Wie kurz ist eine Kurzbewerbung
Natürlich schickt ein Unternehmen Bewerbungsmappen wieder zurück, wenn ein Bewerber, der sich auf eine offiziell ausgeschriebene Stelle beworben hatte, nicht genommen wird.
Wie ist das eigentlich bei "Kurzbewerbungen"? Ich hatte z.B. vor einiger Zeit einen Zettel hier an der Tür hängen mit dem Hinweis, dass ich Aushilfen suchen würde und dass eine Kurzbewerbung ausdrücklich reichen würde. Daraufhin bekam ich etliche Bewerbungen als Loseblattsammlung oder auch nur einem einzelnen Zettel, aber unter anderem auch eine komplette Bewerbungsmappe. Anschreiben, Lebenslauf, Foto, etliche Zeugniskopien – und das alles in einer hochwertigen, dreiseitigen Kunststoffmappe.
Natürlich bin ich anständig und schicke das Mäppchen an den Absender zurück. Aber: Müsste ich das überhaupt, weil es ausdrücklich nicht gefordert war? Wie seht ihr das?
Wie ist das eigentlich bei "Kurzbewerbungen"? Ich hatte z.B. vor einiger Zeit einen Zettel hier an der Tür hängen mit dem Hinweis, dass ich Aushilfen suchen würde und dass eine Kurzbewerbung ausdrücklich reichen würde. Daraufhin bekam ich etliche Bewerbungen als Loseblattsammlung oder auch nur einem einzelnen Zettel, aber unter anderem auch eine komplette Bewerbungsmappe. Anschreiben, Lebenslauf, Foto, etliche Zeugniskopien – und das alles in einer hochwertigen, dreiseitigen Kunststoffmappe.
Natürlich bin ich anständig und schicke das Mäppchen an den Absender zurück. Aber: Müsste ich das überhaupt, weil es ausdrücklich nicht gefordert war? Wie seht ihr das?
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Kommentare
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Anonymus am :
Allerdings ist ja durch Computer und Kopierer heute viel mehr für den Nomalbürger reproduzierbar - insofern stellt sich schon die Frage, ob die Unterlagen vom Versender tatsächlich noch benötigt werden, und zwar für mehr als Archivzwecke (und eine Kopie der konkreten Bewerbung sollte ja jeder halbwegs fähige Bewerber haben.)
Ein Kompromiß wäre sicherlich, den Menschen anzurufen und zu fragen, ob er die Unterlagen braucht. Telefonnummern werden ja heute alle angeben, oder?
Wex Stallion am :
Ich habe selber bis vor kurzem von ALG2 leben müssen und war nicht unfroh, wenn ich Bewerbungsmaterial aus Absagen (Zeugniskopien, Mappe usw.) wiederverwenden konnte; je nach Berufserfahrung können da schon einige Seiten zusammenkommen. Kleinvieh macht auch Mist.
Gruß
Wex
Johannes am :
Anonymus am :
Dennis am :
DJ Teac am :
Dennis am :
http://www.27bslash6.com/index.html
Teilweise ist das schon grausam... Aber teilweise auch reichlich lustig
Anonymus am :
Knud am :
MarcoM am :
Wex Stallion am :
Sabine am :
Bei Vorstellungsgesprächen muss auch spätestens mit der Einladung klar gemacht werden, dass Anfahrtskosten nicht übernommen werden.
fragesteller am :
Wex Stallion am :
Grob würde ich eine Kurzbewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und ggf. letztem Arbeitszeugnis definieren.
Langbewerbung wäre dann eher die komplette Nummer mit sämtlichen Arbeitszeugnisse, Ausbildungsbescheinigungen (z.B. Kaufmannsgefilfenbrief), Zertifikaten von Schulungen bis min. runter zum Abschlußzeugnis der Schule. (Zumindest bin ich nicht weiter runtergegangen, habe aber auch noch keinen Arbeitgeber selber kennengelernt, der alle Grundschulzeugnisse sehen wollte).
fragesteller am :
jetzt würde mich björns definition auch noch interessieren.^^
mfg
anon am :
(Wenn da eine ausführliche Bewerbung kommt ist es IMHO Anstand die auch zurück zu senden. Egal ob die initiativ gekommen ist oder ausdrücklich erwünscht war.)
Gloria am :
Hamburger Jung am :
1.) in meinem Bereich sind über 95% der Bewerbungen inzwischen per E-Mail oder ein firmeneigenes Bewerbungsportal möglich
2.) Wenn ich was schriftlich schicken musste, dann kam das in den meisten Fällen zurück. Nur war der Zustand dann immer so, dass ich den Kram getrost wegwerfen konnte. Für ein zweites Versenden waren die nicht mehr brauchbar. Das liegt zum einen daran, dass die Unterlagen natürlich durch mehrere Hände gingen und dann noch zwei mal in den Händen der Post waren. Das ergibt dann diverse Eselsohren und angeschlagene Ecken.
