frank0815 am :
Aber ich kann mir schon vorstellen, das der ein oder andere Gierlappen bei günstigen Preisen den ein oder anderen Karton kaufen würde.
Nicht für sich, sondern um den Kram dann bei z.B. eB..y wider zu verscherbeln.
Mavez am :
Einzige mal wo wir abgelehnt haben ist als jemand 2 komplette aufsteller davon kaufen wollte.
Lisa am :
Archer am :
der Dirk am :
Zum Thema: Es gibt keine Gesetzliche Regelung, was eine „haushaltsübliche Menge“ ist. Zudem darf jeder Verkäufer selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang er etwas verkauft.
Und wenn der Händler festlegt: „für mein Angebot gilt die ‚haushaltsübliche Menge‘, und ich bestimme, dass diese für mein Angebot ‚fünf Gläser‘ ist“, dann hat der Kunde das einfach hinzunehmen, ansonsten steht es ihm ja frei, woanders zu kaufen.