Skip to content

Taschenmessersäbel

Ich sah zufällig auf dem Monitor der Videoüberwachungsanlage, wie ein Mann den Laden durch den Eingang verließ, nachdem eine Zeitlang in der Nähe des Eingangs stand und immer wieder zur Tür schielte.

Irgendwie kam mir die Situation merkwürdig vor und ich spulte die Aufzeichnung zurück. Und tatsächlich: Nur knapp zwei Minuten zuvor hatte er sich eine Flasche hochwertigen Korn in den Rucksack gesteckt.
Sofort sprintete ich mit einem meiner Mitarbeiter los. Auf dem Gehweg in unmittelbarer Nähe des Ladens stellten wir den Dieb und komplimentierten ihn hier ins Lager.

Dort stellte sich dann auch heraus, warum die Augenblicke zuvor die Warensicherungsanlage am Eingang keinen Alarm ausgelöst hat. Der angetrunkene Mann hatte den "Zippel", das Warensicherungsetikett mit Edelstahlsband, mit brachialer Gewalt mit seinem kleinen Taschenmesser durchtrennt. Das geht nicht einfach, ehrlich nicht. Der Typ muss einen unglaublichen Willen gehabt haben, die Flasche zu entwenden.

Trotzdem ärgerlich: Während wir auf die Polizei warteten, hat der Ladendieb plötzlich einfach die Flasche genommen, geöffnet und einige Schlucke daraus getrunken. Nun war's doch ein Totalverlust. :-(


Memo: Beim nächsten Ladendieb ungeöffnete Flaschen unbedingt in sichere Entfernung stellen.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

THeodore am :

Glaube der hat das Ding nicht angetrunken, um dich zu ärgern, sondern weil er ein Alki ist, der für nen Schluck Schnaps alles macht. So Leute können unberechenbar werden, wenn man ihnen das verwehren will.

Pinselgott am :

Memo 2:

Besondere Vorsicht ist bei Tampons geboten.

Fragebär am :

Wie schafft man es, jemanden von der Straße ins Lager zu bringen. Und zwar ohne Gewaltanwendung. Ich kann mir nie vorstellen, dass ein betrunkener Kerl einfach so mitkommt. Und Gewaltanwendung ist rechtlich ja nicht so ganz sauber.
Und der ganze Nachweis des Diebstahls nur anhand von Videobeweisen ist auch nicht ganz sauber. Spätestens seit "running man" wissen wir, dass alles gefaket sein kann.
So, noch 2 Arbeitstage, dann ist endlich WE.

mia-maria am :

Hmmm? Hat man hier im Blog doch schon tausend mal lesen können, dass der Ladendetektiv (oder auch Björn als Ladeninhaber) einen fliehenden Dieb so lange festhalten (und sicher auch gegen dessen Willen und Einverständnis ins Büro zerren) darf bis die Polizei eintrifft - notfalls eben auch mit Gewaltanwendung (wobei diese sicher einzuhaltende Grenzen bezüglich der Ausmaße hat).
Und warum ein Nachweis, der lediglich aus Videoaufnahmen besteht, nicht ganz "sauber" sein soll, verstehe ich auch nicht. Der Mann, der von Björn und seinem Mitarbeiter auf der Straße geschnappt und festgehalten wurde, glich offensichtlich exakt dem Dieb vom Überwachungsvideo. Zusammen mit dem bei sich tragenden Taschenmesser, welches ja auch auf dem Video zu sehen war/ist, sowie das gesuchte Diebesgut, das der geschnappte Passant da draußen auf der Straße bei sich trug, sollten dies doch eindeutige Beweise sein?!

Arni am :

[ ] Du kennst den Film "Running Man"
tja, dann kann man es auch nicht verstehen.

Banger am :

Warum benutzt der Fragebär kein Fragezeichen am Ende einer Frage. (Hier mutwillig zu Demonstrationszwecken ausgelassen.)

Blogleser Matthias am :

Ich habe mal gehört, dass bereits das mitführen eines Messers bei eine Diebstahl als "bewaffneter Diebstahl" gewertet wird.

Ist das richtig und hat die Polizei das auch so aufgenommen ?

Gast am :

"Ich habe mal gehört, dass bereits das mitführen eines Messers bei eine Diebstahl als "bewaffneter Diebstahl" gewertet wird."

Ja, das kenn ich auch so. Das mitgeführte Messer hätte er benutzen können, wenn er erwischt worden wäre. Daher gilt es als bewaffneter Überfall.
Nächstes Mal also die Polizei darauf hinweisen.

