Skip to content

Wie kurz ist eine Kurzbewerbung

Natürlich schickt ein Unternehmen Bewerbungsmappen wieder zurück, wenn ein Bewerber, der sich auf eine offiziell ausgeschriebene Stelle beworben hatte, nicht genommen wird.

Wie ist das eigentlich bei "Kurzbewerbungen"? Ich hatte z.B. vor einiger Zeit einen Zettel hier an der Tür hängen mit dem Hinweis, dass ich Aushilfen suchen würde und dass eine Kurzbewerbung ausdrücklich reichen würde. Daraufhin bekam ich etliche Bewerbungen als Loseblattsammlung oder auch nur einem einzelnen Zettel, aber unter anderem auch eine komplette Bewerbungsmappe. Anschreiben, Lebenslauf, Foto, etliche Zeugniskopien – und das alles in einer hochwertigen, dreiseitigen Kunststoffmappe.

Natürlich bin ich anständig und schicke das Mäppchen an den Absender zurück. Aber: Müsste ich das überhaupt, weil es ausdrücklich nicht gefordert war? Wie seht ihr das?

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Anonymus am :

Wie eine Kurzbewerbung genau aussieht, weiß ich nicht. (Ich habe mich in meinem Leben nur ein paarmal beworben, und das ist alles lange her.) Aber bei einer aufwendigeren Bewerbung würde ich die schon zurücksenden. Und das haben Sie ja auch fairerweise getan.

Allerdings ist ja durch Computer und Kopierer heute viel mehr für den Nomalbürger reproduzierbar - insofern stellt sich schon die Frage, ob die Unterlagen vom Versender tatsächlich noch benötigt werden, und zwar für mehr als Archivzwecke (und eine Kopie der konkreten Bewerbung sollte ja jeder halbwegs fähige Bewerber haben.)

Ein Kompromiß wäre sicherlich, den Menschen anzurufen und zu fragen, ob er die Unterlagen braucht. Telefonnummern werden ja heute alle angeben, oder?

Wex Stallion am :

Auch Kopien und Ausdrucke kosten Geld. Ich würd mal unterstellen, dass sich auf eine Aushilfsstelle in einem Supermarkt nicht nur gelangweilte Filmstarehefrauen melden, sondern vielleicht auch der/die eine oder andere Vertreter/in aus nicht so reichlich begüterten Gruppen.

Ich habe selber bis vor kurzem von ALG2 leben müssen und war nicht unfroh, wenn ich Bewerbungsmaterial aus Absagen (Zeugniskopien, Mappe usw.) wiederverwenden konnte; je nach Berufserfahrung können da schon einige Seiten zusammenkommen. Kleinvieh macht auch Mist.

Gruß
Wex

Johannes am :

MUSS man die überhaupt zurück schicken? Nö, oder?

Anonymus am :

Wenn man es müßte, wäre doch die Frage überflüssig. Es geht Herrn Harste ganz klar um den comment.

Dennis am :

Stellenausschreibung ist Stellenausschreibung und Bewerbung ist Bewerbung. Also ich denke das muss zurück. Mir wurde sogar mal eine Email-Bewerbung zurückgeschickt. Ich war dann doch froh, nicht mit solchen Experten arbeiten zu müssen ;-)

Dennis am :

Ja kenn ich, der Typ ist total übel. Hier ist seine Webseite:
http://www.27bslash6.com/index.html
Teilweise ist das schon grausam... Aber teilweise auch reichlich lustig ;-)

Anonymus am :

Jetzt erst gelesen. Toll. Danke. Und auch noch aus Australien, wie es aussieht (interessantes Land, war leider bisher nur einmal dort).

Knud am :

Ich wußte gar nicht, dass schriftliche Bewerbungen überhaupt noch üblich sind. Läuft das heutzutage nicht alles per E-Mail?

MarcoM am :

Erstanfragen werden oft per E-Mail gemacht, meist fordert der potenzielle Arbeitgeber dann aber noch eine klassische Bewerbungsmappe ab. So lief es auch bei mir im letzten Jahr bei einem 250-Mann-IT Unternehmen.