Also meiner Meinung nach kann man sich das zurückschicken gerne ersparen.
Der Hammer war ein Brief, in dem ich die Ausdrucke meiner E-Mail-Bewerbung in zweifacher Ausfertigung zugeschickt bekam. Der Sinn dieser Aktion erschloss sich mir nicht. Für so etwas gibt es Aktenvernichter oder entsprechende Vernichtungsdienstleister.
0815 am :
Wenn sich ein Bewerber besonders viel Mühe macht, benötigt er vielleicht auch eine formale Absage (für die ARGE vielleicht?) oder er möchte den Job unbedingt und möchte daher auffallen in der "grauen Masse".
Sicher kann man von "zurücksenden müssen" in der heutigen Zeit nicht mehr reden.
Es gab auch schon früher keine mir bekannte Verpflichtung Unterlagen zurückzusenden, so sind findige "Sparfüchse" erst auf die Idee gekommen die Rücksendung überhaupt einzustellen.
Es ist (und war wohl immer so) einfach ein Gebot der Fairness und Professionalität das zu tun.
Kampfschmuser am :
Initiativbewerbungen werden nur zurückgeschickt, wenn ein Rückumschlag anbei liegt. Ansonsten landen sie bei Nichtgefallen in ein Fach, welches in regelmäßigen Abständen von Altlasten (älter als 3 Monate) befreit wird. So kann sie sich ein Bewerber auf Wunsch noch abholen.
Wenn wir alle Initiativbewerbungen auf Firmenkosten zurückschicken würden, kommen bestimmt 25-50 Euro an Porto und Kosten für Umschläge pro Monat zusammen und die eigene Arbeitszeit.
Der Frank am :
Mühe macht und mit der Bewerbung auf sich aufmerksam machen möchte, dann sollte man auch ruhig auch bei nicht gefallen so fair sein und ihm die Unterlagen zurück geben.
Es gibt soviele Menschen, die den Sinn einer Bewerbung nicht verstanden haben und schon im Anschreiben 20 Rechtschreibfehler haben, und die dann trotzdem noch ne Chance bekommen, da sollten andere die sich Mühe geben nicht auch noch dafür bestraft werden. Insbesondere wenn man bedenkt, wie teuer heutzutage eine Bewerbungsmappe ist.
Ich finde Arbeit und Mühe sollten da nicht auch noch zum Nachteil gereicht werden...
mit besten Grüßen nach Bremen...
sunny am :
Und auch wenn er mit der Art bzw. Ausführlichkeit der Bewerbung nicht das getroffen hat, was Herr Harste sich gewünscht hat (ich wüsste auch nicht so genau, was mit "Kurzbewerbung gemeint ist und würde Anschreiben, Lebenslauf und letztes Zeugnis schicken), so müsste Herr Harste meiner Meinung nach das Eigentum des Bewerbers - das dieser ja auf eine Anzeige hin und nicht initiativ geschickt hat - zurückgeben/-schicken.
Eine Bewerbung per mail habe ich übrigens auch schon wieder zurückgeschickt bekommen.
Am besten ist dann noch ein Spruch dazu wie "zu unserer Entlastung" - als ob gewünschte Bewerbungen eine Belastung sind?!?
der Dirk am :
Ritter Sebastian zu Thüringen von der Ebersburg am :
Er kann also auch die Rückgabe verlangen.
BGB §269/1 - Holschuld - Die Kosten der Rücksendung muss der Bewerber tragen bzw. selbst für eine Abholung sorgen.
Piperjoe am :
"§985 Herausgabeanspruch
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen."
Es ist nur zu prüfen, ob es Eigentum ist.
Und das ist es nicht. Da es ja gesendet wurde und man jemanden so das Eigentum verschafft hat.
Kurt am :
Anders ist der Fall bei Initiativbewerbungen. Das sind dann unverlangt eingeschickte Dokumente.
Andi am :
Meiner Erfahrung aus insgesamt mehreren Dutzend Bewerbungen in den letzten Jahren ist die, dass Unterlagen immer zurückgeschickt werden, sofern es in der Ausschreibung nicht explizit anders drinstand. Der Anteil von Online-Bewerbungen liegt in meinem Berufsfeld (Administration, Öffentlichkeitsarbeit) bei ungefähr einem Drittel bis maximal der Hälfte.
Olli G. am :
Witzige weise habe ich sogar meine Unterlagen zurückerhalten von Firmen wo ich mich nur per eMail bzw. über deren Homepage beworben habe... Also die haben das dann ausgedruckt, in einen Umshlag gepackt und an mich zurückgeschickt...
