Kinderriegelkunde
Eine kleine Geschichte, die schon etwa zwölf Jahre her ist. Damals war ich noch als Marktleiter bei PLUS tätig. Ganz unten in der Hierarchie eines Harddiscounters zu stehen, bedeutet, der Depp vom Dienst zu sein. Auch als "Verkaufsstellenverwalter", wie es irgendwann so schön hieß. Weil das Unternehmen gerne irgendwelchen frischen Betriebswirte als Bezirksleiter einstellte, die sich irgendwie profilieren und beweisen mussten. Vor allem wurde diese (in Wirklichkeit auch völlig lächerliche) "Machtposition" gerne dadurch unterstrichen, indem Untergebenen mit Abmahnungen nicht nur gedroht wurde. Nach meinem Ausscheiden aus dem Unternehmen soll das übrigens noch viel schlimmer geworden sein. Dass die gesamte Kette inzwischen in der Form nicht mehr existiert, spricht eigentlich Bände.
Was ich eigentlich damit sagen wollte: Die Gefahr einer Abmahnung schwebte über jedem Mitarbeiter wie das sprichwörtliche Damoklesschwert. Irgendwann ging man einfach dazu über, sich mit Scheißkunden nicht mehr auseinanderzusetzen. Im Zweifelsfall würde man als Mitarbeiter sowieso den Kürzeren ziehen. So auch bei folgendem Erlebnis:
Ein Mann war mit zwei Kleinkindern in meiner Filiale. Während er durch die Gänge ging und seinen Einkaufswagen füllt, bedienten sich die beiden Kinder bei den Süßwaren an der Kasse, öffneten mehrere Kinderriegel und aßen diese einfach auf.
Als ich den Kunden darauf ansprach, wurde er sehr belehrend und erklärte mir, dass das ja UNSERE Schuld wäre, wenn wir die Sachen da so präsentieren würden, dass Kinder sie erreichen könnten. Er könne ja schließlich nicht ständig die beiden beaufsichtigen und er wird den Schaden nicht bezahlen.
Musste er auch nicht. War ja nicht mein Geld (Hahaaa, Angestelltendenke!) und außerdem hätte ich wahrscheinlich nur den Ärger bekommen, falls er sich beschwert hätte.
Wie gesagt, das war vor rund zwölf Jahren.
Auch wenn man als Selbstständiger sowas immer etwas anders sieht und seinen Kunden um Längen mehr entgegenkommt, als es je ein Angestellter machen würde – diesem Kunden hätte ich hier in meinem eigenen Laden die Meinung sehr deutlich gesagt und ihn den Schaden bezahlen lassen. Das Zauberwort heißt "Aufsichtspflichtverletzung". Und außerdem: Wenn's nicht die "Quengelware" an der Kasse gewesen wäre, hätten die Kinder vielleicht irgendwelche Schokoladen oder Kekse aus einem anderen Regal geöffnet. Was ist denn das für eine Logik mit der Erreichbarkeit? Man kann ja nicht alle für Kinder interessanten Artikel erst ab einer Höhe von 1,20m platzieren...
So. DAS wollte ich schon lange mal loswerden.
Was ich eigentlich damit sagen wollte: Die Gefahr einer Abmahnung schwebte über jedem Mitarbeiter wie das sprichwörtliche Damoklesschwert. Irgendwann ging man einfach dazu über, sich mit Scheißkunden nicht mehr auseinanderzusetzen. Im Zweifelsfall würde man als Mitarbeiter sowieso den Kürzeren ziehen. So auch bei folgendem Erlebnis:
Ein Mann war mit zwei Kleinkindern in meiner Filiale. Während er durch die Gänge ging und seinen Einkaufswagen füllt, bedienten sich die beiden Kinder bei den Süßwaren an der Kasse, öffneten mehrere Kinderriegel und aßen diese einfach auf.
