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Mundraub

Carsten will wissen:
"Gibt es eigentlich noch Mundraub?"
Die Antwort ist einfach: Nein.
In der Wikipedia ist dies genau erklärt:
Im Rahmen der Strafrechtsreform wurde der Mundraub zum 1. Juli 1975 als eigenständiges Delikt abgeschafft. Nach heute geltendem Recht werden Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gemäß § 248a StGB grundsätzlich nur noch auf Strafantrag verfolgt.
Es versuchen zwar immer wieder Ladendiebe, die hier im Laden Sachen auf- oder angegessen haben, unbescholten davonzukommen, indem sie sich auf "Mundraub" beziehen – aber es endet jedes Mal in einer ganz ordinären Anzeige wegen Ladendiebstahls.

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Kommentare

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murry am :

Naja, der "Mundraub" war ja auch strafbar als es den noch gab. Oder lautet die Logik dahinter: Das war nur Mundraub und Mundraub gibst nicht mehr, also darf ich mir hier im Laden ganz unbesorgt den Wanst vollstopfen.

NetzBlogR am :

Es fehlt im Prinzip noch der Nachsatz: "... deren Verfahren in den meisten Fällen eingestellt wird."

MiM am :

Wird so eine Anzeige wegen Ladendiebstahl eigentlich überhaupt noch verfolgt von der Staatsanwaltschaft?

The other one am :

Natürlich nicht!

Erst machen wir, die Gesellschaft, diese armen Menschen zu Dieben und dann sollen sie dafür auch noch bestraft werden?

MiM am :

Auf solche Dikussionen lasse ich mich nicht ein. Danke.

MaoYing am :

Aber bitte mit Sahne!

murry am :

In den meisten Fällen in denen ich Strafanzeige gestellt habe (Internet Shop, nicht Ladengeschäft) kommt die Antwort: Der Beschuldigte wurde bereits wegen anderer Straftaten verurteilt. Demgegenüber fiele die wegen der vorliegenden Sache zu erwartende Strafe nicht mehr ins Gewicht. Das Verfahren wird deshalb eingestellt.

Lustig ist auch wenn man den Gerichtsvollzieher zu einem Schuldner schickt und dann kommt der Vollstreckungsbescheid zurück mit dem Vermerk: Der Schuldner ist verzogen. Neue Anschrift: Justizvollzugsanstalt XY.

Chantall am :

Da haben dir Leute echt Sachen aus deinem Internet Shop geklaut?

Wie bitter ...

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