Haftung beim Einkauf
Interessanter Artikel der Leipziger Versicherung zum Thema, wer für beim Einkaufen verusachte Schäden aufkommt.
Sofern es nicht mutwillig war, halte ich es immer so: Der Kunde fungiert in einem SB-Geschäft quasi selber als Verkäufer. Also kann/darf auch mal etwas beschädigt werden. Passiert mir ja schließlich auch mal.
Sofern es nicht mutwillig war, halte ich es immer so: Der Kunde fungiert in einem SB-Geschäft quasi selber als Verkäufer. Also kann/darf auch mal etwas beschädigt werden. Passiert mir ja schließlich auch mal.
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mia-maria am :