Scratchy am :
Das wird ja ausgedruckt, um es dem Personalchef auf den Tisch zu legen (niemand liest sich dutzende emails und pdfs von Zeugnissen durch). Und wenn die Bewerbung erst einmal zu Papier geworden ist, wird sie genauso behandelt wie die, die per Post reingekommen sind, das dividiert die Sekretärin dann auch nicht mehr auseinander, was auf welchem Wege reingekommen ist.
qwertz am :
Also ich lese die Bewerbungen ausschließlich am Rechner. Was spricht auch dagegen? Das ist nun mal meine gewohnte Arbeitsumgebung. Nur von den Bewerbern die zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden drucke ich die Bewerbungen aus, um gesprächsrelevante Themen zu markieren.
Und von meiner Sekretärin würde ich schon erwarten, das sie in der Lage ist Original-Bewerbungen von Ausdrucken zu unterscheiden. Originale gehen zurück, Ausdrucke lernen Herrn Reißwolf kennen. Spart bei uns mind. 90% der Portokosten.
Marcos am :
Rafael am :
Um die Frage zu beantworten: Es ist egal, ob es sich um die Aufforderung zu einer "Kurzbewerbung" oder zu einer "ordentlichen Bewerbung" (die zumeist auch einfach nur als Bewerbung bezeichnet wird) handelt. Entscheidend ist alleine der Umstand, dass die Zusendung der Unterlagen - und das kann ja auch bei einer normalen Bewerbung im Umfang recht unterschiedlich sein, weswegen das Abstellen auf die Quantität nicht greift - auf deinen Wunsch hin erfolgt ist.
Die Kurzfassung kann man sich eigentlich wie folgt merken: Erfolgt die Bewerbung aufgrund irgendwie gearteter Bekanntmachung des Arbeitgebers, hat er die Unterlagen wieder zurück zu senden. Handelt der Bewerber initiativ und ohne aus eigenem Antrieb heraus, hat er keinen Anspruch auf Rücksendung. Ausnahmen bestätigen immer wieder die Regel.
Piperjoe am :
evchen am :
Die Unterlagen sind zwar im Besitz des beworbenen Betriebes aber nicht dessen Eigentum.
skund am :
So etwas gehört meiner Meinung nach honoriert
Nils am :
Timm am :
antagonistin am :
Lakrizza am :
Abgesehen von der juristischen Frage halte ich's auch für ein Minimum an Kinderstube a) Bewerbungsunterlagen, die der Bewerber kopiert, bezahlt und kostenpflichtig verschickt hat, zurück zu schicken und b) überhaupt zu reagieren (das übrigens auch bei E-Mail-Bewerbungen). Wollte ich Dir damit jetzt nicht unterstellen, dass Du's nicht tust, aber viele haben nicht einmal dieses Minimum an Erziehung...
Piperjoe am :
Rechtlich gesehen hast Herr Harste mit dem Zettel den Antrag auf Bewerbungen gestellt. Der Bewerber nimmt diesen durch konkludentes Handeln an ( er schickt eine Mappe ).
Damit ist der Vertrag beendet, da es 2 übereinstimmende Willenserklärungen und einen Antrag und eine Annahme gibt.
Aus Kulanz schicken die meisten Betriebe die Mappen aber zurück. Sind dazu aber nicht verpflichtet, es sei den der Bewerber fordert in seinem Schreiben ausdrücklich dazu auf. In diesem Fall kann man dann anderesrum wieder sagen, dass der Bewerber die Versandkosten tragen muss.
Grüße
Corinna am :
Da es sich beim Bewerbungsverfahren um die Anbahnung eines Vertragsverhältnisses handelt, sind sich die Parteien bereits vor der Einigung zur Wahrung der gegenseitigen Interessen verpflichtet.
Dieser auf den römischen Rechtsgrundsatz "cic" - "culpa in contrahendo" ("Verschulden bei Vertragsschluss") zurückgehende Grundsatz regelt bspw. nicht nur, dass der Einzelhändler regelmäßig die Böden an den Gemüseständen zu kontrollieren hat (immerhin könnte ein Kunde auf einem Salatblatt ausrutschen und stürzen), sondern auch, dass ihm die Anbahnung von Geschäftsbeziehungen erleichternden überlassenen Unterlagen sorgfältig zu behandeln hat.
Das schließt die Rückgabe von Bewerbungsunterlagen ebenso mit ein wie die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten (z.B. bisherigem Arbeitgeber, aber auch Konkurrenzunternehmen bei überlassenen Preislisten usw.).
Kurzum: auch wenn die Bewerbungsmappen nicht ausdrücklich erwünscht waren, besteht die Verpflichtung zur Herausgabe.