Cola auf das Band, Maxi King in die Jacke
"Das war gar kein Diebstahl, ich war noch gar nicht durch die Kasse durch!", klärte uns der heruntergekommene Typ auf, dem wir schon eine ganze Weile hinterhergesehen hatten.
Nö, "durch" war er noch nicht. Er stand noch neben dem Kassentisch, das stimmt schon so. Aber vier Leute können bezeugen, dass er von mir erst angesprochen wurde, nachdem er sein Wechselgeld eingesteckt und sich bereit gemacht hatte, den Laden zu verlassen. Auf meine versuchte Kontaktaufnahme reagierte er gar nicht, sondern ging wortlos wieder zurück in den Laden – offensichtlich, um die eingesteckte Süßware wieder auszupacken.
Nachdem er so beharrlich die Tat abstritt, verweigerte der Dieb zunächst auch die Herausgabe seines Personalausweises. Gut, muss eben doch die Polizei her. Die freut sich immer, wenn sie wegen solcher Kleinigkeiten anrücken darf. War mir aber egal, ich habe ja nicht geklaut.
Nö, "durch" war er noch nicht. Er stand noch neben dem Kassentisch, das stimmt schon so. Aber vier Leute können bezeugen, dass er von mir erst angesprochen wurde, nachdem er sein Wechselgeld eingesteckt und sich bereit gemacht hatte, den Laden zu verlassen. Auf meine versuchte Kontaktaufnahme reagierte er gar nicht, sondern ging wortlos wieder zurück in den Laden – offensichtlich, um die eingesteckte Süßware wieder auszupacken.
Nachdem er so beharrlich die Tat abstritt, verweigerte der Dieb zunächst auch die Herausgabe seines Personalausweises. Gut, muss eben doch die Polizei her. Die freut sich immer, wenn sie wegen solcher Kleinigkeiten anrücken darf. War mir aber egal, ich habe ja nicht geklaut.
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Kommentare
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Anonymus am :
Ich selbst konnte mich noch nie dafür begeistern, Dinge zu tun, die ich nicht gut kann. Andere Leute scheinen da eine größere Toleranzschwelle zu haben.
Babel am :
Bevor noch jemand fragt, hier die juristische Ausführung dazu am :
Er hat ja schon mit dem Einstecken den Gewahrsam des Eigentümers (hier Björn) gebrochen und eigenen Gewahrsam begründet, da üblicherweise alle Gegenstände, die sich in einem solchen engen persönlichen Herrschaftsbereich befinden, als demjenigen gehörend zugerechnet werden, der sie bei sich trägt. Und da er das in der Absicht tat, den ursprünglichen Eigentümer dauerhaft zu enteignen und sich den Schokoriegel selbst anzueignen, und in der Kenntnis, dass er keinen fälligen, einredefreien Anspruch auf den Riegel hatte, ist da schon der Tatbestand des Diebstahls erfüllt.
Snuff am :
(Ich entschuldige mich für das für Nicht-Juristen kryptische Geschmiere; Ich musste heute meine Examensklausur im Strafrecht schreiben )
martikelnummer am :
BertholdSchlau am :
Du bist toll. Und schlau.
Examensklausur! Ganz prima.
Demnächst aber bitte wieder kryptisches Geschmiere. Der Beitrag hier war zu leicht verständlich.
Snuff am :
MarcoM am :
Probleme gab es bei mir deswegen noch nie, daher die Frage.
Snuff am :
Wenn man also im Laden mit dem Rucksack einkauft, können zwei Sachen passieren: Entweder wird man irgendwann im Laden von einem Mitarbeiter angesprochen, der einen bittet, in Zukunft doch bitte den Rucksack draußen zu lassen oder ihn im Laden zumindest nicht zu füllen, sondern einen Einkaufswagen zu verwenden; oder es passiert überhaupt nichts, man kauft normal ein und legt die Ware am Ende eben auf das Band.
Fincut am :
- Jugnedliche Spackos klauen Maxi King
- Drogensüchtige trinken häufig Erdbeermilch
Kann mir jemand erklären, woran das liegen könnte?
Finknut am :
http://www.youtube.com/watch?v=VHwJ-LCmusY
Leidender am :