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Tatvorwurf: Raub

Die übliche Post von der Staatsanwaltschaft: Das Ermittlungsverfahren gegen jemanden wurde eingestellt, da der Beschuldigte wegen anderer Straftaten bereits zu einer erheblichen Strafe verurteilt worden ist. Meistens handelt es sich um Ladendiebstahl und da wiegt fast jede andere Tat schwerer.

Ich wundere mich nur: Als Tatvorwurf ist diesmal "Raub" angegeben, allerdings soll das am ersten Juni dieses Jahres gewesen sein. Ich kann mich an keine derartige Tat erinnern. Auch habe ich in meinen Unterlagen nichts derartiges gefunden – nichtmal einen Blogeintrag gab es zu der Zeit.

Hmm...

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Kommentare

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Fincut am :

Eventuell war es ein LD mit Messer in der Tasche oder so.

ladendetektiv.tk am :

Richtig: es reicht aus, ein Messer in der Tasche zuhaben, oder er wurde kurz handgreiflich oder drohte.

Diese Briefe bekomm ich auch jeden Tag: Blablabla
Eingestellt, kein öffentliches interesse,.... Etc etc......

OxKing am :

Na dann ist es ja gut das ich nie klaue,
ich schlepp ja meistens 3 Messer mit mir rum. ^^
(BW-Messer am Schlüsselbund, Tool und nen Mora am Gürtel)

Quatsch mit Soße am :

Ein Messer in der Tasche reicht aus - so ein Quatsch.
Für einen Raub braucht man entweder Gewaltanwendung oder die Drohung mit Gefahr für Leib und Leben (vgl. § 249 StGB). Ein Messer dabei zu haben reicht höchstens für einen Diebstahl mit Waffen (§ 244 StGB) - und schon da wäre das bloße Zufällig-Noch-Im-Rucksack-Gehabt schon ein Problem.

Raub steht da vermutlich, weil die Staatsanwaltschaft anderweitig wegen Raub gegen den Täter ermittelt hat und das ist auch die schwerere Straftat, wegen der eine Verurteilung ansteht. Dann wurde nur vergessen, bei der Mitteilung der Einstellungsverfügung den Straftatbestand zu ändern.

Jens79 am :

Dabei ist es doch vom öffentlichen Interesse, zeigt doch dieser Blog hier ;-)

OxKing am :

Vermutlich weil dir die Ladendiebe langsam den letzten Nerv rauben. ;-)

Alleswisser am :

War da nicht letztes oder vorletzes Jahr eines Nachts dieser Irre in den Laden gelaufen und wollte Euch überfallen und Dein Mitarbeiter hatte ihn mit einem einfachen "Nö!" wieder verscheucht? War es vielleich das?

DJ Teac am :

Das wäre doch dann Schwerer Raub wegen der Pistole oder?

StA am :

Auf die Bezeichnung darfst Du nix geben. Die Streifenhörnchen schreiben da irgendwas auf die Akte und meist wird das aus Zeit und Bequemlichkeitsgründen dann von der StA verwendet. Man stellt das nämlich meist so ein, dass man handschriftlich eine kleine Verfügung hinten auf das letzte Blatt macht (oder ein Formblatt verwendet) und so die Geschäftsstelle (oder Neudeutsch Serviceeinheit) anweist einen Brief mit der Einstellung rauszuschicken. Bis man denen dann erklärt hat, dass das was die Oberförster da wieder als Tatvorwurf hingeschrieben haben totaler Schwachsinn ist, sind wieder 10 Minuten rum. Da ist es einfacher, wenn man die genaue Tatbezeichnung einfach ignoriert, denn am Ende kommt es ja auch nicht drauf an, da ich das Ganze ja einstelle.

Jan S. am :

Für Raub reicht es ja meines Wissens nach schon, dass der Täter jemandem was aus der Hand reißt oder jemanden bei der Flucht beiseite schubst, evtl. sich losreißt wenn ihn jemand festhält.

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