Karl-Heiz Ülcan
Ein südländisch oder orientalisch wirkender Mann wollte mit ec-Karte zahlen und war etwas überrascht, als er seine PIN eingeben sollte. Nach zwei Fehlversuchen brach mein Mitarbeiter den Vorgang vorsichtshalber ab. Der Kunde wurde sehr aufbrausend und verlangte, dass das auch mit Unterschrift gehen muss.
Ging aber trotzdem nicht.
Erst als der Kunde weg war und sich mein Mitarbeiter die Sache noch einmal durch den Kopf gehen ließ, fiel ihm eine etwas merkwürdige Unstimmigkeit auf: Auf der Karte hat mit 99%iger Sicherheit ein "typischer" deutscher Name gestanden, sozusagen in der Art von "Max Müller".
Wenn das mal mit rechten Dingen zugegangen ist...
Ging aber trotzdem nicht.
Erst als der Kunde weg war und sich mein Mitarbeiter die Sache noch einmal durch den Kopf gehen ließ, fiel ihm eine etwas merkwürdige Unstimmigkeit auf: Auf der Karte hat mit 99%iger Sicherheit ein "typischer" deutscher Name gestanden, sozusagen in der Art von "Max Müller".
Wenn das mal mit rechten Dingen zugegangen ist...
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Kommentare
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der_wahre_pop am :
gela am :
ednong am :
Und im Zweifelsfall habe ich mir dann den Ausweis zeigen lassen, ganz besonders, wenn die Unterschrift doch arg abwich. Versteht nicht jeder, dass das zur Sicherheit des Karteninhabers dient.
In dem Fall hätte ich mir wohl auch den Ausweis zeigen lassen.
FlyingT am :
Zahlungen per Unterschrift gehen eigentlich zum vollen Risiko des Händlers. daher wird ja fast überall heute pin verlangt bzw spätestens ab nem gewissen betrag.
Aus diesem Grund verlangt H&M z.b. bei jeder ec karten zahlung per unterschrift den Ausweiss, da sie am ende sonst selbst für haften müssen
ednong am :
2. Karten ohne Unterschrift sind ungültig. Steht auch auf den meisten Karten drauf. SElbst wenn ein Foto mit drauf ist oder das Ganze per PIN läuft. Ich verweise nur auf die AGB der Banken.
3. Natürlich kann der Kunde seiner Bank jederzeit sagen "Buchen Sie das mal zurück!" Die Frage ist ja nur, ist es berechtigt. Und wenn da eine zur Karte passende Unterschrift auf dem Zahlungsbeleg drauf ist, dürfte der Nachweis des unberechtigten Abbuchens für den Kunden schwer werden.
4. Dass Zahlungen per ELV immer zum vollen Risiko des Verkäufers sind, ist Quatsch. Er hat nur den höheren Aufwand, an sein Geld zu kommen. Allerdings: wird das Geld berechtigt verlangt, dann kann er das natürlich jederzeit einklagen. Und er kommt an sein Geld, glaub mir.
Madner Kami am :
-.ZacK.- am :
Das sog. "Online-Verfahren" kostet uns zwar ein µ mehr Gebühren als das ELV - aber dafür ist uns unser Geld sicher. (Das dadurch auch die Sicherheit des Karteninhabers steigt ist ehrlich gesagt "nur" ein netter Nebeneffekt.)
OxKing am :
Da zeigen die Eltern endlich mal den geforderten Integrationswillen, nennen ihren Sohn Klaus Dieter und den Deutschen ist auch das wieder nicht recht...
Franky am :
Fincut am :
nibblersdad am :