Wex Stallion am :

Das kommt drauf an. Viele größere Unternehmen und (zumindest fast) alle Zeitarbeitsunternehmen bieten den Weg der Onlinebewerbung an. Ich kenne aber auch sehr viele Mittelständler, die die Lieferungen von echtem Papier bevorzugen, da es persönlicher ist und man sich an Hand der Lieferung selber schon ein erstes Bild machen kann; Kaffeeflecken und Eselsohren werden ja per Email eher selten mitgeliefert. ;-)

Sabine am :

Solange nichts anderes in der Stellenausschreibung steht, kann man davon ausgehen, dass Unterlagen zurückgeschickt werden. Wenn sie sich das ersparen wollen, müssen sie das soweit ich weiß dazuschreiben. Was ich nicht ok finde, bereits zu schreiben, dass nichts zurückgeschickt wird, aber auch keine per E-Mail wollen... Auch ein "nur mit Rückporto" ist mittlerweile üblich. Teilweise springen die mit den Leuten um....

Bei Vorstellungsgesprächen muss auch spätestens mit der Einladung klar gemacht werden, dass Anfahrtskosten nicht übernommen werden.

fragesteller am :

mal ne doofe frage: wo ist der unterschied zwischen ner kurzbewerbung und nerbewerbung?^^

Wex Stallion am :

Ich bin mir nicht sicher, ob das hundertprozentig definiert ist.

Grob würde ich eine Kurzbewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und ggf. letztem Arbeitszeugnis definieren.

Langbewerbung wäre dann eher die komplette Nummer mit sämtlichen Arbeitszeugnisse, Ausbildungsbescheinigungen (z.B. Kaufmannsgefilfenbrief), Zertifikaten von Schulungen bis min. runter zum Abschlußzeugnis der Schule. (Zumindest bin ich nicht weiter runtergegangen, habe aber auch noch keinen Arbeitgeber selber kennengelernt, der alle Grundschulzeugnisse sehen wollte).

fragesteller am :

danke für die antwort.:-)
jetzt würde mich björns definition auch noch interessieren.^^

mfg

anon am :

Wenn ausdrücklich eine Kurzbewerbung gewünscht war, dann würde ich die Mappe ungesehen zurück senden mit der Bitte sich mit dem Wesentliche auf 2 bis max. 3 A4 Seiten zusammengefasst noch einmal zu bewerben.

(Wenn da eine ausführliche Bewerbung kommt ist es IMHO Anstand die auch zurück zu senden. Egal ob die initiativ gekommen ist oder ausdrücklich erwünscht war.)

Gloria am :

Ich denke, dass jemand, der sich auf Deinen Aushang mit Bitte um Kurzbewerbung so vorbildlich bewirbt, einen gewissen Respekt verdient. Er hat offenbar besten Willen, aber ernsthafte Handycaps. Sonst hättest Du ihn ja auch eingeladen. Ich finde, Du hast gut daran getan, ihm zumindest seine Unterlagen zurückzuschicken. Sowas scheint sich ja - soweit ich bisher gelesen habe - auch nicht gerade zu häufen und zu einem finanziellen Problem auszuwachsen.

Hamburger Jung am :

Bei meinen Bewerbungsaktivitäten habe ich folgende Erfahrungen gemacht:
1.) in meinem Bereich sind über 95% der Bewerbungen inzwischen per E-Mail oder ein firmeneigenes Bewerbungsportal möglich
2.) Wenn ich was schriftlich schicken musste, dann kam das in den meisten Fällen zurück. Nur war der Zustand dann immer so, dass ich den Kram getrost wegwerfen konnte. Für ein zweites Versenden waren die nicht mehr brauchbar. Das liegt zum einen daran, dass die Unterlagen natürlich durch mehrere Hände gingen und dann noch zwei mal in den Händen der Post waren. Das ergibt dann diverse Eselsohren und angeschlagene Ecken.

Also meiner Meinung nach kann man sich das zurückschicken gerne ersparen.

Der Hammer war ein Brief, in dem ich die Ausdrucke meiner E-Mail-Bewerbung in zweifacher Ausfertigung zugeschickt bekam. Der Sinn dieser Aktion erschloss sich mir nicht. Für so etwas gibt es Aktenvernichter oder entsprechende Vernichtungsdienstleister.