Hootch_nicht_eingeloggt am :

Nein, es ist eben kein Überfall bzw. Raub. Es ist ein "Diebstahl mit Waffe", der härter bestraft wird als ein 'normaler' Diebstahl.

Aber es stimmt schon, man sollte die Polizei gezielt darauf hinweisen, auch wenn man bezüglich der Sachbeschädigung an dem Sicherheitsetikett schon ausgesagt hat, dass der Täter das mit seinem mitgebrachten Messer zerstört hat.

Grüße!

MacSpi am :

Ihr habt beide nicht recht.
Zum einen gibt es weder einen "bewaffneten Diebstahl" oder einen "bewaffneten Überfall" sondern wenn dann einen räuberichen Diebstahl (§252 StGB).
Und dieser setzt zwingend eine Nötigung mittels der Gewalt bzw. der Drohung mit einem empfindlichen Übel vorraus.

MacSpi am :

Und jetzt überlegen wir uns mal den Unterschied zwischen Waffe und Taschenmesser.
Wobei natürlich ein Taschenmesser eine Waffe sein kann aber nicht muß.
Wenn man sich Kommentare dazu ansieht stellt man aber recht schnell fest das es Waffen/Gegenstände sein müssen die zur Begehung mitgeführt erden müssen.

StephanM am :

Und nach diesem Urteil:
http://www.jura-lotse.de/newsletter/nl154-003.shtml
reicht da ein mitgeführtes Taschenmesser aus.

Psycho am :

War bestimmt ein Apple-User, der sich das System schön saufen musste.

Anonymus am :

Bei Computernutzern wären es doch eher die beklagenswerten Microsoft-Sklaven, die hinreichenden Grund zum Saufen hätten.

El Guapo am :

Das war mal früher. Heute bin ich ein Apple Sklave.

Ich nutze mein iPhone ja sehr gerne aber die Bevormundung welche Software und Programme ich auf meinen Telefon bzw. ipad habe regt mich schon sehr auf.

Apple ist das neue Microsoft.

DJ Teac am :

UND dass entwickler keinen GPL Code in ihren Anwendungen verwenden dürfen ist auch kacke.

Hätte ich meinen iPod nicht gewonnen bei nem Preisausschreiben, ich hätte keinen sondern ein anderes Produkt ;-)

Anonymus am :

Vielleicht steht gerade bei mir jemand auf der Leitung, aber wieso Totalverlust? Dafür muß er doch bezahlen, oder? Ich denke, das läßt sich ohne Riesenaufwand erreichen, ein Schuldverhältnis von bis zu 30 Jahren festzustellen.

Ich kann jetzt nicht das Problem sehen, jemanden zum Mitgehen ins Geschäft zu bewegen, der dieses Geschäft gerade Sekunden vorher auf erklärungsbedürftigem Wege verlassen hat. Er müßte doch selbst ein Interesse an Aufklärung haben (oder es heucheln).

Und was soll an der Videoüberwachung nicht rechtens sein? Mir ist, ganz ehrlich gesagt, so eine doch begrenzte Überwachung im Laden um einiges erträglicher als die Tausenden von Überwachungskameras in der Großstadt, mit unklaren Betreibern und letztlich unklarem Zweck.

jens123 am :

Solche Leute haben meistens noch wo anders deutlich höhere Schulden - es ist ziemlich aussichtslos sein Geld jemals wieder zu sehen, bei solchen "Kleinbeträgen".

Anonymus am :

Da kenne ich mich nicht so besonders aus mit Schuldnern, ich hatte noch nie irgendwelche Schulden.

Aber ich vermute, wenn ich 30 Jahre Zeit hätte, da würde mir doch was einfallen lassen, gerade bei solchen Kleinsummen, mit Gerichtsvollzieher und so (Taschenpfändung z. B.) - das würde ich dann vmtl. schon als "Sport" betreiben, gerade bei solchen Typen. Wäre doch nicht schlecht, wenn der Gerichtsvollzieher sein neues Fahrrad pfändet und versteigern läßt wegen ein paar Euros, da kann die Type noch was lernen über "Eigentum". Und die "Maßnahmen" muß er letztlich auch noch bezahlen.

Besserwisser am :

"Da kenne ich mich nicht so besonders aus mit Schuldnern, ich hatte noch nie irgendwelche Schulden."

