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Haftung beim Einkauf

Interessanter Artikel der Leipziger Versicherung zum Thema, wer für beim Einkaufen verusachte Schäden aufkommt.

Sofern es nicht mutwillig war, halte ich es immer so: Der Kunde fungiert in einem SB-Geschäft quasi selber als Verkäufer. Also kann/darf auch mal etwas beschädigt werden. Passiert mir ja schließlich auch mal.

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Kommentare

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mia-maria am :

wat?? nundn z diesem eintrag gab es damals keinerlei kommentare?? Oo

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