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Seltsame Hinweise und Schilder in anderen Läden – Teil 10

Auf dieses Bild, das offenbar schon seit einiger Zeit im Web kursiert, hat mich Johann hingewiesen.

Quellenangabe? Keine Ahnung. Kennt überhaupt noch jemand den Ursprung dieses Fotos?

Nachtrag:
Auf meine freundliche Anfrage beim Fotografen erhielt ich folgende Antwort: "Lassen Sie zunächst einfach die Finger von dem Foto und melden sich in einem halben Jahr wieder."

Nein, mache ich bestimmt nicht. Bin doch kein Bittsteller.

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Kommentare

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sunny am :

Könnte auch gut gefaked sein?!?

DJ Teac am :

Oder einfach nur eines der vielen Kundenveraschungsschilder die man so oft sieht.

Ich erinner mich noch an Rewe hier vor 2-3 Jahren.

"Weihnachstgebäck jetzt drastisch im Preis gesenkt..... Lebkuchen vorher 2.99 jetzt 2.98" :-O

Blogleser Matthias am :

Das kommt bestimmt von einer der Quellen hier: http://www.tineye.com/search/53fcd73321ee87bd43dce83e0605ee80e0b0b9dd

Franky_ausgeloggt am :

Ich glaube es kommt aus einem Woolworth.

gela am :

also ich habe das in einem der bücher von bastian sick gesehen... happy aua 1 oder 2. müßte mal schauen ob da auch die quelle angegeben wurde...

Peter Stein am :

Würde mich auch interessieren in welchem Buch der Bastian Sick mein Foto unautorisiert veröffentlicht!

Postal am :

Ich hoffe deine Familie verhungert nun nicht! Hiermit überreiche ich 1000 Internet-€. Nun stell dich in die Schlange direkt hinter Cartman und warte auf die auszahlung.

Menschen gibts...

JeriC am :

Wobei, wenn es gewerblich genutzt wurde (in einem Buch) kann ich den Frust verstehen.

OxKing am :

Muss wohl n Zahlendreher gewesen sein. ^^

der Dirk am :

Krasse Scheiße, 9,99 Euro ist natürlich wesentlich günstiger als 10 Euro! Jedenfalls sagt das einem das mit diesen 99er-Preisen ausgetrickste Preisbewusstsein. Zum Glück steht mein Logikbewusstsein darüber.

Sniffy am :

"Nachtrag:
Auf meine freundliche Anfrage beim Fotografen erhielt ich folgende Antwort: "Lassen Sie zunächst einfach die Finger von dem Foto und melden sich in einem halben Jahr wieder.""

Was mich mal interessieren würde: Wie hat denn der Fotograf sein Urheberrecht zweifelsfrei nachgewiesen?

bla am :

Da gibt´s inzwischen genug Möglichkeiten. Hab erst neulich irgendwo von einem Urteil gelesen, dass bei digitalen Bildern es schon ausreicht, die Datei in der größten Auflösung zu haben, da man davon ausgeht, dass nur der Urheber das Bild in voller Auflösung haben kann im Zweifelsfall. Immerhin zum Glück dann doch nicht ganz unmöglich, sein Urheberrecht nachzuweisen, was digitale Bilder angeht...

Sniffy am :

Naja, unter zweifelsfrei und damit gerichtsfest verstehe ich was anderes.

JeriC am :

Manchmal braucht es nicht mal das.
QUOTE:
Knieper behauptet nach wie vor, das Foto selbst gefertigt zu haben. In einem Interview mit dem Online-Magazin Upload gab er jüngst an, in jedem Fall Richtern „das Original in hoher Auflösung“ vorlegen zu können. Dass dies unwahr ist, zeigte sich beim Prozess gegen Brigitte Winkler vor der Urheberrechtskammer des Landgerichts Hamburg.

Doch obwohl Knieper nicht in der Lage war, das unbearbeitete Originalfoto vorzulegen, bekam er gegen Winkler in erster Instanz recht. Den Ausschlag gab ausgerechnet die Zeugenaussage von Gattin Marion, sie könne sich erinnern, dass Knieper an einem nicht mehr bekannten Zeitpunkt das Foto geschossen habe

Quelle

Man muss sich nur das richtige Gericht suchen ;-)

Max am :

Die ZPO-Reform wird nicht mehr lange auf sich warten lassen. Das ist ein untragbarer Zustand, ungefähr so, wie wenn man den Gerichtsstand vertraglich auf Pjöngjang in Nordkorea vereinbaren würde.

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