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Abgelaufener Saft

Melanie hat mir folgende E-Mail geschickt:
Hallo Björn,

ich hoffe, die Frage, die ich dir stelle, wurde dir noch nicht allzu häufig gestellt. Ich würde mich sehr über einen Rat freuen.

Bei uns gibt es einen kleinen (eher winzigen) Laden im Bahnhof. Dort werden Zeitschriften, belegte Brötchen und Getränke verkauft. Vor drei Tagen habe ich mir einen Fruchtsaft gekauft und diesen auf meinem Weg zur Arbeit getrunken. Danach stellte ich fest, dass das Getränk ein Mindesthaltbarkeitsdatum hatte, das bereits volle zwei Monate in der Vergangenheit lag. Ich hatte Glück -bis auf leichte Magen-DArm Beschwerden hatte ich nichts. Nachmittags habe ich die Verkäuferin darauf aufmerksam gemacht, dass alle Getränke dieser Sorte abgelaufen seien. Sie entschuldigte sich und gab mir ein anderes Getränk gratis. Am nächsten Tag stellte ich fest, dass die gleichen bereits abgelaufenen Getränke immernoch im Kühlregal standen. Gäbe es rechtlich irgendeine Möglichkeit die Frau dazu zu bewegen, dass sie keine abgelaufenen Lebensmittel mehr verkauft? Kann ich mich irgendwo beschweren außer bei der Verkäuferin selbst? Ich habe mich sehr darüber geärgert, dass sie trotz meines Hinweises dieses Produkt weiter verkauft. Bleibt mir keine andere Wahl außer diesen Laden einfach nicht mehr zu betreten? Für eine Antwort wäre ich wirklich dankbar.
Du könntest dich natürlich, sofern die "Verkäuferin" nicht sowieso die Chefin des winzigen Ladens war, bei ihren Vorgesetzen beschwerden.

Rein rechtlich spricht nichts gegen den Verkauf der abgelaufenen Ware. Der Laden bewegt sich etwas auf's Glatteis, da er ab dem Zeitpunkt für die einwandfreie Qualität der Ware verantwortlich ist. Da hilft dann letztendlich wirklich nur, den Laden zu meiden.

Handelte es sich bei dem Saft um einen frischen Fruchtsaft oder um einen sterilisierten, der sowieso monate- bis jahrelang hält? Bei letzten würde es mich sehr wundern, wenn die Bauchschmerzen vom Konsum des Getränks entstanden sind. Da war dann vermutlich ein anderer Faktor beteiligt.

Wieder einer der Fälle, die aus der Ferne kaum zu beurteilen sind.

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Kommentare

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die Besserwisserin am :

Aber alle Welt weiß doch das alle Lebensmittel sich nach ablauf des MHD sofort in eine hochgiftige tötliche Substanz verwandeln. Alles andere ist eine Lüge! :-)

der_wahre_pop_ am :

Besonders abgelaufenes Mineralwasser verwandelt sich in Kürze in hochgiftiges Dihydrogenmonoxid, welches eingeatmet auch in kleinen Mengen zu sofortigen Tode führen kann.

Erklärbär am :

Na, von der Trollschule ohne Abschluss abgegangen?

Gurkensalat am :

Na, heute mit dem falschen Fuß aus dem Bett aufgestanden?

der_wahre_pop_ am :

Wahrscheinlich hat er letzte Nacht mal wieder keine abbekommen.

Erklärbär am :

40 Jahre Handbetrieb. Die Medaille hängt über dem Bett, sogar vom Bundespräsidenten unterschrieben.

Und nu?

Sostwer am :

Guckst Du unter : http://www.dhmo.org :-)

Erklärbär am :

Mir ist durchaus klar, was DHMO ist. Auch wenn ich Chemie bewusst weder als Grund- noch als Leistungskurs belegt habe.

Mannix am :

Neulich ist mir im Supermarkt um die Ecke auch aufgefallen, dass die komplette Charge Senf meiner Lieblingssorte schon seit Wochen (maximal seit 4 Monaten) "abgelaufen" war. Ich habe ihn nicht gekauft. Allerdings nicht wegen gesundheitlicher Bedenken (dann müsste ich den Senf in meinem Kühlschrank auch sofort wegwerfen), sondern weil ich es nicht leiden kann, wenn die Schärfe schon beim Öffnen verschwunden ist.

Überlagerung macht Lebensmittel nicht nur irgendwann ungenießbar, sondern beeinträchtigt eben auch die sensorische Qualität. Es braucht keinen Schimmel, um mich vom Kauf abzuhalten.

Nobody am :

Nun mit dem Ablauf des MHD wird vom Hersteller nicht mehr die geschmackliche Qualität des Produktes gewehrt. Mehr sagt das MHD nicht aus.
Kann man sich nicht auch sonst an das Gesundheitsamt wenden? Welche dann eine entsprechende Kontrolle durchführt?

Pumafeet am :

Wann hat Melanie denn die leichten Magen-/Darmbeschwerden bekommen? Vor oder nach der Festellung des MHD?

Numanoid am :

Das habe ich mich auch schon gefragt. Die Beschwerden waren wohl eher psychosomatisch bedingt ;-)
Kleines Beispiel zum MHD: Hab Ende Januar im Kühlschrank einen Pudding gefunden, dessen MHD Anfang Dezember abgelaufen war. Den konnte man noch ohne Probleme essen. Auch geschmacklich war keine Veränderung festzustellen.

