Mundraub
Carsten will wissen:
In der Wikipedia ist dies genau erklärt:
"Gibt es eigentlich noch Mundraub?"Die Antwort ist einfach: Nein.
In der Wikipedia ist dies genau erklärt:
Im Rahmen der Strafrechtsreform wurde der Mundraub zum 1. Juli 1975 als eigenständiges Delikt abgeschafft. Nach heute geltendem Recht werden Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gemäß § 248a StGB grundsätzlich nur noch auf Strafantrag verfolgt.Es versuchen zwar immer wieder Ladendiebe, die hier im Laden Sachen auf- oder angegessen haben, unbescholten davonzukommen, indem sie sich auf "Mundraub" beziehen – aber es endet jedes Mal in einer ganz ordinären Anzeige wegen Ladendiebstahls.
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Kommentare
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murry am :
NetzBlogR am :
MiM am :
The other one am :
Erst machen wir, die Gesellschaft, diese armen Menschen zu Dieben und dann sollen sie dafür auch noch bestraft werden?
MiM am :
The other one am :
MaoYing am :
murry am :
Lustig ist auch wenn man den Gerichtsvollzieher zu einem Schuldner schickt und dann kommt der Vollstreckungsbescheid zurück mit dem Vermerk: Der Schuldner ist verzogen. Neue Anschrift: Justizvollzugsanstalt XY.
Chantall am :
Wie bitter ...