0815 am :

Wie bei jeder anderen Bewerbung, hofft der Bewerber auf eine Rückmeldung.

Wenn sich ein Bewerber besonders viel Mühe macht, benötigt er vielleicht auch eine formale Absage (für die ARGE vielleicht?) oder er möchte den Job unbedingt und möchte daher auffallen in der "grauen Masse".

Sicher kann man von "zurücksenden müssen" in der heutigen Zeit nicht mehr reden.
Es gab auch schon früher keine mir bekannte Verpflichtung Unterlagen zurückzusenden, so sind findige "Sparfüchse" erst auf die Idee gekommen die Rücksendung überhaupt einzustellen.

Es ist (und war wohl immer so) einfach ein Gebot der Fairness und Professionalität das zu tun.

Kampfschmuser am :

Angeforderte Bewerbungen (z.B. Stellenanzeige) werden auf Firmenkosten immer zurückgeschickt.

Initiativbewerbungen werden nur zurückgeschickt, wenn ein Rückumschlag anbei liegt. Ansonsten landen sie bei Nichtgefallen in ein Fach, welches in regelmäßigen Abständen von Altlasten (älter als 3 Monate) befreit wird. So kann sie sich ein Bewerber auf Wunsch noch abholen.
Wenn wir alle Initiativbewerbungen auf Firmenkosten zurückschicken würden, kommen bestimmt 25-50 Euro an Porto und Kosten für Umschläge pro Monat zusammen und die eigene Arbeitszeit.

Der Frank am :

Also ich finde wenn sich schon jemand die Mühe macht für einen Arbeitsplatz, und wenn es als Aushilfe auf 400 € Basis ist, so eine
Mühe macht und mit der Bewerbung auf sich aufmerksam machen möchte, dann sollte man auch ruhig auch bei nicht gefallen so fair sein und ihm die Unterlagen zurück geben.

Es gibt soviele Menschen, die den Sinn einer Bewerbung nicht verstanden haben und schon im Anschreiben 20 Rechtschreibfehler haben, und die dann trotzdem noch ne Chance bekommen, da sollten andere die sich Mühe geben nicht auch noch dafür bestraft werden. Insbesondere wenn man bedenkt, wie teuer heutzutage eine Bewerbungsmappe ist.

Ich finde Arbeit und Mühe sollten da nicht auch noch zum Nachteil gereicht werden...

mit besten Grüßen nach Bremen... :-)

sunny am :

Die Bewerbungsmappe aus Kunststoff ist das Eigentum des Bewerbers.
Und auch wenn er mit der Art bzw. Ausführlichkeit der Bewerbung nicht das getroffen hat, was Herr Harste sich gewünscht hat (ich wüsste auch nicht so genau, was mit "Kurzbewerbung gemeint ist und würde Anschreiben, Lebenslauf und letztes Zeugnis schicken), so müsste Herr Harste meiner Meinung nach das Eigentum des Bewerbers - das dieser ja auf eine Anzeige hin und nicht initiativ geschickt hat - zurückgeben/-schicken.

Eine Bewerbung per mail habe ich übrigens auch schon wieder zurückgeschickt bekommen.
Am besten ist dann noch ein Spruch dazu wie "zu unserer Entlastung" - als ob gewünschte Bewerbungen eine Belastung sind?!?

der Dirk am :

Ob gefordert oder nicht, mir würde das alleine schon die Höflichkeit gebieten.

Ritter Sebastian zu Thüringen von der Ebersburg am :

BGB §985 - Die Bewerbung ist Eigentum des Bewerbers.
Er kann also auch die Rückgabe verlangen.
BGB §269/1 - Holschuld - Die Kosten der Rücksendung muss der Bewerber tragen bzw. selbst für eine Abholung sorgen.

Piperjoe am :

Der Paragraph sagt ja nur:

"§985 Herausgabeanspruch
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen."

Es ist nur zu prüfen, ob es Eigentum ist.
Und das ist es nicht. Da es ja gesendet wurde und man jemanden so das Eigentum verschafft hat.