Björn L am :

Zitat aus Wikipedia MHD:

"Produkte mit abgelaufenem MHD dürfen weiter verkauft werden, sofern der Verkäufer sich davon überzeugt hat, dass die Ware einwandfrei ist. Entsprechend leitet sich daraus ab, dass kein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht, wenn dieser ohne Absicht ein Produkt mit abgelaufenem MHD erwirbt, sofern das Produkt noch als einwandfrei betrachtet werden kann. Produkte mit abgelaufenem MHD dürfen auch grundsätzlich noch verarbeitet werden, wobei sich der Verarbeiter möglicherweise einem höheren Risiko aussetzt, im Schadensfall belangt werden zu können."

Ist, bei Saft, halt ein MHD, kein Verbrauchsdatum.

Abmahner am :

Letzte Woche hab ich eine Kiste Bier gekauft, die seit einem halben Jahr abgelaufen war.
Dann noch andere Getränke, die auch alle mind. 2 Monate abgelaufen waren.
Alle noch geschmacklich wie sie normal sein sollten.
Das alles aber sichtbar angezeigt, stark reduziert in einem Sonderpostenmarkt.

Blogolade am :

Ich weiß nicht, ich hatte auch schonmal Saft (nicht der frische aus dem Kühlregal sondern der haltbare) der etwas merkwürdig schmeckte. Der war seit ca einem halben Jahr abgelaufen, wie ich später feststellte. Beschwerden gabs keine. Ich kann mir aber vorstellen, dass es welche hätte geben können, wenn ich schon am Geschmack merke, das etwas nicht ganz i.O. ist.

Es gibt Produkte, da ignoriere ich das Datum weitgehend. Ein paar Tage drüber sind bei den meisten Sachen auch egal.
Vorsichtig bin ich bei Eiern, Milchprodukten und Frischfleisch. Das Zeug esse ich nur wenns noch haltbar ist.

dev am :

Oft werden die Ablaufdaten auch deswegen eng gesetzt, damit die Märkte schneller Ware nachbestellen.

Ist eine Tatsache - leider.

Lutz am :

Soweit ich weiß, kann der Kunde eines Supermarktes davon ausgehen, dass die Wäre mindestens zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht abgelaufen ist. Somit stellt alleine dieser Umstand einen Mangel der Kaufsache dar, unabhängig davon, ob die Ware tatsächlich verdorben ist. Dies gilt natürlich nur, wenn die Ware ohne Hinweis auf das abgelaufene MHD verkauft wurde.
Verkauft ein Supermarkt wissentli,ch mangelhafte Ware, dürfte dieses wettbewerbswidrig sein. Dafür könnte das Unternehmen von Mitbewerbern oder Verbraucherzentralen abgmahnt werden.

Anonymus am :

Kann mir nicht vorstellen, daß das als gängige Praxis toleriert werden muß. Andererseits kann natürlich auch der Kunde etwas tun, indem er VOR dem Kauf die Ware bzw. die Verpackung checkt.

In solchen Zweifelsfällen wie hier kann man sich ans Lebensmittelaufsichtsamt wenden.

Singstar am :

Gib mir Deinen Saft, ich geb Dir meinen.

Biks am :

Aus Neugier habe ich (als juristischer Laie) mal einen Blick in das MHD-Gesetz geworfen. Darin ist zwar haarklein geregelt, auf welchen Lebensmitteln wo und wie ein MHD zu stehen hat, aber überhaupt nicht, nach welchen Kriterien es zu vergeben ist. Also kann der Hersteller das MHD nach eigenem Gutdünken festlegen oder gibt es da noch andere gesetzliche Vorgaben? Und wenn der Hersteller es nach Belieben festlegen kann, braucht es den Händler doch rechtlich auch nicht zu interessieren, oder? Ich schließe daraus, dass das MHD alleine durch den Markt geregelt wird.

der_wahre_pop am :

Der Hersteller kann das MHD in den gesetzlichen Grenzen nach Gutdünken festlegen.

Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln:

§ 7 Abs. 1: Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels ist das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält.

Das kann natürlich jeder Hersteller für sich interpretieren. Ein zu kurzes MHD sorgt unter Umständen für ein schnelles Rausfliegen aus den Verkaufsregalen, ein zu langes MHD dafür, dass der Endverbraucher das Produkt länger im Schrank stehen hat, als es dem Hersteller lieb ist.

Viel interessanter finde ich aber Absatz 6 Punkt 3. Bei alkoholfreien Erfrischungsgetränken kann auf die Angabe eines MHD verzichtet werden, sofern der Behälter größer als 5 Liter ist. Auf eine 0,33 l Cola Flasche muß ein MHD, auf eine 5001 ml Cola Flasche muß kein MHD. Schon komisch.

Chantall am :

"Auf eine 0,33 l Cola Flasche muß ein MHD, auf eine 5001 ml Cola Flasche muß kein MHD. Schon komisch."

Was ist daran komisch?

Das sind immerhin 5 Liter!

Wie soll denn der Produzent wissen wie schnell Du die abpumpen kannst?

Max am :

Die Vorschrift mit den 5 Litern fand sich schon als § 7 Abs. 5 LMKV a.F. in der Fassung vom 03.08.1984. Man müsste mal beim Gesundheitsministerium bezüglich der Verordnungsgebungsmaterialien nachfragen, Mich interessiert auch, woher das kommt.

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