Manch einer kennt sich damit aus, er hat aber trotzdem keine Schulden... ;-)

"Wäre doch nicht schlecht, wenn der Gerichtsvollzieher sein neues Fahrrad pfändet und versteigern läßt wegen ein paar Euros, da kann die Type noch was lernen über "Eigentum". Und die "Maßnahmen" muß er letztlich auch noch bezahlen."

Derartige Schuldner haben schlichtweg kein pfändbares Vermögen. Nicht jedes Fahrrad ist pfändbar, Sozialleistungen sind es nicht und Löhne bis zu bestimmten Grenzen auch nicht. Normaler Hausrat ist ebenso unpfändbar. Man kann zwar versuchen, einen Sport aus den Pfändungsversuchen zu machen, das dürfte aber sehr sehr teuer werden und in keinem Verhältnis zur Wahrscheinlichkeit stehen, diese FOrderung doch noch zu realisieren.Bestenfalls wird er für den Diebstahl zu einer Geldstrafe verurteilt, die wird er vielleicht noch zahlen um eine Ersatzfreiheitsstrafe zu umgehen, aber warum sollte er - aus seiner Sicht - dann noch den Alkohol bezahlen? Oder relativ viel zu investieren kann ihm da niemand was.

H4 am :

Der war bestimmt betrunken. Das wirkt sich strafmildernd aus.

mia-maria am :

Ach sooo! Dann sollte ich mich also immer vorher betrinken, wenn ich jemanden umbringe! :-O

H4 am :

Es muss nicht zwingend Alkohol sein.

Du kannst auch andere Drogen nehmen oder Tabletten.

Auf jeden Fall sollte es etwas sein, von dem man weiß das es die Wahrnehmung einschränkt oder verändert.

Das wirkt sich strafmildernd aus.

SDFX am :

"Ungefährliche" Drogen für das Volk...

Henrieke am :

Gleich in ein Gefägnis, und für Unterkunft und Nahrungsmittel arbeiten lassen.

Dann vergeht es diesem Abschaum schon.

Pinselgott am :

Ich muss auch arbeiten für Nahrung und Unterkunft. Und für Kleidung und den ganzen Rest.

Das hört sich irgendwie nach einem fast normalen Leben an.

jordgubbsglass am :

Der Verlust dürfte in keinem Verhältnis stehen zu dem Gewinn, den Harste durch den Verkauf von Spirituosen macht - sonst hätte er die ja schon längst aus dem Sortiment genommen.

Und wer Suchtmittel verkauft, der lockt Süchtige. Oder, um es mit einem Sprichwort zu sagen: Wer mit der Hündin schläft, muss auch ihre Fürze riechen.

mia-maria am :

Ihgitt,... mit einer Hündin schlafen! Na DU hast ja Flausen im Kopf! ... >_

Pinselgott am :

Das sind keine Flausen, das ist die pure Verzweiflung.

Wenn der Lendendruck zunimmt sind ihm offensichtlich auch ungewöhnliche Lösungen nicht fremd.

jordgubbsglass am :

Ich beziehe mich auf ein Sprichwort der Roma, im Original ist's aber eine Eselin:

Kon dela bule e xerja, lazimi si te sungel lakere rila.

hans-gerorg am :

Mal eine dumme Frage:

muss man eigentlich mit in den Laden kommen?

Was wäre, wenn der "Kunde" sagt, dass er nicht mitkommt und auch nicht auf die Polizei wartet?

Parkrocker am :

Ich empfehle http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme#Jedermann-Festnahme
Festnehmen dürfen nicht nur Polizisten ;-)

L-Roy am :

Immerhin hatte der gute Mann noch was von seinem Diebstahlversuch. Durch die Schluckaktion ist die ganze Aktion nicht komplett schiefgelaufen. Und wahrscheinlich hat er damit juristisch seine Tatenliste erweitert.

Parkrocker am :

Wenn er ein Taschenmesser im unmittelbaren Zugriff am Start hatte, wird es beim Richter ja nochmal richtig unangenehm. Stichwort: Diebstahl mit Waffen...

Kai am :

"hochwertigen Korn" ... sowas gibt es? ;-)

DJ Teac am :

Wenn man "hochwertigen" durch "teuren" ersetzt könnte es vielleicht klappen ;-)

Archer am :

Wollte womöglich später auf "unzurechnungsfähig" plädieren :-D Vermutlich kostet das Sicherungsetikett mehr, als das, was man sichern will *g*

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen