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Schuhbiduh

Drei Heranwachsende lösten den Alarm der Warensicherungsanlage aus. Es war schon mühsam genug, herauszufinden, wer von den drei gröhlenden Typen für den Alarm verantwortlich war. Sie bildeten eine kaum zu lösende Gruppe und immer, wenn ich einen neben die Antennen der Warensicherungsanlage stellen wollte, gesellten sich die anderen beiden dazu. Schließlich hatte ich aber doch den "Schuldigen" gefunden und musste nur noch den Grund für den Alarm ausmachen. Mit dem Handchecker ist das theoretisch kein Problem. The-o-re-tisch!

Wenn man dann einen aggressiven Jugendlichen vor sich hat, der überhaupt nicht daran interessiert ist, einen möglichen Diebstahlsverdacht von sich abzuwenden und nur frech und unkooperativ ist, vergeht einem etwas die Laune.

Es war dann übrigens eine Quellensicherung im Schuh.

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Kommentare

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der_wahre_pop am :

Ein echter Checker lässt sich eben nicht so einfach checken.

The other one am :

Ich denke das war kein richtiger Checker.

Eher so ein Handchecker.^^

:-D

der_wahre_pop am :

Richtige Checker sind ja auch eher so Hanfchecker.
Hauptsache, es war beim Bezahlen kein Schüttelchecker.

The other one am :

Naja, aber ich denke, wenn diese Typen nicht in jedem zweiten abgetastet würden hätten sie gar keine Sexualität. 8-)

The other one am :

... in jedem zweiten Laden ...

der_wahre_pop am :

Die sollen sie auch gar nicht haben. Lieber verzichte ich auf meine Rente, als das ich noch weitere Kevin-Justins und Chantall-Jaquelines um mich rum haben muß.

The other one am :

Die haben aber ganz allgemein eine ziemlich gute CO2-Bilanz.

Das Gehirn verbraucht ja richtig viel Sauerstoff. 8-)

Alex_ am :

Äh, ja. Sie erzeugen aber CO2 und geben selbiges aus dem Bier auch noch frei. Also ganz schlechte Bilanz?

The other one am :

Ja, aber Bier hat ja in diesem Zusammenhang auch einen positiven Effekt.

Und wieder helfen uns Bäume im Kampf gegen CO2. Bäume gelten ja nicht ohne Grund als sehr ortstreu. Und den Führerschein gibt es ja schon ab 18 Jahren. Demnächst vielleicht sogar ab 17. ;-)

SPages am :

Aber bis dahin haben die sich schon fortgepflanzt.

The other one am :

An Bäumen können sie das gerne probieren. Der Erfolg wird sicherlich unterdurchschnittlich sein. ;-)

schmitzrocket am :

Warum sollte er auch einen Verdacht von sich abwenden müssem.
Es gilt doch immer noch die Unschuldsvermutung.

Warum soll man sich mit einem Handscanner absuchen lassen, vermutlich ncoh in der Öffentlichkeit, wenn man doch weiß das man nichts gestohlen hat.

murry am :

Selbstverständlich brauch sich niemand vom Ladeninhaber mit dem Handscanner absuchen lassen. Dann hält der Ladeninhaber den Betreffenden einfach fest bis die Polizei eintrifft und die durchsucht dann. Und bevor du jetzt schreibst das sei dann doch unzulässig und Freiheitsberaubung wenn sich dann rausstellt daß man unschuldig ist - dann hast du zwar Recht, aber das hilft dir nichts. Da die Warensicherungsanlage angeschlagen hat war ein dringender Tatverdacht gegeben und die sich im nachhinein als unzulässig herausstellende Festnahme bleibt aufgrund des Erlaubnistatbestandsirrtums straffrei.

The other one am :

Und da die Polizisten sicherlich keinen Handscanner haben, niemand kann mich als Ladeninhaber zwingen mein Gerät leihweise zur Verfügung zu stellen, wird die Durchsuchung sicherlich lustig und endet auf der Wache.

So kann man seine Freizeit natürlich auch verbringen.

T. am :

Das ist nicht ganz richtig. Festnahme durch jedermann ist nur zulässig, wenn der Betreffende auf frischer Tat ertappt wird. Eine anschlagende Warensicherungsanlage reicht nicht aus; sofern Björn ihn nicht direkt beim Klauen erwischt hat, darf er ihn nicht festhalten. Eine piepende Warensicherungsanlage begründet bestenfalls einen Tatverdacht, der eine Festnahme durch jedermann nicht rechtfertigt. Aufgrund eines Verdachts darf nur die Polizei tätig werden. Nachzulesen in der ZPO.

The other one am :

Ich bin ja kein Jurist und daher unsicher. In dieser Situation soll das mal schön die Polizei mit dem Kollegen klären. ;-)

DJ Teac am :

Auszüge aus
"OLG Hamm Beschluss vom 08.01.1998 (2 Ss 1526/97)"

QUOTE:
Der Senat folgt insoweit der vom BayObLG (a.a.O.) vertretenen und ausführlich begründeten Auffassung, wonach es für das Merkmal "auf frischer Tat betroffen" ausreicht, wenn die Zusammenschau aller erkennbaren äußeren Umstände im Tatzeitpunkt nach der Lebenserfahrung im Urteil des Festnehmenden ohne vernünftige Zweifel den Schluß auf eine rechtswidrige Tat zulassen
Diese Auffassung verdient gegenüber der Gegenmeinung, die nahezu einseitig die Interessen des Tatverdächtigen in den Vordergrund stellt, den Vorzug. Ansonsten würde der Zweck des § 127 I StPO, die Sicherung der Strafverfolgung, unvertretbar gefährdet bzw. eingeschränkt.


Oder in Kurzfassung.
Wenn Björn überzeugt war hier Ladendiebe vor sich zu haben, und dies auch nachvollziehbar ist für die Judikative, ist die Festnahme rechtens.

Auch wenn Wikipedia gerne etwas anderes schreibt.

Tom1973 am :

ZITAT: "...wenn die Zusammenschau aller erkennbaren äußeren Umstände im Tatzeitpunkt nach der Lebenserfahrung im Urteil des Festnehmenden ohne vernünftige Zweifel den Schluß auf eine rechtswidrige Tat zulassen."

Da Björn aber über die Defizite der Warensicherung informiert ist und wie der Beitrag "Quellensicherung" beweist, auch die möglichen Fehlalarme kennt, kann er in diesem Falle eben nicht "ohne vernünftige Zweifel" gewesen sein - ganz abgesehen davon, dass es außer dem Piepen des Sensors keine weiteren "erkennbaren äußeren Umstände" gab.

KayGee am :

Das ist mir auch schn passiert.
In einem PC-Laden räumte ich nach erfolgtem Kauf irritiert meine Taschen leer, bis die Kassiererin mich schulterzuckend gehen ließ.
Direkt danach im Klamottenladen schlug der Alarm erneut an und ich fragte dann schon amüsiert, ob ich auch noch meine Blombe rausnehmen soll.
Im Schuhladen meckerte der Alarm schon beim Hineingehen und dort kam eine Kassiererin auf die Idee, in meiner Kleidung könnte noch irgendein alter Streifen sein. Sie hatte Recht.
Ich fands spaßig und ich versteh nicht, wieso man so ein Theater daraus machen kann.

The other one am :

Interessanterweise sind das sehr häufig Menschen, die ganz genau "ihre Rechte kennen" und auf deren Einhaltung bestehen.

Woher sie diese Kenntnisse nehmen bleibt für mich ein Rätsel, da genau diese Menschen Recht, Gesetz und ganz allgemeine Regeln beständig ignorieren.

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