Taschenmessersäbel
Ich sah zufällig auf dem Monitor der Videoüberwachungsanlage, wie ein Mann den Laden durch den Eingang verließ, nachdem eine Zeitlang in der Nähe des Eingangs stand und immer wieder zur Tür schielte.
Irgendwie kam mir die Situation merkwürdig vor und ich spulte die Aufzeichnung zurück. Und tatsächlich: Nur knapp zwei Minuten zuvor hatte er sich eine Flasche hochwertigen Korn in den Rucksack gesteckt.
Sofort sprintete ich mit einem meiner Mitarbeiter los. Auf dem Gehweg in unmittelbarer Nähe des Ladens stellten wir den Dieb und komplimentierten ihn hier ins Lager.
Dort stellte sich dann auch heraus, warum die Augenblicke zuvor die Warensicherungsanlage am Eingang keinen Alarm ausgelöst hat. Der angetrunkene Mann hatte den "Zippel", das Warensicherungsetikett mit Edelstahlsband, mit brachialer Gewalt mit seinem kleinen Taschenmesser durchtrennt. Das geht nicht einfach, ehrlich nicht. Der Typ muss einen unglaublichen Willen gehabt haben, die Flasche zu entwenden.
Trotzdem ärgerlich: Während wir auf die Polizei warteten, hat der Ladendieb plötzlich einfach die Flasche genommen, geöffnet und einige Schlucke daraus getrunken. Nun war's doch ein Totalverlust.
Memo: Beim nächsten Ladendieb ungeöffnete Flaschen unbedingt in sichere Entfernung stellen.
Irgendwie kam mir die Situation merkwürdig vor und ich spulte die Aufzeichnung zurück. Und tatsächlich: Nur knapp zwei Minuten zuvor hatte er sich eine Flasche hochwertigen Korn in den Rucksack gesteckt.
Sofort sprintete ich mit einem meiner Mitarbeiter los. Auf dem Gehweg in unmittelbarer Nähe des Ladens stellten wir den Dieb und komplimentierten ihn hier ins Lager.
Dort stellte sich dann auch heraus, warum die Augenblicke zuvor die Warensicherungsanlage am Eingang keinen Alarm ausgelöst hat. Der angetrunkene Mann hatte den "Zippel", das Warensicherungsetikett mit Edelstahlsband, mit brachialer Gewalt mit seinem kleinen Taschenmesser durchtrennt. Das geht nicht einfach, ehrlich nicht. Der Typ muss einen unglaublichen Willen gehabt haben, die Flasche zu entwenden.
Trotzdem ärgerlich: Während wir auf die Polizei warteten, hat der Ladendieb plötzlich einfach die Flasche genommen, geöffnet und einige Schlucke daraus getrunken. Nun war's doch ein Totalverlust.
Memo: Beim nächsten Ladendieb ungeöffnete Flaschen unbedingt in sichere Entfernung stellen.
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Kommentare
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THeodore am :
Pinselgott am :
Besondere Vorsicht ist bei Tampons geboten.
Fragebär am :
Und der ganze Nachweis des Diebstahls nur anhand von Videobeweisen ist auch nicht ganz sauber. Spätestens seit "running man" wissen wir, dass alles gefaket sein kann.
So, noch 2 Arbeitstage, dann ist endlich WE.
mia-maria am :
Und warum ein Nachweis, der lediglich aus Videoaufnahmen besteht, nicht ganz "sauber" sein soll, verstehe ich auch nicht. Der Mann, der von Björn und seinem Mitarbeiter auf der Straße geschnappt und festgehalten wurde, glich offensichtlich exakt dem Dieb vom Überwachungsvideo. Zusammen mit dem bei sich tragenden Taschenmesser, welches ja auch auf dem Video zu sehen war/ist, sowie das gesuchte Diebesgut, das der geschnappte Passant da draußen auf der Straße bei sich trug, sollten dies doch eindeutige Beweise sein?!
Arni am :
tja, dann kann man es auch nicht verstehen.
Banger am :
Blogleser Matthias am :
Ist das richtig und hat die Polizei das auch so aufgenommen ?
Gast am :
Ja, das kenn ich auch so. Das mitgeführte Messer hätte er benutzen können, wenn er erwischt worden wäre. Daher gilt es als bewaffneter Überfall.
Nächstes Mal also die Polizei darauf hinweisen.
Hootch_nicht_eingeloggt am :
Aber es stimmt schon, man sollte die Polizei gezielt darauf hinweisen, auch wenn man bezüglich der Sachbeschädigung an dem Sicherheitsetikett schon ausgesagt hat, dass der Täter das mit seinem mitgebrachten Messer zerstört hat.
Grüße!
MacSpi am :
Zum einen gibt es weder einen "bewaffneten Diebstahl" oder einen "bewaffneten Überfall" sondern wenn dann einen räuberichen Diebstahl (§252 StGB).
Und dieser setzt zwingend eine Nötigung mittels der Gewalt bzw. der Drohung mit einem empfindlichen Übel vorraus.
Hootch_nicht_eingeloggt am :
Grüße!
MacSpi am :
Wobei natürlich ein Taschenmesser eine Waffe sein kann aber nicht muß.
Wenn man sich Kommentare dazu ansieht stellt man aber recht schnell fest das es Waffen/Gegenstände sein müssen die zur Begehung mitgeführt erden müssen.
StephanM am :
http://www.jura-lotse.de/newsletter/nl154-003.shtml
reicht da ein mitgeführtes Taschenmesser aus.
Psycho am :
Anonymus am :
El Guapo am :
Ich nutze mein iPhone ja sehr gerne aber die Bevormundung welche Software und Programme ich auf meinen Telefon bzw. ipad habe regt mich schon sehr auf.
Apple ist das neue Microsoft.
DJ Teac am :
Hätte ich meinen iPod nicht gewonnen bei nem Preisausschreiben, ich hätte keinen sondern ein anderes Produkt
Anonymus am :
Ich kann jetzt nicht das Problem sehen, jemanden zum Mitgehen ins Geschäft zu bewegen, der dieses Geschäft gerade Sekunden vorher auf erklärungsbedürftigem Wege verlassen hat. Er müßte doch selbst ein Interesse an Aufklärung haben (oder es heucheln).
Und was soll an der Videoüberwachung nicht rechtens sein? Mir ist, ganz ehrlich gesagt, so eine doch begrenzte Überwachung im Laden um einiges erträglicher als die Tausenden von Überwachungskameras in der Großstadt, mit unklaren Betreibern und letztlich unklarem Zweck.
jens123 am :
Anonymus am :
Aber ich vermute, wenn ich 30 Jahre Zeit hätte, da würde mir doch was einfallen lassen, gerade bei solchen Kleinsummen, mit Gerichtsvollzieher und so (Taschenpfändung z. B.) - das würde ich dann vmtl. schon als "Sport" betreiben, gerade bei solchen Typen. Wäre doch nicht schlecht, wenn der Gerichtsvollzieher sein neues Fahrrad pfändet und versteigern läßt wegen ein paar Euros, da kann die Type noch was lernen über "Eigentum". Und die "Maßnahmen" muß er letztlich auch noch bezahlen.
Besserwisser am :
Manch einer kennt sich damit aus, er hat aber trotzdem keine Schulden...
"Wäre doch nicht schlecht, wenn der Gerichtsvollzieher sein neues Fahrrad pfändet und versteigern läßt wegen ein paar Euros, da kann die Type noch was lernen über "Eigentum". Und die "Maßnahmen" muß er letztlich auch noch bezahlen."
Derartige Schuldner haben schlichtweg kein pfändbares Vermögen. Nicht jedes Fahrrad ist pfändbar, Sozialleistungen sind es nicht und Löhne bis zu bestimmten Grenzen auch nicht. Normaler Hausrat ist ebenso unpfändbar. Man kann zwar versuchen, einen Sport aus den Pfändungsversuchen zu machen, das dürfte aber sehr sehr teuer werden und in keinem Verhältnis zur Wahrscheinlichkeit stehen, diese FOrderung doch noch zu realisieren.Bestenfalls wird er für den Diebstahl zu einer Geldstrafe verurteilt, die wird er vielleicht noch zahlen um eine Ersatzfreiheitsstrafe zu umgehen, aber warum sollte er - aus seiner Sicht - dann noch den Alkohol bezahlen? Oder relativ viel zu investieren kann ihm da niemand was.
H4 am :
mia-maria am :
H4 am :
Du kannst auch andere Drogen nehmen oder Tabletten.
Auf jeden Fall sollte es etwas sein, von dem man weiß das es die Wahrnehmung einschränkt oder verändert.
Das wirkt sich strafmildernd aus.
Max am :
SDFX am :
MaxR am :
Henrieke am :
Dann vergeht es diesem Abschaum schon.
Pinselgott am :
Das hört sich irgendwie nach einem fast normalen Leben an.
jordgubbsglass am :
Und wer Suchtmittel verkauft, der lockt Süchtige. Oder, um es mit einem Sprichwort zu sagen: Wer mit der Hündin schläft, muss auch ihre Fürze riechen.
mia-maria am :
Pinselgott am :
Wenn der Lendendruck zunimmt sind ihm offensichtlich auch ungewöhnliche Lösungen nicht fremd.
jordgubbsglass am :
Kon dela bule e xerja, lazimi si te sungel lakere rila.
hans-gerorg am :
muss man eigentlich mit in den Laden kommen?
Was wäre, wenn der "Kunde" sagt, dass er nicht mitkommt und auch nicht auf die Polizei wartet?
Parkrocker am :
Festnehmen dürfen nicht nur Polizisten
DJ Teac am :
L-Roy am :
Parkrocker am :
Kai am :
DJ Teac am :
Archer am :