Als ich den Kunden darauf ansprach, wurde er sehr belehrend und erklärte mir, dass das ja UNSERE Schuld wäre, wenn wir die Sachen da so präsentieren würden, dass Kinder sie erreichen könnten. Er könne ja schließlich nicht ständig die beiden beaufsichtigen und er wird den Schaden nicht bezahlen.
Musste er auch nicht. War ja nicht mein Geld (Hahaaa, Angestelltendenke!) und außerdem hätte ich wahrscheinlich nur den Ärger bekommen, falls er sich beschwert hätte.
Wie gesagt, das war vor rund zwölf Jahren.
Auch wenn man als Selbstständiger sowas immer etwas anders sieht und seinen Kunden um Längen mehr entgegenkommt, als es je ein Angestellter machen würde – diesem Kunden hätte ich hier in meinem eigenen Laden die Meinung sehr deutlich gesagt und ihn den Schaden bezahlen lassen. Das Zauberwort heißt "Aufsichtspflichtverletzung". Und außerdem: Wenn's nicht die "Quengelware" an der Kasse gewesen wäre, hätten die Kinder vielleicht irgendwelche Schokoladen oder Kekse aus einem anderen Regal geöffnet. Was ist denn das für eine Logik mit der Erreichbarkeit? Man kann ja nicht alle für Kinder interessanten Artikel erst ab einer Höhe von 1,20m platzieren...
So. DAS wollte ich schon lange mal loswerden.
Trackbacks
Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
JSG am :
Ich am :
Madner Kami am :
asmo am :
der_wahre_pop am :
Trotzdem gebietet es meiner Meinung nach der ganz normale Anstand, dass man die Ware dann auch bezahlt.
FaaB am :
Das von dir angesprochene Thema ist die eine Hälfte. Nichts destro trotz könnte Björn nun auf "Aufsichtspflichtverletzung" plädieren.
Jedoch, lieber Björn, würdest du damit nicht weit kommen, denn die Gerichte haben schon mehrmals geurteilt, dass kein Mensch jede Sekunde auf sein Kind achten kann und es immer mal wieder vorkommen kann, dass man einen kurzen Augenblick nicht aufpasst und die Kinder in der Zeit etwas anstellen. Und dann haften auch nicht die Eltern, bzw. die Aufsichtspersonen, für den Schaden sondern lediglich der Geschädigte (oder dessen Versicherung).
Letztendlich würde ich dir auch eher empfehlen bei Kindern ein dickes Fell zu entwickeln und dich einfach an denen zu erfreuen
Helmut am :
Helmut am :
T. am :
Kann dafür nicht belangt werden. Wenn er erwischt wird, kriegt der M-Markt die Playstation zurück; bestraft wird der Junge nicht. (es könnte zwar sein, dass, spätestens im Wiederholungsfall, das Jugendamt mal bei den Eltern nach dem Rechten sieht; das ist aber keine Strafe im eigentlichen Sinne).
Das vorliegende Beispiel ist etwas komplizierter, da ja die Kinderriegel nicht zurückgegeben werden können. Der Junge würde also Schadenersatzpflichtig für die Kinderriegel; da er noch keine 7 ist, kann er das garnicht. Björn bleibt also auf seinem Schaden sitzen; es sei denn, er schafft es, dem Vater grobe Pflichtverletzung nachzuweisen. Was ihm, bei der gängigen Rechtsprechung, schwer fallen dürfte (zumal bereits die Klageschrift wegen Gerinfügigkeit abgelehnt werden dürfte, immerhin bewegen wir uns im Bereich < 1 EUR).
Nick am :
Richtig ist im Grunde fast nur, dass Minderjährige bis zum vollendeten siebten Lebensjahr deliktunfähig sind.
Mal abgesehen davon, dass es unverhältnismäßig wäre wegen 'zweifuffzich' ein zivilrechtliches Verfahren anzustreben, ist die Grundlage gegeben.
Wichtig ist hierbei insbesondere der § 832 I BGB.
Der Geschädigte ist nämlich in diesem Fall nicht beweispflichtig.
