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Der Preis am Regal und in der Kasse

Ein Kunde hat in der Vergangenheit mehrmals moniert, dass der Preis eines bestimmten Artikels nicht mit dem Preis auf dem Regaletikett übereinstimmt. Einmal auch in meiner Anwesenheit. Ich hatte mich auch darum gekümmert, aber offenbar ohne Erfolg. Der Kunde hat mich nämlich nun via E-Mail angeschrieben und mir seinen (verständlichen) Frust mitgeteilt.

Ich habe die Angelegenheit für längst erledigt gehalten und habe vorhin mal intensiver überprüft, wo das Problem liegt.

Nun: Kleine Ursache, große Wirkung.
Ich hatte immer nur das Regaletikett mit ins Büro genommen und anhand dessen den Preis in unserem Warenwirtschaftssystem überprüft. In diesem Fall habe ich wohl schlichtweg versäumt, die Artikelnummer auf den im Regal platzierten Produkten mit der auf dem Preisetikett abzugleichen. Die hatte sich nämlich geändert und so war der Preis des Artikels, der zu der auf dem Etikett abgedruckten Nummer gehörte zwar noch richtig im Warenwirtschaftssystem eingepflegt, der eigentliche Artikel mit der geänderten Nummer aber eben nicht.

Nun sollte aber alles endgültig wieder stimmen.

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Kommentare

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DM2 am :

Apropos Preisschilder: Björn, weißt Du eigentlich schon von der bevorstehenden Währungsreform? ;-) Bist Du vorbereitet?

der_wahre_pop am :

Hahaha, ein echter Brüller. :-(

ednong am :

Aber dann müsste doch der Artikel bei der Eingangskontrolle oder sonstwie bei Kunden an der KAsse als Nicht-Scannbar aufgefallen sein. Ist er das nicht? Oder versteh ich das falsch?

Daxon am :

Es gibt ja auch Sondergrößen oder ähnliches. Da ist der EAN-Code dann anders, obwohl die Ware i.d.R. "ganz normal" verräumt wird.

ednong am :

Äh ja, genau das beschreibt Björn ja auch -- die Nummer auf dem Artikel war eine andere als auf Etikett _und_ Warenwirtschaftssystem. Zumindestens, wenn ich den Post richtig lese.

Und daher auch meine Frage: er müßte doch dann als Nicht-Scannbar aufgefallen sein an der Kasse.

MOW am :

Nicht, wenn der neue Artikel auch schon in der Warenwirtschaft eingepflegt ist. Vielleicht sogar unter genau derselben Bezeichnung. Das fällt einem beim Regaleinräumen dann auch nicht so einfach auf.

Viel schlimmer finde ich es aber, wenn die EAN beibehalten wird, obwohl der Artikel stark verändert wurde ...

-pm- am :

z.B.
Onko-Kaffee alt 500 Gramm, größeres Volumen
bei gleicher Größe
oder
ONKO, mit 12 % Fremdanteil (Zucker etc)

ach ja wieviel Broteinheiten muß ich als Diabetiker denn anrechnen?
Bleibt als Kaffee leider nur der ALDI - Kaffee!

Newty am :

Hat Björn nicht mal erzählt, dass er über einen Katalog mit EAN bestellen kann? Wenn er dann noch die Warenwirtschaft von diesem Lieferanten benutzt oder irgendwie dazu kompatibel ist, dann kann es sein, dass der Artikel(oder sogar der Karton) gescannt wird und in der Warenwirtschaft dann vollständig erfasst ist - mit Liefermenge, Namen, EAN, Steuer usw.
Da merkt man teilweise gar nicht, dass der Artikel sich "verändert" hat...

Und genauso vergammeln auch hunderte alte Artikel, die seit Jahren nicht mehr mit dem EAN geliefert werden :-)
Schwund wird dann bei Inventur einfach genullt, wenn der Artikel nicht mehr so geliefert wird.

Kassen-Blogger am :

Aus dem Frust des Kunden entnehme ich, dass der eingescannte Preis höher als als der Preis auf dem Regaletikett(?!) ;-))

Daxon am :

Ja und? Muss er halt den höheren Preis zahlen oder den Artikel da lassen... Wenn er keine Ahnung von der Angebotsabgabe hat, selbst Schuld.

Daxon for President am :

LOL, ich bin besagter Kunde. Deine Argumentation finde ich echt hammer! Du nimmst Dir einen Artikel mit zu Kasse (Einkaufen geht man ja grundsätzlich aus Spass, man will ja eigentlich gar keine Lebensmittel konsumieren...) und dort ist dieser trotz ewiger Reklamation satte 30% teurer. Klar, man überlegt sich dann nicht nicht, ob man zukünftig nicht besser bei allen Positionen auf dem Bon den Preis mit der Ausschreibung vergleicht. Oder läppische 100 Meter weiter zum nächsten Discounter geht. Das ist ja schliesslich mein Problem als Kunde und -ich unverschämter Mensch- sollte doch tatsächlich besser demütigst um Entschuldigung bitten, auf die Knie fallen und den teuren Preis zahlen. AUA!!!! Dir kann ich nur empfehlen, Dich nie selbständig zu machen....

Daxon am :

So sieht es aus... ;-) Ich wollte eigentlich nur darauf hinaus, dass man als Kunde _keine_ rechtliche Grundlage hat, sollte der Preis am Regal niedriger sein als in der Kassen, den niedrigeren zu bekommen - eher das Gegenteil ist der Fall.

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