Tatvorwurf: Raub
Die übliche Post von der Staatsanwaltschaft: Das Ermittlungsverfahren gegen jemanden wurde eingestellt, da der Beschuldigte wegen anderer Straftaten bereits zu einer erheblichen Strafe verurteilt worden ist. Meistens handelt es sich um Ladendiebstahl und da wiegt fast jede andere Tat schwerer.
Ich wundere mich nur: Als Tatvorwurf ist diesmal "Raub" angegeben, allerdings soll das am ersten Juni dieses Jahres gewesen sein. Ich kann mich an keine derartige Tat erinnern. Auch habe ich in meinen Unterlagen nichts derartiges gefunden – nichtmal einen Blogeintrag gab es zu der Zeit.
Hmm...
Ich wundere mich nur: Als Tatvorwurf ist diesmal "Raub" angegeben, allerdings soll das am ersten Juni dieses Jahres gewesen sein. Ich kann mich an keine derartige Tat erinnern. Auch habe ich in meinen Unterlagen nichts derartiges gefunden – nichtmal einen Blogeintrag gab es zu der Zeit.
Hmm...
Trackbacks
Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
Fincut am :
ladendetektiv.tk am :
Diese Briefe bekomm ich auch jeden Tag: Blablabla
Eingestellt, kein öffentliches interesse,.... Etc etc......
OxKing am :
ich schlepp ja meistens 3 Messer mit mir rum. ^^
(BW-Messer am Schlüsselbund, Tool und nen Mora am Gürtel)
Quatsch mit Soße am :
Für einen Raub braucht man entweder Gewaltanwendung oder die Drohung mit Gefahr für Leib und Leben (vgl. § 249 StGB). Ein Messer dabei zu haben reicht höchstens für einen Diebstahl mit Waffen (§ 244 StGB) - und schon da wäre das bloße Zufällig-Noch-Im-Rucksack-Gehabt schon ein Problem.
Raub steht da vermutlich, weil die Staatsanwaltschaft anderweitig wegen Raub gegen den Täter ermittelt hat und das ist auch die schwerere Straftat, wegen der eine Verurteilung ansteht. Dann wurde nur vergessen, bei der Mitteilung der Einstellungsverfügung den Straftatbestand zu ändern.
Jens79 am :
OxKing am :
Alleswisser am :
DJ Teac am :
StA am :
Jan S. am :