Vielmehr müssen die Aufsichtspersonen beweisen, dass sie die Aufsichtspflicht NICHT verletzt haben.
Wie schon gesagt, kämen dann im Verfahren noch weitere Faktoren zum tragen, aber grundsätzlich ist ein Tatbestand gegeben.
T. am :
heilinger am :
K am :
können wir bitte von den juristischen Erwägungen zur Haftung kleiner Kinder abkommen und auf solche Dinge wie "Verantwortungsbewußtsein", "Erziehung" und "gesunder Menschenverstand" zurückkommen?
Klar: Die Riegel und andere Waren hängen nicht unter der Decke. Klar: Die Kinder haben einen Vater. Klar: Ein Kind baut mal Sch... (tm), muss es sogar, gehört zum "Großwerden".
Unklar: Wieso muss sich der Ladeninhaber für eine einfache Klärung in einer so einfachen Sache rechtfertigen?
Versteh' ich nicht. Björns Problem sind nicht die Kids, sondern deren... wie soll ich sowas nennen? "Entertainer"?
Gloria am :
karumba am :
Wenn ich mir die Artikel hier so ansehe, solltest Du eine Einlaßkontrolle für Deinen Laden erwägen, damit unerwünschte Kunden draußenbleiben.
PS: wäre interessant, wer von den Kommentatoren selbst Kinder hat
Madner Kami am :
Möglichkeit B: Erzieh deine Kinder mal dazu, dass sie nicht alles antatschen dürfen.
The other one am :
Also, Madner Kami hat schon mal keine Kinder.
Er selbst war wohl auch nie Kind, oder sein Gedächtnis reicht nicht weit genug zurück.
Mal sehen was jetzt noch alles an Lebensspezialisten hier auftaucht.
DJ Teac am :
Wenn das nicht klappt läuft etwas schief.
Ich hab als Kind nie soetwas getan, und würde es auch nicht dulden bei den Kindern die ich eh nie haben werd
tectom am :
habe zwei Kinder, mittlerweile 23 und 18 Jahre alt. Nur wegen Deiner Erlaubnis hier was zu diesem Thema sagen zu dürfen.
Solche Kassen sind ärgerlich, ohne Frage.
Noch ärgerlicher sind für die Gesellschaft aber Kinder die nicht erzogen sind.
Kinder sollten im Laden unaufgefordert keine Ware anzufassen, nicht schreien, Verstecken oder Fangen oder andere Laufspiele zu spielen, rumzuschreien oder was mich sonst noch bei jedem Einkauf ärgert.
Das hat nichts mit Kinderfeindlichkeit zu tun, sondern mit Erziehung und Rücksichtnahme auf den anderen Teil der Gesellschaft.
Das ist auch keine "Folter" für die Kinder oder negativ für Ihre Entwicklung, sondern eher im Gegenteil ist das Miteinander in der Gesellschaft ein wichtiges Erziehungsziel.
Dieser Staat sorgt sich nicht wirklich um Eltern und Ihren Nachwuchs.
Aber zum Ausgleich betont er immer da wo es ihm nichts kostet die "führende Rolle von Eltern in Staat und Gesellschaft"
Die Gesellschaft besteht aber nicht nur aus den einem Elternteil im Restaurant, Zug, Edeka usw., sondern auch aus anderen Menschen, Auch-, Noch nicht- und Nicht Mehr Eltern.
Diese gewisse, Wir hab es ja so schwer als Eltern ( was stimmt), dafür sind wir jetzt aber mal die Krone der Gesellschaft und setzten uns über alles hinweg Mentalität ist dann aber trotzdem, mit Verlaub, zum Kotzen.
karumba am :
Ansonsten stimme ich 100% mit Dir überein.Aaaaber: man sollte doch bitte mal differenzieren. Das Argument, man möge sein Kind doch bitte auch mal erziehen, ist ja durchaus zutreffend und auch selbstverständlich. Versuche ich ununterbrochen. Legitimes Argument zum Beispiel wenn wir über einen Zehnjährigen reden. Aber wie man bei bspw. 2-4-jährige in der o.g. Kassensituation so erzieht, daß die Einsichtsfähigkeit per se uneingeschränkt vorhanden ist, möge man mir doch bitte mal erklären (aber nicht Helmut und seine flache Hand). Ich werde gerne dazulernen. Dann könnte man auch gleich Konstrukte wie Deliktfähigkeit, Strafmündigkeit, Aufsichtspflicht, Entwicklung etc. abschaffen. Es reicht ja, die Kinder zu "erziehen", das klappt dann in jedem Alter.
Wie gesagt: Supermarktbetreiber, denen durch "schlechte Erziehung", mangelnde Aufsichtspflicht etc. Schäden entstehen, sollen diese ersetzt bekommen. Andere, die solche Situationen erst bewußt heraufbeschwören, dürfen auf Ihrem Schaden sitzenbleiben. Kein Mitleid von meiner Seite. Vielleicht sollte man einfach auf Familien mit Kindern als Kunden verzichten, dann gibt es auch keine Probleme. Aber leider auch keinen Umsatz.
The other one am :
Erwachsene Menschen, aber mit abschließbareen Vitrinen werden sie dann erst richtig vernünftig.
Helmut am :
Mein Vater hätte mir unter zuhilfenahme seiner flachen Hand erklärt, was er davon hält, wenn ich einfach so was nehme und esse. Auch zuhause durfte ich nicht einfach was nehmen ohne zu fragen, bei anderen Leuten schon garnicht. "Nimm nicht weg was nicht Dir gehört" sollte schon zur Erziehung gehören.
DJ Teac am :
Ich durfte nur die Süsigkeiten Futtern die mir gegeben wurden.
Was im Süsigkeitenschrank lag, obwohl in meiner Reichweite und ohne Angst vor einer Ohrfeige, war einfach Tabu bis ich es bekommen habe.
Natürlich hat man gefragt, oder eventuell sogar mal genervt, aber dabei blieb es dann auch.
DJ Teac am :
Anstatt Ornitologie war es dann Pedoobexologie
The other one am :
... ach, lassen wir das.
tectom am :
Willkommen im Club (#9):
>>>abschließbareen Vitrinen
The other one am :
Du solltest unterscheiden können zwischen Rechtschreibfehlern und Tippfehlern. Dein Weg aufwärts zu den kleinen Geistern ist also noch weit.
DJ Teac am :
Und nun?
Was sagt das aus? Garnichts!
The other one am :
Du kannst nicht richtig schreiben, nimm es einfach so hin. Ich muss ja auch mit deinen Textruinen leben.
Ende der Durchsage, keine weiteren Anmerkungen mehr zu deiner Schwäche.
DJ Teac am :
Rechtschreibeflames, also unterste Schublade, zeugen von vielem, aber nicht von Intelligenz.
Dir fehlen einfach Argumente, deswegen gehst du auf die Rechtschreibung anderer los. Armselig finde ich so etwas.
Anscheinend kennst du aber keinen anderen Weg dein schwaches Selsbtvertrauen zu stärken, als andere runter zu machen.
Wenn du mal das 18.te Lebensjahr erreicht hast wirst du aber schon von selber drauf kommen.
The other one am :
Ende der Durchsage.
DJ Teac am :
Aber ich finde es schön dass du deine Minderwertigkeitskomplexe hier offen für jeden zur Schau stellst.
DJ Teac am :
Das einseitige beenden einer Diskussion, weil man Angst vor Argument hat, ist auch ziemlich armselig.
The other one am :
Er kann nicht schreiben, er kann nicht lesen. Er versteht nichts.
JeriC am :
Von dir hätte ich übrigens mindestens etwas in die Richtung "der Vater war sicher ein Linker" oder "die Ausländer sind Schuld!" erwartet.