Nur noch per Bankeinzug
Ein relativ kleiner Lieferant hat mir zwei Blanko-Belege für Einzugsermächtigungen und seine neuen Liefer- und Zahlungsbedingungen zukommen lassen. Darin heißt es:
"Die Bezahlung unserer Ware wird per Bankeinzug [...] vorgenommen. Ausnahmen müssen schriftlich bestätigt werden und führen dann zu einem 2%igen Aufschlag auf die Listenpreise."Die Einzugsermächtigung gibt es aus Prinzip nicht. Und sollten tatsächlich 2% Aufschlag dazukommen, werde ich mich mal bei den Mitbewerbern umhorchen.
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Kommentare
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Anonymus am :
Erik am :
Bei mir darf (fast) jeder abbuchen (Lastschrift, kein Abbuchungsauftrag). Selbstverständlich müssen dann die Auszüge aufmerksam kontrolliert werden, was aber sowie jeder machen sollte und für Unternehmer selbstverständlich ist.
Verstehen kann ich Dich aber, wenn Du dir einen anderen Lieferanten für diese Ware suchst. Wenn bisher immer auf Rechnung gezahlt wurde (und das auch noch pünktlich und vollständig), ist so eine Änderung natürlich frech.
quakemaster am :
> Beträge ohne Angabe von Gründen einfach zurückholen,
Nein.
> Bei mir darf (fast) jeder abbuchen (Lastschrift, kein
> Abbuchungsauftrag).
Na also! Lastschrift =/= Abbuchung!
cu +quakemaster+
Biatch am :
murks am :
Matthze am :
Marcus am :
Anonymus am :
Weder privat noch geschäftlich würde ich es zulassen, daß ein Dutzend Leute/Firmen oder weit mehr mit ihren Pfoten auf meinem Konto herumwühlen. Meine Wohnungstür ist doch auch immer geschlossen und meine Geldbörse ebenso, wenn ich die Straße entlanglaufe.
Dummkopf am :
Anonymus am :
Zudem bezweifle ich die Behauptung, daß jeder, der möchte, einfach auf mein Konto zugreifen kann. Das stimmt so, wie Sie es hier sagen, mit Sicherheit nicht. Falls es im Einzelfall doch funktionieren würde, benötigte der Zugreifer kriminelle Energie - und dann gibt es da auch noch die Bankhaftung.
Dummkopf am :
http://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift
Anonymus am :
Die Bank haftet immer dann, wenn das Verschulden nicht beim Kunden liegt. Da das so ist, ist Ihre These, daß Leute einfach von anderen Leuten straflos Geld vom Konto ziehen können, ohnehin obsolet.
Oder warum werden in D mit steigender Tendenz von Banden Geldautomaten frisiert, wenn das kriminelle Abbuchen (Konto zu Konto) so simpel wäre, wie Sie hier behaupten?
Marcus am :
DJ Teac am :
Dort muss man mehr zahlen wenn man das Geld überweist anstatt das ganze per Lastschrift zu machen.
Arno Nym am :
DJ Teac am :
XfrogX am :
ist doch genau das selbe wie hier, wer selber überweisen will zahlt mehr.
Zahle als privat mensch aber auch leiber selber, wobei es im geschäft bestimmt was anderes ist bei vielzahlen von rechnugen ist die chance durcheinander zu kommen wohl viel größer.
der Dirk am :
Wer damit scheiße macht, bekommt dafür Post von meinem Anwalt.
So einfach ist das.
Klaus am :
"SPASSBIETER HÖHREN VON MEINEN RECHTS ANWALT !!!!!!"
Vito.Andolini am :
Wer bei Ebay rumablert, dem mache ich ein Angebot, welches er nicht ablehnen kann.
Erklärbär am :
Immer wieder süß, wenn jemand von "seinem" Anwalt (gerne auch in der Pluralform) redet. Weiß der Geier wo diese Leute sich herumtreiben, dass die einen persönlichen Anwalt brauchen. Der zudem dann noch Spezialist für alle Fachgebiete dieser Welt ist.
ein Patrick am :
Das ist halt der Anwalt, den ich gelegentlich oder regelmäßig mit der Vertretung meiner Interesse beauftrage.
Erklärbär am :
Kein Mensch dieser (deutschen) Welt hat seinen persönlichen Abo-Anwalt, den er ständig auf die Gegner loshetzt. Außer die paar klagegeilen Yuppies, die immer nach 4 Wochen wieder aus einer RS-Versicherung rausfliegen. Mal davon abgesehen, dass ein Anwalt nur ein Fachgebiet hat, nicht viele.
Sabanja am :
ein Patrick am :
ein Patrick am :
Kralle am :
Björn Harste am :
Dann warte ich lieber auf die Rechnung, überweise dann und weiß, dass alles passt.
T am :
Wenn ich per Lastschrift zahle, irgendwas mit der Lieferung nicht stimmt und der Anbieter nicht angemessen reagiert kann ich mir mein Geld zurückholen - haften tut die Bank des Anbieters, d.h. ein leeres Konto ist kein Hinderungsgrund. Eine einmal getätigte Überweisung ist hingegen nicht zu stornieren. Die eigenen Kontoverbindung wird bei einer Überweisung übrigens auch übertragen, für alle diejenigen, die Angst haben, jemand könnte mit Kontonummer und BLZ Böses tun ...
Anonymus am :
MaxR am :
Einige Diskutanten scheinen ihre Bankbriefe nicht aufmerksam zu lesen!
Diese neuartigen Zahlungsprozesse, die gewöhnlich nur die Prozesse des Empfängers optimieren, führen übrigens immer wieder zu intensiven Betrachtungen des Steuerprüfers, da genau diese Prozesse auch gerne bei bekannten Steuerhinterziehungsmethoden genutzt werden. Da kuckt der schonmal tiefer rein.
Und zu guter Letzt könnte man ja mal von "seinem Anwalt" prüfen lassen, inwiefern das RYANAIR-Urteil auch auf die Zahlungen im B2B anwendbar ist - der kostenfreie Empfang einer Zahung gehört zu den Pflichten des Forderers. Und ein "Empfang" setzt ein aktives "Absenden", kein Abholen, voraus. Falls dem so ist, wären die Zahlungsbedingungen zumindest ungünstig formuliert.