Mein und dein und so
Zwei junge Männer standen vor dem Leergutautomaten, gaben einige Flaschen ab und hatten eine leere Getränkekiste ohne Flaschen dabei. Einer Kollegin, die zufällig gerade vorbeiging, berichteten sie, dass der Automat ihre Kiste nicht annehmen würde. Klar nimmt der die nicht – und das aus inzwischen sehr bekannten Gründen. Immerhin waren die beiden nicht die ersten, die auf diese Weise zu Bargeld kommen wollten. Aber das wusste ich zu dem Zeitpunkt noch nicht. Die Videoaufzeichnung offenbarte schließlich jedoch, was wir schon geahnt hatten: Die Kiste stammte bei uns aus dem Laden und ein paar volle Bierflaschen, die noch darin standen, hatte einer der beiden Typen einfach so ins Regal gestellt.
EineEntschuldigung Ausrede hatte er auch gleich parat: "Ich dachte, die leere Kiste hätte ein anderer Kunde da stehengelassen." Klar, sicher. Darum waren da auch die vollen Flaschen drin. Darauf gab es keine Antwort und auch auf meinen Hinweis, dass die Kiste dann immer noch nicht ihm gehört hätte, folgte keine Reaktion.
Ich hatte keine Lust, die Polizei zu holen und habe die beiden Typen so rausgeworfen. Kleine Genugtuung: In der Aufregung haben sie ihren Leergutbon am Automaten hängen gelassen. Gut, das ist dann mein kleiner Ausgleich für den Ärger. Wenngleich der doch schwerer aufwog als 1,45 Euro.
Eine
Ich hatte keine Lust, die Polizei zu holen und habe die beiden Typen so rausgeworfen. Kleine Genugtuung: In der Aufregung haben sie ihren Leergutbon am Automaten hängen gelassen. Gut, das ist dann mein kleiner Ausgleich für den Ärger. Wenngleich der doch schwerer aufwog als 1,45 Euro.
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Kommentare
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Kaiser am :
Theodore am :
David2.0 am :
Dem Laden entsteht ja durch die Einlösung kein Schaden, denn es ist ja damit zu rechnen das so ein Bon eingelöst wird. Ob jetzt der Kunde oder die Kassierin die 1,50 Euro bekommt, ist das relevant?
Das als "schlechten Stil" oder "Gierig" zu bezeichnen, OK. Aber Diebstahl? Wenn dann doch Unterschlagung gegenüber dem Kunden der den Bon verloren/vergessen hat und nicht gegenüber dem Laden?
Hamburger Jung am :
Beruhigend, daß es nicht nur mir so geht.
David2.0 am :
DerWürfel am :
Nun ist natürlich die Frage, ob es eine entsprechende Anweisung zum Umgang mit gefundenen Pfandbons gab. Wenn nein, dann sehe hier ich gar kein Problem. Wenn ja, dann müsste man natürlich wissen wie die aussieht, aber einen Einbehalt bei Kaiser's fänd ich auch dann unangebracht, Kaffee-Kasse wäre besser.
DJ Teac am :
Es war ein Vertrauensbruch und die Entscheidung des Gerichtes kann ich nicht einmal im Ansatz nachvollziehen.
Gerade bei einer Kassiererin ist doch das Vertrauen wichtig.
Das Gericht hätte mich da mal gern haben gekonnt, ich hätte sie nicht wieder eingestellt.
Klar es gab ein Urteil, aber es gibt auch hier gewisse tricks das ganze legal zu umgehen
Tolomir am :
Ein Kassierer kann sich sowas nicht erlauben
der Dirk am :
ui am :
Wuff am :
Natürlich gehört der Bon dem Kunden, denn schließlich ist das sein Beleg, daß er sein Leergut abgegeben hat und nötig für die Auszahlung an der Kasse.
MarkusB am :
Kann durchaus vorkommen, dass man die so abgeben will, ohne Böses zu wollen:
Salvus verkauft sich neuerdings in Kisten mit 24 * 0,5 Einweg-PET-Flaschen, die kommen ja in den Cruncher, dann hat man die leere kiste - Blöd, wenn die Maschine die nicht zurücknimmt....
Nils am :
Knoetchen am :
sind erstklassige Hocker für alle Gelegenheiten, enorm wertbeständig und jederzeit in Bargeld umsetzbar.
OxKing am :
Klaus am :