Kurt am :

Bewerbungsunterlagen verbleiben - bis auf das Anschreiben - Eigentum des Bewerbers. Sie müssen aber nicht zurückgeschickt werden, da hier eine Holschuld des Bewerbers besteht. Selbstverständlich gehört es zum guten Ton, dass der Arbeitgeber sie zurückschickt (notfalls mit dem Hinweis, dass ein frankierter Rückumschlag beigelegt werden muss).

Anders ist der Fall bei Initiativbewerbungen. Das sind dann unverlangt eingeschickte Dokumente.

Andi am :

Ich kenne es nur so, dass auch Initiativbewerbungen zurückgeschickt werden (wobei Initiativbewerbungen bei mir immer nur aus einem Anschreiben und dem Lebenslauf mit aufgeklebtem Foto bestehen; zurückgeschickt wird dann natürlich nur der Lebenslauf).

Meiner Erfahrung aus insgesamt mehreren Dutzend Bewerbungen in den letzten Jahren ist die, dass Unterlagen immer zurückgeschickt werden, sofern es in der Ausschreibung nicht explizit anders drinstand. Der Anteil von Online-Bewerbungen liegt in meinem Berufsfeld (Administration, Öffentlichkeitsarbeit) bei ungefähr einem Drittel bis maximal der Hälfte.

Olli G. am :

Also ich schließe mich meinen meisten Vorrednern an. Eine Bewerbung gehört zurückgeschickt. Die Kartons, die Bilder, die Kopieen etc kosten alles Geld. Es ist einfach nur dem Bewerber gegenüber fair, wenn dieser seine Unterlagen zurück erhält.
Witzige weise habe ich sogar meine Unterlagen zurückerhalten von Firmen wo ich mich nur per eMail bzw. über deren Homepage beworben habe... Also die haben das dann ausgedruckt, in einen Umshlag gepackt und an mich zurückgeschickt...

Scratchy am :

Ja, was sollen sie mit dem Krempel denn auch sonst machen?
Das wird ja ausgedruckt, um es dem Personalchef auf den Tisch zu legen (niemand liest sich dutzende emails und pdfs von Zeugnissen durch). Und wenn die Bewerbung erst einmal zu Papier geworden ist, wird sie genauso behandelt wie die, die per Post reingekommen sind, das dividiert die Sekretärin dann auch nicht mehr auseinander, was auf welchem Wege reingekommen ist.

qwertz am :

Darf ich mich kurz vorstellen? Mein Name ist Niemand ;-)

Also ich lese die Bewerbungen ausschließlich am Rechner. Was spricht auch dagegen? Das ist nun mal meine gewohnte Arbeitsumgebung. Nur von den Bewerbern die zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden drucke ich die Bewerbungen aus, um gesprächsrelevante Themen zu markieren.

Und von meiner Sekretärin würde ich schon erwarten, das sie in der Lage ist Original-Bewerbungen von Ausdrucken zu unterscheiden. Originale gehen zurück, Ausdrucke lernen Herrn Reißwolf kennen. Spart bei uns mind. 90% der Portokosten.

Marcos am :

Stell ihn halt ein, dann sparst du dir das Rückporto!

Rafael am :

Moin!

Um die Frage zu beantworten: Es ist egal, ob es sich um die Aufforderung zu einer "Kurzbewerbung" oder zu einer "ordentlichen Bewerbung" (die zumeist auch einfach nur als Bewerbung bezeichnet wird) handelt. Entscheidend ist alleine der Umstand, dass die Zusendung der Unterlagen - und das kann ja auch bei einer normalen Bewerbung im Umfang recht unterschiedlich sein, weswegen das Abstellen auf die Quantität nicht greift - auf deinen Wunsch hin erfolgt ist.

Die Kurzfassung kann man sich eigentlich wie folgt merken: Erfolgt die Bewerbung aufgrund irgendwie gearteter Bekanntmachung des Arbeitgebers, hat er die Unterlagen wieder zurück zu senden. Handelt der Bewerber initiativ und ohne aus eigenem Antrieb heraus, hat er keinen Anspruch auf Rücksendung. Ausnahmen bestätigen immer wieder die Regel.

evchen am :

Es heißt "Bewerbung" und nicht "Schenkung".

Die Unterlagen sind zwar im Besitz des beworbenen Betriebes aber nicht dessen Eigentum.

skund am :

Ich würde die Mappe zurückschicken, da ich es gut heiße das sich einer trotz allem die Mühe macht eine saubere, ordentliche und komplette Bewerbungsmappe abzuliefern.
So etwas gehört meiner Meinung nach honoriert

Nils am :

Ganz einfach jeden zum Vorstellungsgespräch einladen und dann bei Erscheinen nur die Unterlagen in die Hand drücken. Spart Porto.

Timm am :

Kurzbewerbung ist Anschreiben und Lebenslauf. Punkt. Anhang, wie etwa das letzte Arbeitszeugnis oder Zertifikate nur, wenn es direkt die Qualifikation auf die ausgeschriebene Stelle verdeutlicht. Aber dann muss es wirklich zielführend sein und kein: zur vollsten Zufriedenheit-blabla.

antagonistin am :

Ich lege keinen Wert auf eine Rücksendung. Sicher, die Mappe hat mich Geld gekostet, aber sie lässt sich ohnehin kein zweites Mal verwenden, weil sie meist genügend Knicke aufweist durchs Hin- und Herschicken und v.a. durchs Lesen. Die seltenen Male, die ich meine Mappe zurückbekam, habe ich sie entsorgt.

Lakrizza am :

Also - klare Sache: Ja, muss man... das Ganze ist Eigentum des Bewerbers und schon deswegen aus formaljuristischen Gründen... was Du mit Kurzbewerbung meinst, ist wahrscheinlich Anschreiben und Lebenslauf ohne Zeugnisse (oder?)... zurückschicken müsstest Du's übrigens auch, wenn es eine Initiativbewerbung wäre (oder den Bewerber darüber informieren, dass er's wieder abholen kann, was mindestens genausoviel Aufwand ist).
Abgesehen von der juristischen Frage halte ich's auch für ein Minimum an Kinderstube a) Bewerbungsunterlagen, die der Bewerber kopiert, bezahlt und kostenpflichtig verschickt hat, zurück zu schicken und b) überhaupt zu reagieren (das übrigens auch bei E-Mail-Bewerbungen). Wollte ich Dir damit jetzt nicht unterstellen, dass Du's nicht tust, aber viele haben nicht einmal dieses Minimum an Erziehung...

Piperjoe am :

Nein, die Bewerbungsmappe muss auf keinen Fall zurück geschickt werden.

Rechtlich gesehen hast Herr Harste mit dem Zettel den Antrag auf Bewerbungen gestellt. Der Bewerber nimmt diesen durch konkludentes Handeln an ( er schickt eine Mappe ).
Damit ist der Vertrag beendet, da es 2 übereinstimmende Willenserklärungen und einen Antrag und eine Annahme gibt.

Aus Kulanz schicken die meisten Betriebe die Mappen aber zurück. Sind dazu aber nicht verpflichtet, es sei den der Bewerber fordert in seinem Schreiben ausdrücklich dazu auf. In diesem Fall kann man dann anderesrum wieder sagen, dass der Bewerber die Versandkosten tragen muss.

Grüße

Corinna am :

Das ist nicht korrekt.

Da es sich beim Bewerbungsverfahren um die Anbahnung eines Vertragsverhältnisses handelt, sind sich die Parteien bereits vor der Einigung zur Wahrung der gegenseitigen Interessen verpflichtet.

Dieser auf den römischen Rechtsgrundsatz "cic" - "culpa in contrahendo" ("Verschulden bei Vertragsschluss") zurückgehende Grundsatz regelt bspw. nicht nur, dass der Einzelhändler regelmäßig die Böden an den Gemüseständen zu kontrollieren hat (immerhin könnte ein Kunde auf einem Salatblatt ausrutschen und stürzen), sondern auch, dass ihm die Anbahnung von Geschäftsbeziehungen erleichternden überlassenen Unterlagen sorgfältig zu behandeln hat.

Das schließt die Rückgabe von Bewerbungsunterlagen ebenso mit ein wie die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten (z.B. bisherigem Arbeitgeber, aber auch Konkurrenzunternehmen bei überlassenen Preislisten usw.).

Kurzum: auch wenn die Bewerbungsmappen nicht ausdrücklich erwünscht waren, besteht die Verpflichtung zur Herausgabe.

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen